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AW: Krankheit besiegt - Arbeitsplatz weg
Hallo Evi
so wie ich das sehe, muss auf jeden Fall eine Änderungskündigung da sein, ansonsten ist eine Versetzung auf eine andere Stelle (niedriger bezahlt) nicht rechtens. Auch hier müßte das Integrationsamt zustimmen. Inwieweit du in eine andere Stadt versetzt werden kannst, hängt auch von deinem Vertrag ab. So kann zum Beispiel ein Beamter des Landes NRW (auch andere Beamte) in ganz NRW eingesetzt werden. Bei solchen Versetzungen werden soziale gesundheitliche und familiäre Aspekte berücksichtigt. Hier kann vielleicht auch vorab ein Gespräch mit der Vertrauensperson für Schwerbehinderte etwas Klärung bringen. Falls dein AG dir eine Änderungskündigung gibt, kannst du erst einmal Widerspruch einlegen mit dem Hinweis Begründung folgt. Somit ist die Widerspruchsfrist gewährt. Daumen drück Barbara |
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