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Widerspruch gegen die Reha-Klinik
Liebe Ulla,
es geht hier nicht um einen "Widerspruch", sondern Um einen "Klinikumstellungsantrag". Beate hat es ja schon gut erklärt, wie man es machen kann. Mit ärztlicher Begründung sollte das kein Problem sein. Meine Erfahrung ist, da? viele Ärzte sich leider im Vorhinein nicht die Mühe besonderer Begründungen machen. Der Kostenträger hält sich in der Regel natürlich nur an die Primärdiagnose, meistens macht das auch Sinn, denn selten werden Patienten wirklich intensiv wegen zweierlei behandelt, die Anwendungen sind i.d.R. in allen Häusern relativ indentisch und zu viele verschieden Anwendungen machen eher Streß als Sinn. Gruß von Robie |
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