AW: Reha für Rentner nach Gesundheitsreform
Liebe Bianca, liebe Christine, grundsätzlich gebe ich euch Recht, dass in erster Linie die Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt werden soll, aber gem. § 31 Abs. , Satz 1 Nr. 3 SGB VI heißt es unter "Nach- und Festigungskuren für an Krebs Erkrankte"
Stationäre Reha-Maßnahmen werden bis zum Ablauf eines Jahres nach einer beendeten Primärbehandlung gewährt. Darüber hinaus können (auf können liegt vermutlich die Betonung!) bis zum Ablauf von zwei Jahren nach beendeter Primärbehandlung Maßnahmen im Einzelfall erbracht werden, wenn erhebliche Funktionsstörungen entweder durch die Tumorerkrankung selbst oder durch Komplikationen bezw. Therapiefolgen vorliegen.[/I]
Auch die Kurärzte und die dortige Sozialbeauftragte bestärkten mich darin, dass eine Festigungskur möglich sei, aber dies war alles vor der Gesundheitsreform. Deswegen dachte ich, jemand weiß den neuesten Stand!!
Liebe Grüße deena3
Geändert von deena3 (23.02.2007 um 12:39 Uhr)
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