Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Krebsarten > Brustkrebs

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #16  
Alt 04.04.2003, 10:27
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Schwerbehinderung

Danke, Bluebird, für den ADAC-Hinweis. Habe ich sofort beantragt (hätte ich das früher gewusst...)
Liebe Grüße
Gabi
Mit Zitat antworten
  #17  
Alt 07.04.2003, 10:27
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Schwerbehinderung

Hallo Bluebird,

ich habe einen Schwerbehindertenausweis mit Grad der Behinderung: 50%, sonst kein Zusatz.
Kann ich dann auch den ADAC günstiger bekommen, obwohl ich nicht gehbehindert bin???
Liebe Grüße
Regina
Mit Zitat antworten
  #18  
Alt 07.04.2003, 10:51
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Schwerbehinderung

Hallo Regina, ich beantworte jetzt mal deine Frage, obwohl an Bluebird gestellt, weil ich es gerade gemacht habe: ja, ab 50 % Behinderung kannst du ADAC-Beitrag günstiger bekommen, unabhängig davon, ob du gehbehindert bist oder nicht. Musst nur deinen Ausweis kopieren (Vor- und Rückseite) und mit deiner Mitgliedsnummer an den ADAC schicken oder faxen.
Gruß von Gabi
Mit Zitat antworten
  #19  
Alt 07.04.2003, 11:02
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Schwerbehinderung

Hallo Gabi,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort, das werde ich doch auch sofort machen.
Ich bin der Meinung, wenn man sich schon so einen Mist eingefangen hat, sollte man wenigstens die kleinen Vergünstigungen mitnehmen.
Also vielen Dank noch mal, ich wünsche Dir einen schönen Tag
Liebe Grüße
Regina
Mit Zitat antworten
  #20  
Alt 08.04.2003, 19:01
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Schwerbehinderung

Hi Regina,
anbei noch eine sehr informative Site:

http://www.lvf.bayern.de/schwbg/br-schwbg.html

Gruss
Bluebird
Mit Zitat antworten
  #21  
Alt 08.04.2003, 19:14
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Schwerbehinderung

Hallo an alle,
ich habe jetzt durch den Schwerbehindertenausweis und mit Hilfe des Arbeitsamtes für meinen neuen Arbeitgeber eine Wiedereingliederungshilfe erhalten. D.h., der Arbeitgeber erhält bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag 60% der Lohnkosten incl. Nebenkosten für die Dauer von max. 24 Monaten gezahlt. Wie lange allerdings die Arbeitsämter das noch leisten werden, steht in den Sternen, denn diese Leistungen werden dort auch gekürzt.

Was ich noch gehört habe ist, daß man mit einem Schwerbehindertenausweis schon mit 60 Jahren in Rente gehen kann, ohne Einbußen bei der Rente zu haben. Eine Erwerbsunfähigkeitsrente ist ja niedriger und bleibt es auch in der Rentenzeit. Das sind meine Informationen. Ich hoffe, sie stimmen.

Gruß Ute
Mit Zitat antworten
  #22  
Alt 10.04.2003, 11:46
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Schwerbehinderung

Vielen Dank Gabi und Bluebird,

den Antrag auf Ermäßigung habe ich an den ADAC gefaxt und am nächsten Tag ein Rückfax erhalten, dass ich bereits für den gezahlten Beitrag eine anteilige Rückerstattung erhalte.

Danke auch für den Link. Habe ich mir direkt mal ausgedruckt. Das ist wirklich sehr interessant.

Liebe Grüße
Regina
Mit Zitat antworten
  #23  
Alt 10.04.2003, 11:58
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Schwerbehinderung

Die Frist, mit welcher man mit einer Schwerbehinderung mit 60 in Rente gehen konnte ist am 23.11.2001 abgelaufen. Wenn deine Schwerbehinderung nach diesem Zeitpunkt festgestellt wurde , gilt diese Regelung für dich leider nicht mehr.
Mit Zitat antworten
  #24  
Alt 10.04.2003, 17:05
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Schwerbehinderung

Hallo,
hatte 60% bei G3. Nun habe ich einen Ver-
schlimmerungsantrag gestellt(Metastasen im Lenden-
wirbelbereich) und habe 100% bekommen. Aber er ist
nicht für Parkplätze, Fernsehen, Telefon. Nur für
Ermässigung für einige Theater usw. Aber man
bekommt eine höhere Steuerersparnis. Beim Finanzamt
beantragen.
LG Helga2
Mit Zitat antworten
  #25  
Alt 13.04.2003, 11:02
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Schwerbehinderung

Hallo Helga,
bei 100% musst du nun die weiteren Sachen beantragen, mit der Begründung dass Du nicht mehr am öffentlichen Leben teilhaben kannst. Mein Erfahrung ist, dass man nicht alles mit einem Mal bewilligt bekommt. Nur der Hinweis, die nächste Beantragung dauert lange (Fersehen, Telefon folgt dann daraus, Parkplatz müsstes Du sehr gebehindert sein, das ist schwierig)
Du musst RF beantragen!!!
Alles Gute!! Silvia.
Mit Zitat antworten
  #26  
Alt 18.04.2003, 20:07
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Schwerbehinderung

Hallo Silvia,
die haben mir geschrieben, dass ich nicht RF
bekomme. Was tun?
LG Helga
Mit Zitat antworten
  #27  
Alt 18.04.2003, 20:42
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Schwerbehinderung

Hallo Helga,

RF bekommt man nur, wenn man:

RF = Blind oder wesentlich sehbehindert; gehörlos oder unzureichende Verständigung trotz Hörhilfe
LG Renate
Mit Zitat antworten
  #28  
Alt 18.04.2003, 21:10
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Schwerbehinderung

Hallo,
dem muss ich widersprechen. Ich hatte eine Bekannte mit BK und einem Rezidiv. RF heisst, Rundfunk und Fersehen befreit, dies kann schon ab 80% versucht werden, bei Nichtteilnahme am öffentlichen Leben. Bei meiner Bekannten hat es sehr lange gedauert, aber es hat geklappt. Es kommt auf die Begründung und wahrscheinlich auch auf die ärztlichen Befunde. Also versuchen!! Ich habe auch 80% wegen BK und da stand dies auch drin. Ich werde durch weitere gesundheitliche Dinge einen Antrag auf Verschlimmerung stellen, dann muss man sehen!!!
Eine weitere Bekannte hat inzwischen durch BK 100%, ihr habe ich auch den Rat gegeben, versuchen!!
Alles Gute. Silvia.
Mit Zitat antworten
  #29  
Alt 18.04.2003, 21:28
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Schwerbehinderung

Hallo Renate, Hallo Helga

RF kann man auch beantragen, ohne blind zu sein.

RF bedeudet, das man sich der Rundfunkgebühr befreit wird, weil man aufgrund seines Handicaps (dies kann blind sein; dieses kann eine psychische Erklärung haben - z.B. angst vor zu vielen Menschen; dies kann sein eine ansteckende Erkrankung; und es gibt sicher noch anderee Gründe) nicht am "öffentlichen" Leben wie Kino; Theater usw teilnehmen kann.
Wenn z.B. durch eine Krebserkrankung es dazu führt, sich nicht mehr andern Menschen zeigen zu können - z.B. aus Schmerzgründen ( weil jede Berührung weh tut) oder weil es psychisch einfach nicht mehr geht, auch dann könnte man das RF beantragen - und manchmal bekommt man es auch.

Wenn Du Helga Metastasen im Rücken hast, könntest Du schon aufführen, das Du deswegen sehr vorsichtig sein musst, das Dich keiner bei einem Koinobesuch oder so aus Versehen in den Rücken stößt - und Du aus diesen Gründen keine öffentlichen Veranstaltungen mehr besuchen kannst. Wäre schon eine Möglichkeit.
Wenn du deswegen nur eingeschränkt gehfähig bist ( so war das bei meiner Schwester) beantrage auch gleich das "g" - gehbehindert. Ein G reicht allerdings auch nicht für die Parkplatzbefreiung - aber für die Möglichkeit, günstiger Bahn zu fahren; falls man in einer Mietwohnung wohnt erhöht sich das Wohngeld; sollte man von der Sozialhilfe leben müssen ( was durch Krankheit ja auch oft schneller kommt, als man denkt - bekommt man einen erhöhten Regelsatz von 20 % ) usw.

viele Grüße
elisabeth
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Schwerbehindertenausweis ? ? ? Lymphdrüsenkrebs (Hodgkin/Non-Hodgkin) 42 08.02.2005 14:55
Schwerbehinderung unbegrenzt Brustkrebs 7 13.01.2005 07:55
Schwerbehinderung und Nachteilsausgleiche Brustkrebs 0 26.09.2004 16:52
schwerbehinderung Brustkrebs 9 26.09.2004 11:29
Schwerbehinderung........? Hautkrebs 7 02.02.2002 16:30


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 21:04 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55