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#1
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Hallo Ihr Lieben,
als bei mir die AHB aktuell war, hab' ich einen "Aktionsradius" von 300 km als durchaus ausreichend empfunden ![]() Allerdings hatte mir eine betroffene Freundin versch. Empfehlungen gegeben und so war ich gut gewappnet, gegen den mir damals von der BfA vorgegebenen "Standort" in der gesetzlich anerkannten Form Widerspruch einzureichen ![]() Kurz darauf wurde mir mein Wunschziel durch einen neuen Bescheid bestätigt ![]() Rückblickend stelle ich fest, es war alles OK so und ich würde auch heute wieder zur Kur nach Bad Soden Allendorf (beispielsweise) fahren. Grundsätzlich ist wohl das Wichtigste, dass die Reha-Klinik alle Voraussetzungen erfüllt, die ein/e KrebsPatient/in vorzufinden hofft. Abgesehen davon, dass die medizinische Betreuung "stimmen" muss, sollte das Freizeitangebot, aber auch gewisse individuelle Freiräume im richtigen Verhältnis stehen. Aber das ist ja eigentlich unabhängig davon, wie weit bzw. in welche Richtung ich fahre ![]() Alles erdenklich Gute wünscht mit herzlichen Grüßen
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Ilse |
#2
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Hallo Conny,
die 300 km Regel gibt es nur, um die Fahrtkosten zu reduzieren. Ich habe 2006 eine Reha in der Tubi in Freiburg gemacht, was so ziemlich das weiteste war, das es gab (komme aus Berlin). Da ich vorher auch von dieser 300 km Regel gehört hatte, habe ich der BfA gleich angeboten, die Differenz bei den Fahrtkosten selbst zu tragen, damit waren sie auch gleich einverstanden. Das geht allerdings nur, wenn du so fit bist, dass du entweder mit der Bahn oder dem eigenen Auto fahren kannst. Wenn du bei der Anreise auf einen Krankentransport angewiesen bist, wird es tatsächlich so teuer, dass man das sich in der Regel nicht leisten kann. Liebe Grüße Chrischan |
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