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#1
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hallo christine,
leider ist es so, dass ruhenszeiträume auf die 78 wochen mit angerechnet werden. lg andreas |
#2
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Hallo yabuck!
Das ist nicht ganz richtig, da es für den Arbeitgeber unerheblich ist, ob man krank ist oder nicht. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten ruhen. Also brauch ich auch keine AU, somit bin ich nicht als arbeitsunfähig bei der GKV geführt. Somit bleiben die 78 Wochen unberührt. Die Rechte und Pflichten leben erst mit dem Tag der tatsächlichen Arbeitsaufnahme wieder auf. Meine Krankenkasse hat sich gedacht, dass man mit einer solchen Diagnose nicht arbeitsfähig ist und hat rückwirkend und eigenmächtig beschlossen, dass die 78 Wochen zu Ende sind. Ich habe nie eine Krankmeldung abgegeben. Habe am 12.10.06 meinen Bescheid erhalten, dass ich bereits seit dem 01.10.06 ausgesteuert bin. Mich würde nur interessieren, wann die Krankenkasse mir das mitgeteilt hätte, wenn ich nicht drangeblieben wäre. Liebe Grüße Christine
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#3
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Hallo Silviana!
![]() Im Erziehungsurlaub ruht auch der Anspruch auf Krankengeld - ich hätte eh nichts bekommen. Nicht jeder ist mit dieser Diagnose dauernd krankgeschrieben, stimmt schon. Ich hab Widerspruch eingelegt - nun heißt es abwarten. Das Krankengeld wird immer vom letzten Lohn berechnet. Liebe Grüße und alles Gute für Dich! Christine
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