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#1
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Hallo Gloria,
ich habe 80% aber keinen Buchstaben, bekomme ich dann keine KFZ Steuer-Ermäßigung? Sag mal Knochenmetas sind was anderes als Knochenmarkmetas? Ansonstens geht es Dir hoffentlich gut, Du bist mein Beispiel für Femara!!! Gruß Purzel |
#2
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![]() Hallo Purzel, derUnterschied zwischen Knochenmetas und Knochemmarkmetas ist wohl nicht so klar zu erkennen bzw. zu erklären, denn ich bekomme auch immer wieder sehr wiedersprüchliche Aussagen der Ärzten, je nachdem ob Orthopäde, Onkologe oder Schmerzmediziner. Da bei mir ja die Blutbildung unter den Knochenmarksmetas gelitten hatte, zwischenzeitlich mein HB aber wieder bei normalen 12,5 ist bestätigt mir mein Onko-Doc jedesmal, dass meine Überlebenspille Femara wohl ihr AUfgabe gut erfüllt, denn das gesunde Knochenmark hat so zugenommen, nachdem bei der Erstdiagnose Febr. 2006 angeblich nicht mehr sehr viel davon da war. Also bleibe ich weiterhin dabei: Femara wird mir noch lange Zeit helfen. Leider bekommst Du ohne Kennzeichen keine Vergünstigung bei der KFZ-Steuer. Hast DU Probleme beim Gehen? Dann versuchs doch mal mit dem ANtrag auf Kennzeichen G. Ansonsten wünsche ich Dir einen schönen Sonntag und grüsse Dich ganz ganz herzlich Gloria
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#3
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Hallo Gloria,
vielen Dank für die Antwort, habe aber Gott sei Dank (hier leider) keine Probleme beim Gehen. Hier in Quickborn ist Sau Wetter, ich verbringe den Tag auf der Couch. Gruß Purzel |
#4
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![]() ![]() ich möchte mich bei euch allen recht herzlich für die lieben Worte bedanken. Ihr habt mir sehr geholfen. Es ist schön das es euch gibt ![]() |
#5
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Hallo Luischen,
schön das dir die Anrtworten etwas helfen konnten. Mein Sohn bekam wegen Diabetes Typ I schon im Alter von 6 Jahren einen Schwerbehindertenausweis. Als Jugendlicher und auch heute noch, ( inzwischen27J.) spricht er von seinem Beklopptenausweis. Fakt ist aber, das er keine Nachteile im Beruf damit hat und hatte, eher im Gegenteil als er Arbeitslos wurde, hatte er er besonders gute Betreuung. Er hat sich nie fremd bestimmt gefühlt, es kommt ja ganz darauf an wie man damit umgeht. Also leg das Ding einfach in die Schublade und hol es nur raus wenn es für dich von Nutzen ist. Lieben Gruss |
#6
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Hallo Gloria,
meine Freundin ist ihr ganzes Leben lang schwer gehbehindert. Sie ist im Alter von 39J. Rentnerin geworden. Seit sie einen Führerschein hat, hat sie um das AG gekämpft und nicht bekommen. Obwohl sie ihre Rente bekommt weil sie höchstens 25m laufen darf, nicht lange sitzen kann und man höre nicht zwangsgehalten werden darf. Das steht tatsächlich so in ihrem Befund. Weil sie eine Beinschiene tragen mußte, braucht sie mehr Platz zum ein-und aussteigen, das heißt die Tür muß immer bis zum Anschlag auf sein, sonst kommt sie nicht ins Auto. Ihr Antrag ist von Ärzten immer befürwortet worden,man hat ihr bescheinigt das sie mit ca 55 J. im Rollstuhl sitzen wird. Das Sozialgericht hat immer gegen sie entschieden. Die Ablehnung wurde damit begründet das mit der Anerkennung ja auch die Befreiung von den GEZ- Gebühren und der Kfz-Steuer einherginge. Sie wollte darauf verzichten. Das ging aber nicht. Mittlerweile sitzt sie im Rollstuhl und kann nicht mehr autofahren, jetzt hat sie einen eigenen Parkplatz vor ihrer Tür, der sehr praktisch ist wenn z.B. mal Besuch kommt, oder für ihren topgesunden Ehemann. Es würde mich wirklich interessieren ob du das AG für dich durchsetzen kannst, was ich dir von Herzen gönne. Lieben Gruß
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Gertrud Nichtstun ist besser, als mit Tun nichts zu schaffen (Laotse) Geändert von Vegi (01.07.2007 um 17:07 Uhr) |
#7
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Hallo, Luischen!
Ich kann das gut nachvollziehen mit dem komischen Gefühl angesichts des eigenen Fotos im Schwerbehindertenausweis! Habe seit November 06 eien mit 100% wegen metastasiertem Brustkrebs, bin erst 44 J. alt. Schon ein blödes Gefühl! Aber jetzt freue ich mich jedes mal wegen der blöden Gesichter, die sie machen, wenn man ihn irgendwo im Schwimmbad, bei Museumsbesuchen u.s.w. vorlegt, man muss ihn dann auch nutzen und sich freuen, dass man damit wenigstens ein paar kleine finanzielle Vorteile hat. Ansonsten würde ich auch liebendgerne darauf verzichten und auf diese blöde Krankheit natürlich auch! Enjoy your day! Liebe Grüße jusa ![]() |
#8
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H@llo, Gloria,
nur auf die Schnelle: es tut mir sehr leid mit Deinen Metas und Deinen zusätzlichen Kümmernissen. Es ist eine Schande, wenn man sich auch noch mit Bürokratiepossen herumplagen muss. Ich habe herausgefunden, dass das Kennzeichen "AG" wirklich nur sehr schwer zu bekommen ist und eigentlich auch nur dann, wenn einem Gliedmassen fehlen oder so. Leichter ist z. B. das Zeichen "G" und dazu bekommt man dann auch noch, wenn man Glück hat oder einen Arzt, der das hinreichend zu begründen weiss, noch das "B" für Begleitung. Das gibt es beispielweise auch schon dann, wenn man unter 100 m laufen kann und dann ggf. einen Rollstuhl, wenn auch nur zeitweise oder vorübergehend, benötigt. Und mit den Merkmalen "G+B" kann man bei seinem Straßenamt über das Versorgungsamt eine sogenannte Ausnahmegenehmigung erhalten für Parkerleichterungen, das nennt sich dann "Parken light" oder so ähnlich. Komisch, dass man sich so was alles selber zusammensuchen muss und es einem niemand richtig sagt. Hier steht auch etwas dazu:http://www.rheuma-online.de/phorum/a...p/t-13924.html Liebe Grüße Inter :-)
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"...was bleibt, ist die Erinnerung...denn nichts währet ewiglich..."
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#9
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Hallo,
zum Thema Schwerbehindertenausweis habe ich mir auch lange den Kopf zerbrochen. Mir ist dann irgendwann klar geworden, dass mich der Ausweis nicht krank macht und habe ihn beantragt (60%, Ablatio einseitig und Autofahr-Phobie). Ich nutze dessen Vorteile. Da ich im öffentlichen Dienst arbeite, werde ich bei Einstellungen gegenüber gleich qualifizierten Bewerbern in unserem Haus (große Klinik) bevorzugt. Bei uns gibt es eine Schwerbehindertenvertretung, die das kontrolliert. Ich war sehhhhhhr skeptisch. Habe mich aber sehr lange mit jemanden aus dieser Abteilung unterhalten und wurde überzeugt. Die 5 Tage Zusatzurlaub finde ich auch super. Den erweiterten Kündigungsschutz kann ich leider nicht in Anspruch nehmen, da meine Arbeitsverträge immer befristet sind und da greift dieser nicht. In der freien Wirtschaft würde ich die "Behinderung" allerdings verschweigen, was erlaubt ist, wenn man seinen Beruf uneingeschränkt ausführen kann. Auf den Zusatzurlaub würde ich in diesem Fall verzichten. Die gesunde Konkurenz ist einfach riesengroß und wir sind ein wirtschaftliches Risiko. Damit muß man sich abfinden. Aber das Sahnebonbon kommt dann mit der Steuererklärung ($$$$$$boah!!!). Das lohnt sich! Grüße aus der großen Klinik (wenn der Chef das wüßte....) DeeDee |
#10
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Inter schrieb:
Zitat:
Ich habe jetzt einen Auswei mit aG bekommen, weil ich seit Januar (wegen der neuen Knochenmetas bis in die Oberschenkelmuskulatur und der bleibenenden Fallneigung und Gehunfähigkeit der PNP) ausserhalb der Wohnung im Rollstuhl sitze. Wobei meine Ärztin der Meinung ist, dass ein Mensch der ein Bein verloren habe, besser dran sei, weil er Prothesen tragen könnte. Aber das ist auch Quatsch, ich möchte damit auch nicht tauschen. Meine Vorteile sind das Parken auf Behindertenparkplätzen, ich kann auch für eine gewisse Zeit auf Bürgersteige, vor Ein- und Ausgängen u.v.m. parken, wenn ich niemanden behindere. Ausserdem muß ich für das Parken auf Parkplätzen der Städte/Gemeinden keine Parkgebühr bezahlen. Es gibt noch mehr Vorteile, aber da muß ich mich erst wieder schlau machen. Ich habe zwar ein Blatt Papier bekommen, wo alles was ich jetzt darf, augeschrieben ist. Aber da sind dann auch jede Menge Paragraphen bei die ich beachten muß. Aber ich würde sehr gerne darauf verzichten, wenn ich wieder ganz normal ohne Rolli laufen könnte. Denn ich bin jetzt immer auf jemanden angewiesen, der micht draußen schiebt. Und da macht man sich schon so seine Gedanken, was passiert, wenn mein Mann das nicht mehr kann. Dann gibt es sicherlich einen Motor für den Rolli, der von der Krankenkasse bezahlt wird. Aber viele Wege kann man dann trotzdem nicht machen. Gruß Rkubbelmaus |
#11
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Nun will ich mich auch noch in eure Diskussion einklinken.
Nach BK (07/2006 brusterhalt. OP, Chemo und Bestrahlung) bekam ich den Schwerbehindertenausweis 80% für 5 Jahre. 2008 bekam ich Metas in den Organen und habe einen Verschlechterungsantrag gestellt. Ich erhielt daraufhin 100% für 5 Jahre. Naja, machen kann man nicht allzuviel mit dem Ausweis. Vieles wurde schon genannt: Steuervorteil, 1 Woche Urlaub, Kündigungsschutz, vergünstigte Eintrittspreise. ![]() ![]() Gibt es vielleicht auch bei anderen Herstellern, da lohnt sich das Nachfragen. Ich hatte vorher noch nie davon gehört. Bei der Einstellung muss die Schwerbehinderung angegeben werden. Spätestens im Personalfragebogen kommt die Frage danach. Unwahre Angaben führen zur Kündigung. Wer das nicht möchte, der kann seinen Ausweis an die Hauptfürsorgestelle zurückgeben. Er kann dann natürlich auch die Vorteile nicht nutzen. Das ist wirklich immer eine Gratwanderung. Die Arbeitgeber können übrigens für Schwerbehinderte einen Minderleistungsausgleich beantragen. Und der Arbeitgeber erhält auch Hilfsmittel, zum Beispiel bestimmte Aktenschränke, weil die Mitarbeiterin mit BK in der Beweglichkeit eingeschränkt ist.
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Beste Grüße Aidualk ![]() Bedenke, ein Stück des Weges liegt hinter dir, ein anderes Stück hast du noch vor dir. Wenn du verweilst, dann nur um dich zu stärken, nicht aber um aufzugeben. (Aurelius Augustinus) 2006 BK G3; OP, Chemo, Bestrahlung, AHT 2008 Organmetastasen, Chemo, AHT, palliativ Herceptin |
#12
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Hallo Ihr Lieben,
ich lese hier immer wieder, das man (frau) mit Schwerbehindertenausweis Kündigungsschutz hat. Dies ist so nicht richtig. Der Arbeitgeber muss vor der Kündigung einer/s Schwerbehinderten lediglich die Genehmigung der Hauptfürsorgestelle (die heisst jetzt aber anders) einholen. Wenn die Kündigung gut begründet ist wird in der Regel diese Genehmigung erteilt!!! Es ist für den Arbeitgeber nur umständlicher und er muss sich wegen der Einhaltung der Fristen auch sputen bezüglich der Kündigung. Haltet weiter die Ohren steif und ich wünsche Euch keine Kündigung egal ob mit oder ohne Ausweis. Liebe Grüße Renate |
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