![]() |
![]() |
|
#1
|
|||
|
|||
![]()
Danke an Euch alle, die Ihr versucht zu helfen!
Der einzige Erfolg war heute, dass ich unser gemeinsames Konto auf mich alleine umschreiben konnte und dieses somit NICHT zur Erbmasse gehört. Ansonsten ist immer noch vieles unklar. Liebe Gruesse Malleros |
#2
|
||||
|
||||
![]()
Hallo,seh grad ,du bist auch hier.Ich wünsch dir wirklich ,das es für dich zügig läuft,denn,als wenn du keine anderen Gedanken trägst,als diese,es tut mir echt leid.Weiß leider auch nicht,wie ich dir da weiter helfen könnte,als Anwalt oder Internet,susanne,die dir eine zügige Klärung wünscht,einen ersten Erfolg ist es doch,wenns Konto jetzt raus ist,oder!!??
|
#3
|
|||
|
|||
![]()
Hallo Malleros,
soweit ich mich erinnern kann (das ist sicher jetzt schon 2 Jahre her) hatten wir dieses Thema im Unterricht. Ich hoffe ich sag dir jetzt nichts falsches! Aber soweit ich informiert bin, erbt doch zuerst die Ehefrau alles und keine Kinder etc. So war das ja bei meiner Oma auch. Als ihr Mann verstarb bekam sie alles, obwohl ja noch Geschwister existierten. Das wurde auch nicht extra in einem Testament festgehalten, sondern wurde rechtlich geregelt. Erst als meine Oma starb, erbte ihre Schwester etwas und natürlich meine Mutter (die Tochter meiner oma) und die anderen Kinder meiner Oma etwas... Vielleicht guggst du mal im Internet unter Erbrecht... da steht sicher etwas drin. Liebe Grüße mimmi |
#4
|
||||
|
||||
![]()
Hallo Malleros,
tut mir leid zu lesen, dass Du genausoviele Probleme hast wie ich. Unsere gemeinsamen Konten wurden gesperrt und die Beträge als Erbmasse ans Finanzamt gemeldet. Diese Meldung ist Pflicht und wird Dir auch blühen. Wenn kein Testament vorhanden ist, bist Du als Ehefrau Haupterbin. 1/2 sind Dir, und bei gemeinsamen Kindern, diese die restl Hälfte, zu gleichen Teilen. Hat er sonstige Kinder, sind die auch erbberechtigt. Hat er keine Kinder, erben die Eltern, bzw. deren Nachkommen (Geschwister, Nichten, Neffen (Erben 2. Ordnung)). Du siehst, es ist schon kompliziert. Wenn Du im Internet nachsehen willst, gib § 1930 BGB und § 1589 BGB in die Suchmaschine ein. Hoffe, bei Dir ist sonst alles in Ordnung. Hast Du Dich erkundigt, ob Du wenigstens die Rente für die ersten 3 Monate bekommst? Habe bisher noch nicht mal ausgerechnet bekommen, mit wieviel Rente ich rechnen kann. Hoffe er hatte wenigstens eine Lebensversicherung auf Dich abgeschlossen, auch wenn es ewig dauert, bis die endlich zahlen. Wenn Du noch Fragen hast, schreib einfach eine P.N. Bin ja im gleichen Boot, aber schon ein kleines Stückchen weiter, vielleicht kann ich Dir ein paar Ratschläge geben. ![]() ![]() ![]() ![]()
__________________
Sakurama |
![]() |
Lesezeichen |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|