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AW: ALG 1, Rente usw.
Hallo,
leider ist die Aussage von Thomas hinsichtlich der Hinzuverdienstgrenze falsch. Die Grenze wurde zum 01.07.07 vo 345,00 auf 350,00 € angehoben. Zitat: Die Mindesthinzuverdienstgrenzen betragen seit dem 01.07.2007 (alte / neue Bundesländer) bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in voller Höhe mindestens 815.68 EUR / 716.94 EUR in Höhe der Hälfte 1016.65 EUR / 893.58 EUR und bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung in voller Höhe 350 EUR / 350 EUR in Höhe von drei Vierteln 614.72 EUR / 540.31EUR in Höhe der Hälfte 815.68 EUR / 716.94 EUR in eines Viertels 1016.65 EUR / 893.58 EUR. Die bisherige Rente wegen Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit wurde zum 31.12.2000 aufgehoben. Renten, die bis zu diesem Zeitpunkt bewilligt wurden, werden nicht beeinträchtigt. (Zitatende). Viele Grüße Regina Beate
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BK seit 1993 (Rezidive: 1997, 2003, 2004, 2007, 2013) |
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