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Alt 11.01.2007, 21:46
Silvia70 Silvia70 ist offline
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Registriert seit: 14.12.2006
Ort: Duisburg
Beiträge: 56
Standard AW: Kündigungsschutz bei Schwerbehinderung

Hallo Lutz,
hast Du 50 % ?
Wenn ja, dann gilt der Kündigungsschutz.

Ich habe es gerade ganz frisch erlebt. Habe GdB 50 wegen BK. Bin krankgeschrieben. Einen Tag nach Weihnachten bekam ich die Kündigung. War dann erst überall (Arbeitamt, Krankenkasse etc.) Krankenkasse verwies mich an das Integrationsamt bzw. den Integrationsdienst in meiner Stadt...die zum Anwalt ... dann meldete sich bei mir die "Fürsorgestelle für Schwerbehinderte" (gibt es wohl,glaube ich, in jeder Stadt). Die sagten mir alle folgendes:
Der Arbeitgeber muß vorher bei dem Integrationsamt einen Antrag stellen. Dann folgt eine Anhörung des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers; erst dann erfolgt ggf. Genehmigung für die Kündigung. Es kommt hier auch nicht auf die Betriebsgrösse an.
Und er sagte mir noch etwas: wenn ich mich gegen meine Kündigung nicht wehre, droht mir eine Sperre vom Arbeitsamt!!!

Mit diesen Infos bewaffnet bin ich dann zum Chef und habe mit ihm geredet. Er hat die Kündigung erst einmal zurückgenommen!

Ihm lag zwar der Ausweis auch nicht vor! Er wußte es aber mündlich von mir. Aber, so weit ich weis, muß der Ausweis auch nicht beim Arbeitgeber vorgelegen haben. Wichtig ist nur, dass zum Zeitpunkt der Kündigung ein Ausweis vorliegt (von mindestens 50%).

Vielleicht rufst Du vorsichtshalber einfach mal bei der Fürsorgestelle oder beim Integrationsdienst an.

Ich hoffe, ich konnte etwas helfen. Wenn Du noch fragen hast, schreibe ich Dir noch die entsprechenden §§ zum nachlesen

viele Grüsse
Silvia
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