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AW: Kampf mit den Ämtern
Hallo Delaja,
es ist schade, dass Euch niemand richtig informiert hat, welche Nachteilsausgleiche ein Schwerbehindertenausweis ermöglicht. Ich habe einige nutzen können und dass, obwohl mir nur 50 % ohne ein Merkzeichen zuerkannt wurden. Ich wurde inzwischen auf 20 % rückgestuft und mein Ausweis wurde eingezogen. Zu den Zeiten meiner anerkannten Schwerbehinderung habe ich genutzt: besonderer Kündigungsschutz der §§ 85 ff. SGB IX Zusatzurlaub nach § 125 SGB IX (bei mir waren das 5 Tage im Jahr) Pauschaler Steuerfreibetrag nach § 33b ESTG Ermässigter Eintritt bei Veranstaltungen Du siehst, so pauschal kann man den Schwerbehindertenausweis nicht abklassifizieren. Auch bei der beruflichen Wiedereingliederung kann das sehr spannend sein. Ich bin in meiner Arbeitsstelle auch mit der Beschaffung betraut und wir haben einige Zuschüsse bzw. komplette Kostenübernahmen zur behindertengerechten Ausrüstung von Arbeitsplätzen bekommen (spezielle Bürostühle, besonderer Fotokopierer etc.). Ich habe Dir mal einen Link rausgesucht, wo viele der Hilfen erklärt werden: http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/wegweiser/index.html Gruß Dirk
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AW: Kampf mit den Ämtern
Du hattest sicher nur einen Teil (den geänderten Beitrag) von mir gelesen..
@ lieber Dirk...ich hatte-wie will man's nennen? Einen enormen Wutausbruch.. dachte dann aber; sooooo kann ich das hier nicht stehen lassen- möchte ja auch keine Vorurteile aufkommen lassen... hatte mir nur einfach mal LUFT gemacht-und mich dann eines besseren besonnen und meinen Artikel gekürzt. Ich,dass heißt *WIR* mein Bruder und ich-wir benötigen- keine Merkzeichen und Prozente mehr- ihm kann nicht mehr geholfen werden... Das einzige was ich noch für "meinen großen Bruder" tun kann -ist-ihm beim sterben--- nicht allein zu lassen----! Lg K (danke dir aber trotzdem sehr-denn dein Beitrag,er hilft sicher auch anderen...) |
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