|
#1
|
|||
|
|||
AW: Recht auf Produktzugang zur evtl. Selbsterlösung?
Hallo Norma,
Du hast mich ja wohl gar nicht verstanden. Aber schlag ruhig drauf wenn ich einfallslos bin. In einer so wichtigen und traurigen Angelegenheit hatte ich einen anderen Ton erwartet. Gloria |
#2
|
|||
|
|||
AW: Recht auf Produktzugang zur evtl. Selbsterlösung?
Wenn ein Mensch im absoluten Endstadium ist, in dem es sich nur noch um Stunden oder auch Tage handelt, wird auch im Krankenhaus sehr human reagiert, ohne Sterbehilfe zu leisten.
Man ist auch dort der Meinung, dass niemand Schmerzen erleiden muss bei so einer Krankheit. Der Kranke erhält Morphium, wie hier bereits schon angedeutet, und zwar so dosiert, dass er nichts mehr mitbekommt, schläft und keine Schmerzen ertragen muss. Viele Grüße Sanne |
#3
|
|||
|
|||
AW: Recht auf Produktzugang zur evtl. Selbsterlösung?
Hallo Britta,
ich weiß sehr wohl wie die Fragestellung von Tomxx war! Es geht hierbei wohl mehr um die aktive oder auch passive Sterbehilfe, die nun mal in Deutschland verboten ist. Wir hatten selber zwei Krebsfälle in der Familie (Ehemann und Mutter) und hatten dieses Thema ebenfalls diskutiert. Meine Mutter musste nicht leiden und sie starb im Krankenhaus. Wie Du selber oben geschrieben hattest, gibt es andere Mittel und Wege. Das eine Firma ein Produkt zum "Freitod" liefert, bezweifel ich stark. Dir, lieber Tomxx wünsche ich, dass Du deinen richtigen Weg findest! Liebe Grüße Sanne |
#4
|
|||
|
|||
AW: Recht auf Produktzugang zur evtl. Selbsterlösung?
Hi,
nach Tomaxx' Beitrag dachte ich schon "jetzt kommen reihenweise fromme Sprüche" ;( und nun bin ich überrascht, wie relativ sachlich Ihr Alle schreibt. Ich befürchte halt auch sehr, dass zwar in Kliniken und Hospitzen Schmerzlinderndes "geboten" wird, aber wer möchte schon tage- wochen- monate- vielleicht jahrelang bewußtlos dahindämmern........... Die Diskussionen bei Maischberger und anderen TV-Runden haben dazu beigetragen zu erkennen, wie kontrovers man sich derzeit damit auseinandersetzt. Und nicht immer hilfreich........ Euch, uns Allen das Beste wünscht mit herzlichem Gruß
__________________
Ilse |
#5
|
|||
|
|||
AW: Recht auf Produktzugang zur evtl. Selbsterlösung?
Hallo, leider ist es auch mit Morphin nicht so einfach. Der Körper gewöhnt sich an die Substanz und viele Suizide sind schon am Erbrechen gescheitert. Ich habe auch in den "Suizidforen" geschaut und fand dort keine "einfache Lösung" halte mich aber nicht für einfallslos. Ich habe mit meiner Ärztin über meine Ängste gesprochen und sie weiss, dass ich eine palliative Sedierung wünsche. Eine Patientenverfügung haben sie und mein Lebensgefährte. Auch mein Sohn ist informiert. So weit ich informiert bin, geht es nicht eine Substanz zur Selbsttötung zu beziehen. Sonst hätten wir nicht die Dignitasdebatte. Grüsse Regina
|
Lesezeichen |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|