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  #1  
Alt 14.03.2007, 17:53
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: Rente rückwirkend bewilligt - was passiert nun mit Krankengeld und ALG I?

Hallo Birgit
Glückwunsch zur Bewilligung
oft ist das ganze wie ein Dunschgle.
Also mit dem Rentenbeginn:
Da gibt es mehrere Möglichkeiten und mehrere Fristen also kann man den Zeitpunkt auf Erkrankungsbeginn + X (die genaue Zahl weiß ich nicht) Monate festlegen, oder auf Rentenantrag +X Monate. Als ich in der Beratungsstelle war, sagte die Rentensachbearbeiterin mir, je früher der Rentenbeginn ist, desto besser (da dann die Schuljahre mehr/besser angerechnet werden) bei gleicher Beitragszahlung. Bei mir gäbe es max. einen Rentenunterschied von 80€..... also schon ne ganze Menge.
So kann es bei dir sein, dass dein Rentenbeginn vor Antragsstellung liegt, da man dich (mit der o.g. Monatsfrist) seit Erkrankungsbeginn für erwerbsgemindert hält.

So zu deiner anderen Frage. zurückzahlen muss man nichts (mein Kenntnisstand).
das höhere Kranken oder Arbeitslosengeld wird mit der Rente verrechnet. Alles was darüber liegt gilt dann als faktisch als Hinzuverdienst. ...

falls mein grippiger Kopf das noch hinbekommt: zur Krankenversicherung da ist es wie vorher auch die DRV zahlt die Hälfte...und da keine Krankengeldversicherung notwendig ist, und anscheinend deine Rente eher mau ist, ist es der Minimalbeitragssatz der Krankenkassen. Die beiträge werden (wenn du gesetzlich versichert bist) automatisch abgezogen und dir die Netto rente überwiesen. Falls du privat versichert bist bekommst du faktisch eine höhere Rente ausbezahlt nämlich den beitragssatz, den die DRV für die gesetzliche KV hätte zahlen müssen
ich hoffe du steigst durch
gruß
Barbara
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  #2  
Alt 14.03.2007, 18:42
Birgit1702 Birgit1702 ist offline
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Standard AW: Rente rückwirkend bewilligt - was passiert nun mit Krankengeld und ALG I?

Hallo Barbara,
erst einmal vielen lieben Dank für die prompte Antwort. Kann ich mich auf Deine Antwort der Nicht-Rückzahlung einigermaßen verlassen? Ich glaube, ich bekomme sonst heute nacht kein Auge zu! Es sei denn, ich nehme meine K.O. Pillen die ich eigentlich nur nehme, wenn ich wegen der Schmerzen in meinem rechten Fuß mal wieder nicht einschlafen kann (Polyneuropathie).

Dieser Zeitpunkt Mai 05 ist mir, wie schon erwähnt, auch schleierhaft. Bis zum April 05 dauerten meine Nachbehandlungen an - Chemo, Bestrahlungen. Im Mai hatte ich dann eine Erholungspause und im Juni 2005 war ich in Reha. Vielleicht, weil im April die Behandlungen noch andauerten? Denn der Krankheitsbeginn war ja schon Mitte Sept. 04.

Mit der Krankenkasse bin ich soweit durchgestiegen. Muß ich mich da mit der Krankenkasse in Verbindung setzen oder läuft das automatisch?

Mein ALG II muss ich aber auf jeden Fall beantragen. Ich habe ja noch nichts schriftliches von der DR in den Händen (dauert ca. 14 Tage bis Zustellung). D. h. ich wäre ab Freitag, 16.03. sonst nicht krankenversichert.

LG
Birgit
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  #3  
Alt 14.03.2007, 19:33
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Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: Rente rückwirkend bewilligt - was passiert nun mit Krankengeld und ALG I?

Hallo Birgit
mit der nichtrückzahlung kannstr du dich relativ sicher verlassen.... mir ist nix anderes bekannt und in anderen threads kam das schön öfter vor....

im endeffekt ist der rentenbeginn fast egal, hauptsache bewilligung...oder :-)

ich würde die KK informieren, obwohl ich denke dass es automatisch läuft... ein anruf schadet ja nicht

ich hoffe du schläfst die nacht
barbara
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  #4  
Alt 14.03.2007, 20:06
Benutzerbild von Gaby
Gaby Gaby ist offline
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Standard AW: Rente rückwirkend bewilligt - was passiert nun mit Krankengeld und ALG I?

Hallo Birgit,

damit du besser schläfst, kann ich die Aussage von Barbara bestätigen.
Du musst nichts zurückzahlen, weder KK noch ALG. Das war bei meinem Mann genau so. Er bekam auch rückwirkend Rente bewilligt.
Die rückwirkend zu zahlende Rente wird von der DRV ensprechend aufgeteilt und an Krankenkasse und Arge anteilig gezahlt. Du bekommt die Rente dann ab dem Folgemonat nach Bewilligungsbescheid ausgezahlt.
Der Rentenbeginn liegt bei dir im Mai 2005, weil du zu diesem Zeitpunkt die Reha beantragt hast. Das ist üblich, dass der Rentenbeginn oft auf diesen Zeitpunkt zurückgelegt wird nach dem Prinzip Reha vor Rente.
Da du jetzt eine befristete EU-Rete hast, wirst du wahrscheinlich vor Ablauf der Frist wieder eine Reha machen müssen, um dann die weitere Arbeitsfähigkeit überprüfen zu lassen.
Ich würde an deiner Stelle auch zunächst mal ALG II beantragen, damit die KV weiterläuft und dann den Rentenbescheid, sobald er vorliegt, einreichen.

Wünsche dir eine gute Nacht )
Gaby
__________________
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  #5  
Alt 14.03.2007, 20:24
Birgit1702 Birgit1702 ist offline
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Beiträge: 38
Standard AW: Rente rückwirkend bewilligt - was passiert nun mit Krankengeld und ALG I?

Hallo Barbara, hallo Gaby,
ihr beiden meint also, ich kann
Ich danke Euch ganz ganz herzlich für Eure Antworten. Was man nicht alles mitmacht...
Nicht schlimm genug sind die körperlichen Belastungen, dazu kommen auch noch die seelischen Tiefs. Mir war echt zum Heulen zumute.
Ich habe mich schon im finanziellen Abseits gesehen. Wer rechnet denn mit so was?
Aber nun werde ich mich erst mal über die Bewilling freuen, die ich dann hoffentlich bald schwarz auf weiß haben werde.

P.S. Tabletten brauch ich dann auch nicht einzuschmeißen. Bin jetzt wieder etwas beruhigter.

Lieben Dank und herzliche Grüße
Birgit
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