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Amtsarzt/Gutachteneinsichtnahme
Ich denke, dass es einige von Euch kennen werden:
Termine bei Gutachtern und Amtsärzten. Doch was passiert dann mit diesen erstellten Gutachten ? Sie verschwinden in Eurer Akte. Ich möchte hier noch einmal auf das SGB X (Sozialverwaltungsverfahren u. Sozialdatenschutz) aufmerksam machen. Ihr findet es hier (einfach anklicken) Beachtet bitte insbesondere den § 25 Die Ämter sagen oft, dass erstellte Gutachten nicht herausgegeben werden. Dies ist falsch und Ihr könnt und dürft jederzeit Akteneinsicht und Gutachteneinsichtnahme fordern. Und Ihr seid auch nicht dazu verpflichtet, der Gutachtenübermittlung an das jeweilige Amt zuzustimmen. Ohne Eure Zustimmung muss der Amtsarzt das Gutachten direkt an Euch schicken. Dann könnt Ihr es Euch in Ruhe durchlesen, ggf. kopieren und dann erst an das Amt weiterleiten. Es empfiehlt sich auch genau zu prüfen, was man zur Unterschrift vorgelegt bekommt und am besten nie irgendwelche Datenschutzfreigabeerklärungen unterschreiben, zu welchem angeblich nützlichen Zweck auch immer...
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Viele Grüße Julie Hilfe zu allen Fragen rund um die Themen ALG I u. ALG II, ARGE, Antragsabgabe usw. gibt es beim Erwerbslosen Forum Deutschland Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (B. Brecht) Geändert von Julie C. (13.02.2007 um 00:03 Uhr) Grund: Einen Satz verändert. |
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