![]() |
![]() |
|
#1
|
||||
|
||||
![]()
Hallo, Dali !
Meine Klage ist beim SG Düsseldorf anhängig und zwar seit Februar 2007. Von dort kam der Vorschlag an meinen Anwalt, den Ausgang der bisher anhängigen Klagen (u.a. in Leipzig) abzuwarten und das verfahren ruhen zu lassen. Wir, mein Anwalt und ich, sehen keine Veranlassung den Ausgang abzuwarten, da bereits ein einschlägiges Urteil gefällt wurde. Wir haben dem Ruhen des Verfahrens widersprochen. Die Kosten, die bisher aufgelaufen sind, beziehen sich auf etliche Schreiben meines Anwaltes mit der DRV, dem SG und mir sowie diverse Beratungsgespräche. Gruß Regina Beate ![]() |
#2
|
||||
|
||||
![]()
Hallo Shalom und Regina_Beate,
danke für eure neuen Nachrichten. Die Links von Shalom sind sehr informativ. Mit dem Zitat von Shalom: Selbst wenn man letztendlich "Recht" bekommt, muß das erst in die entsprechenden Satzungen / Verordnungen umgesetzt werden. Auch das verbraucht Zeit. komme ich im Moment nicht ganz klar, denn das würde, so wie ich es verstehe, wieder ein Warten auf eine Veränderung der Gesetzlichkeiten bzw. der generellen Herstellung des bereits geltenden Rechts darstellen. Vielleicht kannst du, Shalom, noch was dazu schreiben. Ich habe auch wieder einmal die Nacht zum Tag gemacht u. weiter recherchiert. Der folgende Link der Stiftung Warentest schafft sehr guten Überblick zur Problematik u. gestattet mit seinem Link zur Klage einen Download zur Klageschrift beim Sozialgericht. Auch wird Auskunft zur Notwendigkeit eines RA gegeben. http://www.stiftung-warentest.de/onl...2/1463784.html Viele Grüße DALI |
#3
|
|||
|
|||
![]()
Hallo Dali,
der Titel dieses von mir eröffneten Threads bezieht sich auf ein Urteil des höchsten deutschen Sozialgerichts. Die Umsetzung dieses Urteils des Bundessozialgerichts durch die verschiedenen Rentenversicherungsträger ist jedoch noch nicht erfolgt und wird wohl noch eine Weile dauern. Auf meiner eigenen Rechts"baustelle" [[ die nichts mit Krebs /Krankheit oder Sozialgerichtsbarkeit zu tun hat, sondern mit Zivilrecht (Klage gegen die neue Satzung zur Betriebsrente des öffentlichen Dienstes) ]] laufen die Verfahren bereits seit 2003 (Landgerichtsurteil 2004, Oberlandesgerichtsurteil 2005) und warten nun auf die Erledigung vor dem Bundesgerichtshof. Erst NACH dem höchstrichterlichen Urteil des BGH wird die entsprechende Versorgungssatzung nach den Maßgaben des BGH umgesetzt werden. Du verstehst nun sicher den Hintergrund meiner Aussage etwas deutlicher, daß "Recht haben" und "Recht bekommen" durchaus zeitlich sehr weit auseinander liegen können und Geduld angesagt ist. Mit lieben Grüßen Shalom
__________________
Es ist nicht genug zu wissen, man muß es auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen, man muß es auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe) "Wilhelm Meisters Wanderjahre", 3. Buch, 18. Kapitel Geändert von shalom (21.05.2007 um 11:31 Uhr) |
#4
|
|||
|
|||
![]()
Hallo zusammen,
also ich glaube, da ist nocht nichts entschieden. Außer daß unser Herr Münte sich ausgesprochen unsozial verhalten hat. Es kann sein, daß wir für die Vergangenheit nichts mehr bekommen an Rente, aber für die Zukunft bis 60 wäre doch auch nicht schlecht und da müssen sie sich was überlegen. Außer sie graben wieder eine faule Ausrede aus. Hoffen wir das Beste. Gruß Puppe |
#5
|
||||
|
||||
![]()
Hallo shalom,
danke für dein Feedback. Bei der Anzahl der Betroffenen ist es schon verwunderlich das die Problematik im Moment so unter den Teppich gekehrt worden ist. In den Medien, wie TV oder Printmedien gibt es keinerlei Berichterstattung. Ich hatte zum Eintritt der Problematik eigentlich erstmals in der BILD gelesen. Da war es noch unübersehbar der Aufmacher. Es wäre sinnvoll eine Art von "Protestanschreiben an die Regierenden" für uns als Betroffene zu machen. Das gab es ja zu anderen Problematiken auch schon. Einzelanschreiben würden völlig verpuffen und ohne Wirkung bleiben. ![]() Schließlich geht es doch um die Umsetzung unser Grundrechte und des geltenden Rechts. Wo bleibt eigentlich die vielgelobte Zivilcoruage? ![]() Ich habe jetzt eine Untätigkeitsklage einreichen lassen. Viele Grüße DALI |
#6
|
||||
|
||||
![]()
Hallo, Dali,
hast Du denn überhaupt einen Einspruch gegen Deine Rente bei der DRV eingereicht ? Eine Untätigkeitsklage kannst Du nämlich erst nach 6 Monaten einreichen und das nur, wenn bis dahin keinerlei Nachricht von der DRV angegangen ist. Die DRV schickt allen Rentenbeziehern, die Einspruch gegen die Abschläge bei der EU-Rente einreichen einen "0815"-Brief, in welchem die Rentner "um Geduld und Abwarten des Ausgangs der bereits anhängigen Klagen" gebeten werden. Damit ist die DRV ihrer Benachrichtungspflicht nachgekommen. Der einzige Weg -auch im Rahmen der Zivilcourage- wird die eigene Klage sein. Sonst passiert nämlich gar nichts und die Zeit verstreicht immer mehr ! Ich fürchte Du kommst nicht drumherum, zum Anwalt zu gehen und Klage gegen die DRV zu erheben. Also viel Glück Regina Beate |
#7
|
||||
|
||||
![]()
Hallo Regina Beate,
ja die Fristen habe ich gegenüber der DRV eingehalten. Mein erster Einspruch über meinen Anwalt lief schon im Sommer 2006, also kurz nach Bekanntwerden der ungerechtfertigten Abschläge. Fristen für Untätigkeitsklage sind entsprechend gewahrt, da die DRV nicht reagierte. Um die ganzen Dinge kümmerte sich mein Anwalt. Jetzt schlug er mir diese Untätigkeitsklage vor u. sie ist nun am Sozialgericht anhängig. Mal sehen was dabei rauskommen wird. Wenn ich die ganze Situation mit Problemen im sozialen Bereich sehe, habe ich keine hohen Erwartungen bzw. eigentlich keinerlei Erwartungen! Geld ist da. Aber wenn ich sehe wofür es ausgegeben wird, fehlen mir die Worte. Da müssten schon mal 100.000 Protestbriefe nach Berlin gehen... Beste Grüße DALI Geändert von DALI (14.06.2007 um 18:18 Uhr) |
![]() |
Lesezeichen |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|