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#1
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Hallo allerseits,
zur Info (vielleicht interessiert es jemanden): Je nach Grad der Behinderung gibt es folgende Freibeträge (=um diesen Betrag wird das zu versteuernde Einkommen gemindert): 25% - 30%: 310 Euro 35% - 40%: 430 Euro 45% - 50%: 570 Euro 55% - 60%: 720 Euro 65% - 70%: 890 Euro 75% - 80%: 1.060 Euro 85% - 90%: 1.230 Euro 95% - 100%: 1.420 Euro Ich habe ein Dokument gefunden, in dem die Leitlinien aufgeführt sind, nach dem der Grad der Behinderung beurteilt wird. Hier der Link Auf Seite 33 ist die betreffende Auflistung. Viele Grüße Alexandra Geändert von DelphinHH (05.06.2007 um 12:33 Uhr) Grund: Link zugefügt |
#2
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Mensch klasse, hier haben sich jede Menge toller Infos angesammelt in den letzten Tagen.
Ich werde morgen wegen der nötigen Unterlagen beim Versorgungsamt anrufen - Ihr habt mich überzeugt! DANKE! ![]() Liebe Grüße Claudia ![]() |
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