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#1
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Hallo,
ich werde Widerspruch einlegen. Der Tumor war zwar nicht T3, sondern "nur" T2 (2,5 cm), aber auch das fand ich schon ziemlich groß - hinzu kommen L1 und N1. Außerdem habe ich noch einen deutlich hörbaren angeborenen Sprachfehler aufgrund einer Kieferanomalie, der aber nicht berücksichtigt wird, weil er angeblich keine 10% ausmacht. Solange man verstanden wird und einem die Krankheit nicht anzusehen ist, gilt das bei denen wohl nicht als schwere Behinderung. Grundsätzlich wird von Amts wegen wohl versucht, den GdB erst mal so niedrig wie irgend möglich zu berechnen. Ich berichte irgendwann mal darüber, wie die Sache ausgeht. Viele Grüße und Euch allen einen schönen Sonntag Anwi |
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#2
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Hallo Anwi,
ich mache ja zurzeit im Medizin-Forum eine Umfrage zum GdB. Ich habe noch keine Frau erlebt, die bei Befall der LK nur 50 bekommen hat, meistens zunächst sogar 70 oder 80, aber mindestens 60. LG Karin |
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#3
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Danke Boss,
für deinen Link. Solche ausführlichen Informationen lieb ich. Ich bin nur deshalb im Forum. Gruß Puppe |
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#4
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Hallo Karin,
tatsächlich wurden mir nur 60 anerkannt. Trotz L1 und N1 und Antidepressiva. Rheinland-Pfälzisches Amt für soziale Angelegenheiten. Finde ich aufgrund der Dynamik und des Ausmaßes meiner Krankheit nicht sozial gerecht. Wenn ich das Glück haben sollte und vor Rezidiven verschont bleibe, lasse ich mich natürlich gerne in 5 Jahren runterstufen. Aber dafür muss ich wirklich sehr viel Glück haben. Viele Grüße Anwi |
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#5
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...Korrektur von gestern: ich wollte natürlich schreiben, es wurden mir nur 50% anerkannt anstatt mindestens 60, die anerkannt hätten werden müssen.
Anwi |
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#6
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Hallo,
ich möchte noch kurz sagen, dass der Grad der Behinderung nicht in Prozenten angegeben wird. Sonst wären wir bei 100 % ja praktisch in einem noch schlimmeren Zustand als jemand in der Pflegestufe III. Es ist eher eine Klassifizierung ähnlich einer Schulnote. Habe ich in Mathe eine 6, werde ich trotzdem noch eins und zwei zusammenzählen können. Auch beim GdB von 100 kann man oftmals noch fleißig wandern. LG Karin |
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#7
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Hallo,
ich bin mit 60 % als schwerbehindert eingestuft worden, T2, N1a, L1, M0, gültig für 5 Jahre. Nun mit einem chronisch schmerzhaften Lymphödem habe ich einen Verschlechterungsantrag gestellt, welcher noch läuft. Ich bin mal gespannt, was dabei herauskommt!!! Ich kann nicht verstehen, warum so unterschiedliche Regelungen und Entscheidungen getroffen werden bei anscheinend ähnlich zutreffenden Faktoren einer BK-Erkrankung. Ich glaube, es ist oft Auslegungssache des jeweiligen Bearbeiters. 50 % bei systemischen Krebs, wie es nun mal der BK ist, finde ich persönlich unangemessen. Keiner kann genau sagen, ob man nun nach einem Jahr, 5, 10 oder erst nach 20 Jahren als geheilt gilt. Die Antwort darauf werden wir nicht finden. Danke Boss für deinen Link, es klappte diesmal!!! Liebe Grüße Regba |
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