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#1
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Hallo Renate
Das finde ich doch mal toll dass es auch possitives über manche Chfs zu berichten gibt !! Also dass mit dem Urlaub vor der Wiedereingliederung mußt du aber mal mit der Krankenkasse abklären ob das Okay ist oder ob es dann evtl. Probleme mit der Wiedereingliederung gibt ,aber du hast ja schon geschrieben dass es schon öfters so gemacht wurde in deiner Firma !! liebe grüße Andreas1175
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Morbus Hodgkin Diagnose 09.12.05 2B , Therapie HD14 (4 x ABVD ) 13.02.06 bis 22.05.06 am 30 .05.06 Zwischenstaging , ab 13.6.06-04.07.06 Bestrahlung Restaging am 11.08. Nichts mehr zu sehen. Seit 1.11.06 wieder voll bei der arbeit !!! ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
#2
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Hallo Andreas,
guter Einwand: Zitat:
![]() ![]() In Behördenbürokratismus in sich zwar schlüssig, aber trotzdem etwas weltfremd und auch nicht wirklich sinnig. Vielleicht liegts aber auch an dieser speziellen Krankenkasse. ![]() Ich versuche noch mal über Betriebsrat und Personalabteilung rauszukriegen, wie die das früher gedreht haben, dass die sinnvollere Variante klappte. Oder gibt es hier im Forum noch den einen oder anderen Tipp dazu??? Viele Grüsse Renate |
#3
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Also wenn ich richtig das richtig verstanden habe, liegt hier eine betriebsbedingte Kündigung vor.
Der Urlaub dient der Erholung und kann nicht einfach ausbezahlt werden, einzige Ausnahme der Urlaub ist wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr in Natura zu gewähren. Jetzt aufgepasst: Der Urlaub ist nur dann vom Arbeitgeber auzubezahlen wenn er aus den vorgenannten Gründen nicht in Natura zu gewähren ist also ist Voraussetzung der Arbeitnehmer ist urlaubsfähig (also nicht arbeitsunfähig ) Daraus folgt, solange der Arrbeitnehmer arbeitsunfähig ist braucht der Arbeitgeber den Urlaub nicht ausbezahlen. Und Ende des Jahres verfällt dann der Anspruch. Gruß Jürgen Ps etwas paradox aber da haben Arbeitnehmer schon viele Prozesse verloren |
#4
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>Ps etwas paradox aber da haben Arbeitnehmer schon viele Prozesse verloren
da stimme ich zu, ich kenne einen fall da war ein AN über sehr lange zeit krank, und hat dann die kündigung eingereicht, den urlaubsanspruch hat er sich dann auszahlen lassen wollen; der AG hat sich beim RA beraten lassen und dieser meinte, der AN bekommt vor gericht recht, es lohne sich nicht es auf eine klage ankommen zu lassen. gruss ulli Zitat:
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