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Alt 22.01.2008, 22:28
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Gaby Gaby ist offline
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Registriert seit: 23.04.2005
Beiträge: 287
Standard AW: Bis wann erhalte ich Krankengeld

Leider hat die Krankenkasse Recht. Es geht nicht darum, dass die 78 Wochen zahlen sondern darum, dass du 78 Wochen Anspruch auf Krankengeld hast.
Falls in der Zeit jemand anderes zahlt, hat die KK Glück.
Vom dem ersten Tag der Krankschreibung an wegen einer Krankheit hast du max. 78 Wochen am Stück Anspruch auf Krankengeld. Wärest du zwischenzeitlich immer mal wieder arbeitsfähig gewesen, dann hättest du insgesamt innerhalb einer Blockfrist (endet dann am 18.10.2009) von 3 Jahren ab dem 1. Tag der Krankmeldung diese 78 Wochen Anspruch.
Leider zählt auch Lohnfortzahlung, Reha, Übergangsgeld und alles in die 78 Wochen mit hinein.
Du solltest dich dann umgehend beim Arbeitsamt melden, dort wird durch med. Gutachter geprüft, ob damit zu rechnen ist, dass du in den nächsten 6 Monaten wieder arbeitsfähig bist, falls dies nicht der Fall ist, zahlt die Arge im Rahmen der sogenannten "Nahtlosigkeitsregelung" ersatzweise ALG 1. Ist mit deiner Arbeitsfähigkeit innerhlab der 6 Monate zu rechnen, dann zahlt niemand etwas, ausser event. das du Anspruch auf Wohngeld, Grundsicherung etc. hast. Das müsstest du dann beim Amt für Soziales prüfen lassen.

Um für die gleiche Erkrankung wieder Anspruch auf Krankengeld zu bekommen, musst du mindest 6 Monate nach Ablauf der Blockfrist (nicht nach Ablauf der KG-Zahlung !!) arbeitsfähig sein.

Hört sich sicher alles nicht so erfreulich an, aber leider ist es so.

Ich drück dir die Daumen, dass du über die Nahtlosigkeitsregelung die Möglichkeit auf ALG hast.

Lieben Gruß
Gaby
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