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Grundgesetz Art. 5 Abs. 1
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
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AW: Grundgesetz Art. 5 Abs. 1
Laut Aussage meines Sohnes, Jurastudent, schützt das Grundgesetz den Bürger vor dem Staat. Beileidigungen fallen unter das Zivilrecht und gegebenfalls Strafrecht. Atikel 5 des Grundgesetzes sagt die freie Meinungsäußerung aus, aber ohne Beleidigungen um den Bürger vor dem Strafrecht zu schützen.
In Jürgen`s Äußerung sah ich keine Beleidigung, lediglich eine gewisse Portion Ironie mit lachenden Smilies versehen. Die Person, die sich angegriffen fühlte, hatte die Möglichkeit zu kontern, statt sich zu beschweren. Liebe Grüße Anneli
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Copyright, Meine im Krebskompass verfassten Beiträge und Gedichte dürfen in anderen Foren oder HP`s nicht ohne meine persönliche Zustimmung kopiert oder veröffentlicht werden. |
#3
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AW: Grundgesetz Art. 5 Abs. 1
Hallo
ja ich sehe das ähnlich...eine freie Meinungsäußerung sollte machbar sein; Beleidigungen hingegen nicht, aber wer hat hier beleidigt?? Ich hab da nix gesehen... ich administriere selber ein Forum, wenn sich User gegenseitig anmotzen und es unter die Gürtellinie geht, greifen wir ggf. ein; eine freie Meinungsäußerung lassen wir zu... Jürgen du warst in keinster Weise beleidigend...und ich kann die Entscheidung der Admins nicht nachvollziehen. Ich weiß hier im Forum gelten scharfe Regeln, die ich mit der Registrierung angenommen habe, aber trotzdem...und das GG steht über allem.. Lass dich nicht unterkriegen Jürgen Barbara |
#4
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AW: Grundgesetz Art. 5 Abs. 1
Anneli , Cassey und Thorax/Jürgen ,
Ihr habt es auf den Punkt gebracht ! Was mich allerdings hier immer wieder sehr wundert ist , dass Einer etwas "darf" , was bei einem Anderen angekreidet wird . Also sind wohl einige User gleicher ... Liebe Grüsse und einen schönen Tag - trotzdem Biba |
#5
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AW: Grundgesetz Art. 5 Abs. 1
Hallo ihr Lieben,
ich kann durchaus nachvollziehen, dass die Betreiber des Forums die Statuten der Nutzungsbedingen umsetzen, ja umsetzen müssen. Der Frieden und die Nettikette sollen gewahrt bleiben. Nur gab es leider in den letzten Monaten sehr viele Zänkereien die bis unter die Gürtellinie zielten und nicht bemängelt wurden. Wo bleibt hier die Gerechtigkeit? Die Entscheidung, ob jemand verwarnt wird ist sicher nicht einfach, aber man sollte gewissenhaft abwägen, was eine Beleidigung ist und was nicht. Die Schärfe wegen einer Nichtigkeit erschreckt mich. Grundsätzlich ist jeder Forumsteilnehmer gleich zu behandeln. Manche sind hier leider gleicher. In meinen Augen ist das ungerecht. Alles Liebe Anneli
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AW: Grundgesetz Art. 5 Abs. 1
Hallo,
das hier auf den Punkt Gebrachte unterschreibe ich sofort. Sicherlich ist es nicht einfach, als Admin eines Forums zu fungieren und auf die Umsetzung der Nutzerbedingungen zu achten. Aber ich vermisse eine gewisse Objektivität respektive eine Gleichstellung der User, die meines Erachtens nichts aber auch rein gar nichts mit dem Bekanntheitsgrad eines Users zu tun hat. Und das ist genau DER Punkt, der den meisten hier bitter aufstösst. Mich stimmt es traurig, dass viele von den "Stammusern" über einen Rückzug nachdenken. Ich schließe mich da nicht aus, denn ich habe keine Lust, bevor ich einen Beitrag schreibe, jedes Wort auf die Goldwaage legen zu müssen und vielleicht eine Abmahnung oder gar Sperrung wegen des mir eigenen Humors/Sarkasmus ,(wer mich aus dem Chat kennt,weiß, was ich meine), zu riskieren. In diesem Sinne einen lieben Gruß an alle. Sabine36
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Man sieht nur mit dem Herzen gut. Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar |
#7
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AW: Grundgesetz Art. 5 Abs. 1
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AW: Grundgesetz Art. 5 Abs. 1
Hallo Jürgen,
gut erkannt. Was für mich befremdlich ist : warum wurde der Protest - Thread geschlossen? Damit wurde der Betreiber nicht beleidigt. Es war lediglich ein kleiner Anstoss zum Einlenken. Da man in seiner freien Meinungsäußerung beschnitten wird überlege ich mir ernsthaft, ob ich in diesem Forum noch weiter schreiben soll. Liebe Grüße Anneli
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AW: Grundgesetz Art. 5 Abs. 1
Zitat:
Hallo Blauerschmetterling, wer sich beleidigt fühlt oder Missbrauch des Forums feststellt, findet an jedem Beitrag den Button "Beitrag melden". Persönlichen Beleidigungen gehen wir nur nach, wenn sie uns vom Betroffenen gemeldet werden - außer es handelt sich um gröbste Grenzfälle. Herzliche Grüße Marcus |
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AW: Grundgesetz Art. 5 Abs. 1
Ja, lieber Markus, aber genau das ist der Punkt. Du schreibst: "nur weil hier jemand sehr bekannt ist".....ja - Jürgen ist uns seit langem bekannt, vertraut und - das weiss ich aus eigener Erfahrung - ein Mensch, auf den man "bauen" kann. Und über ihn wird sich beschwert von einer selbsternannten Kräuterhexe, die wir - außer von einigen wirren und aggressiven postings - überhaupt nicht kennen.
Bitte versuch doch, zu verstehen. Wir sind über Jahre eine Gemeinschaft. Wenn wir uns mal kabbeln oder sogar zanken, dann machen wir das unter uns aus wie erwachsene Leute. Ich jedenfalls käme nicht auf die Idee, dich oder Nicole damit zu behelligen, dass mir jemand blöd gekommen ist. Es sei denn, es wäre wirklich so unterirdisch.... Alsdann, erstmal liebe Grüße von der Jinxx |
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AW: Grundgesetz Art. 5 Abs. 1
Sehr geehrter Herr Oehlrich,
es geht hier nicht um mich sondern darum was kann man tun um nicht gezielt verwarnt zu werden. Reicht es wirklich aus, wenn sich jemand beschwert? Ist also also zu unterscheiden zwischen einer subjektiven oder objektiven Beleidigung? Dann kann man im übertragenen Sinne missliebige Zeitgenossen dadurch loswerden oder diskreditieren, wenn man sich nur genug beschwert oder habe ich das falsch verstanden? Viele Grüße Jürgen |
#12
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AW: Grundgesetz Art. 5 Abs. 1
Hallo
In einem Internetforum ist die Sprachweise nicht zu vergleichen mit dem öffentlichen Leben oder mit dem Zivilrecht. Da liegt eine Abstufung vor, theoretisch gäbe es hier sonst hunderte von Prozessen die, egal auf irgendwelche Denk und Handlungsweisen aufgebaut werden könnten. Wichtig finde ich eine persönliche Belehrung die Aussagt das war nicht richtig,mit der Möglichkeit zur Stellungsnahme oder Entschuldigung bei der betreffenden Person.Der nächste Schritt wäre eine Abmahnung bei Wiederholung, Zeitausschluss, bis zum Ausschluss. Gruss Werner PS:Ist nur ein Denkanstoss |
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AW: Grundgesetz Art. 5 Abs. 1
Sehr geehrter Thorax,
wenn wir eine Beschwerde erhalten, prüfen wir natürlich den Sachverhalt. Dabei spielt es keine Rolle, wie Sie Ihre Aussage gemeint haben, sondern wie ein objektiv verständiger Dritter Ihre Aussagen verstehen würde. Im vorliegenden Fall sind wir zu dem Schluss gekommen, dass die angesprochene Person, wenn sie sich persönlich herabgesetzt fühlt, nicht übersensensibel ist. Hinzu kommt, dass die Forummoderatoren keine Strafrichter sind und Straftaten aburteilen. Ihr Vorwurf, dass eine Verwarnung gleichzusetzen wäre mit dem Vorwurf einer strafbaren Handlung entbehrt somit jeder Grundlage. Ihr Drohung per Mail "Ich bedauere es außerordentlich dass es soweit kommen musste, was jetzt kommt." ändert an dem Sachverhalt überhaupt nichts. Das zeigt für mich gerade wieder, dass wir ohne Ansehen der Person handeln müssen, egal wie oft jemand droht und egal wie viele Bekannte er mobilisiert. Viele Grüße Marcus Oehlrich |
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AW: Grundgesetz Art. 5 Abs. 1
Ich werde nicht mobilisiert, ich kann selbst denken.
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AW: Grundgesetz Art. 5 Abs. 1
Na Herr Oehlrich,
wenn Sie schon meine Email aus dem Zusammenhang zitieren und somit öffentlich machen, dann wäre es nur fair, wenn Sie Ihre an mich gerichtete Email ebenfalls komplett veröffentlichen, ich darf es ja leider nicht, da Kritik an Ihnen gegen die Nutzungsbedingen verstösst. Ihr Wechsel zwischen Wir und Ich läßt mich gerade überlegen was nun wirklich der Grund für das ganze Spektakel hier ist. Man darf eben niemanden einer Straftat bezichtigen, dabei spielt es keine Rolle ob er Jurist, Moderator oder sonst etwas ist. Wenn es anders wäre könnte man in der Tat unter Hinweis ich bin kein Strafrichter jeden als Mörder, Dieb, Vergewaltiger etc. bezeichnen. Aber das Wissen Sie sicher besser, da Sie ja juristiche Beratung haben. Aber selbst aus dem Zusammenhang, gibt meine an Sie persönlich gerichteten Zeilen kein Drohung her ganz im Gegenteil. Mit ganz herzlichen Grüßen auch an Ihre Gattin Ihr Thorax |
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