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#1
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Hallo Regina Beate
die Anschlussheilbehandlung MUSS innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss der Primärbehandlung angetreten werden, wenn es denn eine AHB ist. Meiner Interpretation nach heisst das aber nicht, dass man die Maßnahme antreten muss. (Vier Wochen sind Ausnahmen, z.B. bei Bestrahlung). MUSS bezieht sich auf die Möglichkeit eine AHB in Anspruch zu nehmen, dann hat man noch zwei Möglichkeiten auf Reha. Ohne AHB hat man nur dei Reha Möglichkeiten, verzichtet also auf eine Maßnahme. Ich habe gerade nochmal die Bewilligungskriterien gelesen und da steht dauernd was von "kann" und "sollte". Viel häufiger kommt es ja vor, dass Leute solche Maßnahmen beantragen und die zuständigen Genehmiger sie ablehnen. Von daher glaube ich nicht, dass man sie antreten MUSS. Hat mir auch wirklich noch niemand gesagt. Eine einfache Möglichkeit sie nicht anzutreten, ist, z.B. nicht eigenständig reisefähig zu sein oder wenn der Arzt einen als nicht rehabilitationsfähig einschätzt. Grundsätzlich müssen ja Voraussetzungen erfüllt sein, damit man eine AHB oder Reha überhaupt bekommt, vgl. http://www.argekrebsnw.de/richtlinien.htm. Gruß Mona |
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#2
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Hallo Regina-Beate,
ich danke Dir auch für Deine Infos, und ein Wirrwarr war es gar nicht... habe alles gut nachvollziehen können. Jetzt kenne ich wohl auch den prinzipiellen Unterschied zwischen AHB und Reha, (ob nun 2 oder 4 Wochen nach Behandlungsende- da werde ich mich nochmal unauffällig bei meiner Kk erkundigen- ist ja vielleicht bei jeder anders). Hallo Mona, diese Gedanken habe ich auch schon gehabt..., viele beantragen was, wollen es sehr gerne und bekommen es dann nicht. Und andere "müssen "dann, obwohl sie nicht wollen... Auch wenn es mir einerseits einleuchtet, daß die Krankenkassen bzw. die Rententräger "was" verordnen, um langfristig Kosten zu sparen, fände ich es natürlich absurd, solche Behandlungen aufzuzwingen- wenn ich denke, daß es meiner Psyche eventuell nicht gut tut, und es außerdem einen geringen, vielleicht gar keinen positiven Einfluß auf meine körperliche Gesundheit haben kann. Hallo an Euch alle netten Schreiberinnen, habe jetzt schon zwischenzeitlich gedacht, ehe ich nur Ärger und Sanktionen zu erwarten habe, würde ich eher die Reha /AHB machen- aber das ist ja wohl ein "doofer" Beweggrund - also unsinnig. Ich möchte mir ja gerne was Gutes tun, und ich denke, daß ich "richtige" Hilfe auch gut gebrauchen kann- aber zur Zeit denke ich, daß ich, wenn es soweit ist, solche Unterstützung viel lieber ambulant in Anspruch nehmen würde. Allerdings sind es bis dahin ja auch noch einige Wochen..., und wer weiß was ich nach den Chemos und der Bestrahlung denke. Aber finde es schon richtig, daß ich das jetzt schon mal überlege, ehe ich dan n plötzlich unvorbereitet vor einer AHB stehe. Liebe Grüße Petra |
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#3
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Liebe Petra,
ich habe einen Hirntumor und auch mir wurde sowohl eine AHB als auch eine Reha empfohlen. Ich wollte aber zuhause bleiben und nicht schon wieder in ein ungewohntes Umfeld. Ich habe die Anträge einfach nicht ausgefüllt... Das ganze hat an den Zahlungen der KK nichts geändert und meine Zuzahlungen liegen auch nur bei 1%. Liebe Grüße Sommer71 |
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