Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Allgemeine Themen > Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.)

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 10.05.2008, 22:44
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 25.12.2003
Ort: Alfter
Beiträge: 1.152
Standard AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch

Guten Abend
ich habe heute meinen Bescheid zur Verlänerung der Rente bis Ende Oktober 2009 bekommen...
so ganz ohne Gutachter (nur 4 meiner Ärzte sind gefragt worden)
Bin glücklich und diesmal hat es nur von Mitte Januar bis Mitte Mai gedauert.
einen schönen abend
Barbara
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 11.05.2008, 08:34
Benutzerbild von Biba
Biba Biba ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 27.05.2003
Ort: Schleswig Holstein
Beiträge: 334
Standard AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch

Liebe Barbara ,

das gönne ich Dir von Herzen !
Eine Last weniger ...

Liebe Grüsse auch an Martin
Biba
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 26.06.2008, 18:03
Benutzerbild von Ingrid.B
Ingrid.B Ingrid.B ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 15.08.2005
Beiträge: 111
Standard AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch

Hallo zusammen,

vor ein paar Minuten hielt ich den Bescheid zur Verlängerung meiner Rente bis Oktober 2009 in den Händen. Angefordert wurde lediglich der Befundbericht von einer meiner Ärzte. Bin sehr glücklich und erleichtert, dass es dieses Mal so schnell und problemlos ging (Antrag 8.5., Bewilligungsschreiben vom 17.6.).

Der Bewilligungszeitraum ist ab 1.11.08 bis 31.10.09. Also für ein Jahr. Weiß jemand von Euch, ob das immer so gehandhabt wird und ob evtl. bei einem erneuten Verlängerungsantrag mit Schwierigkeiten zu rechnen wäre?

Herzliche Grüße

Ingrid
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 17.07.2008, 14:32
maxluna maxluna ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 29.01.2008
Ort: Staufen im Breisgau
Beiträge: 291
Standard AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch

Hallo alle zusammen

Habe heute meinen Bescheid bekommen das die verlängerung abgelehnt wurde und das ich voll Erwebsfähig bin.
Allso mein Erkankung hat letstes jahr Ende August angefangen erst die große Op und danach die Chemo, nach der Chemo war ich noch mit den Kindern zur Kur .
In der Zeit habe ich auch die EU-Rente beantragt. Sie wurde für 5 Monaten genehmigt und einen Antrag für die verlängerung wurde beigeführt habe ich auch Rechtzeitig eingereicht.In den 5Monaten wurde leider auch wieder festgestellt das ich 2 Knoten unter den Armen habe die werden zur Zeit nur beobachtet in der hofnug das dort nichts ist.So jetzt meine Frage an euch :


1.ich war anfang des monats beim Medizinischen dienst und der meinte ( es würde noch eine AHB fällig und eine Umschulung ) da ich über kurz oder land meinen Beruf nicht mehr machen kann als Konditorin ist mir auch klar.
Davon ist im Breif heute kein aussage drienen was der Arzt gesagt hat
.
2.moch mal eine andere frage wie kann ein Arzt beurteilen wie fitt man ist wen er keine Untersuchungen gemacht hat.(abgehorcht und auf meinen Bauch ein wenig Rumgetrückt ) das war alles .
Werde auf jeden fall wiederspruch ein legen ,vielleicht kann mir von euch jemand sagen was ich am besten reinschreiben kann.


Würde gerne wieder Arbeiten gehen aber es geht einfach noch nicht der Körper zeigt mir dauernd meine grenzen selbst beim Sport bin ich immer vertig oder wen ich meinen Haushalt oder was im Garten mache nach 2 Stunden bin ich vertig und muß mich erst mal hinlegen oder ausruhen leider.
Danke für eure Antworten im vorraus

Liebe Grüße

Michaela (Maxluna)
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 17.07.2008, 15:54
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 25.12.2003
Ort: Alfter
Beiträge: 1.152
Standard AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch

Hallo Michaela
grundsätzlich Widerspruch ein legen! Damit du zeit hast schreibe ersteinmal (somit wird die Widerspruchsfrist gewahrt): "Hiermit lege ich Widerspruch egen den Bescheid von....2008 ein; begründung folgt. Ich bitte um Zusendung des Gutachtens"
damit ist die Widerspruchsfrist gewahrt und du hast Zeit für die Begründung!
Je nach dem was der Gutachter geschrieben hat, kannst du da den teil aufführen, wo er deiner Meinung nach nicht richtig liegt.
In meinem allerersten Ablehnungsbescheid (Widerspruch) war nicht angekreuzt , dass ich in meinem alten Beruf arbeiten kann (für die DRV kann ich nicht in meinem alten Beruf arbeiten). Für eine evtl. Umschulung muss man einen gesonderten Antrag stellen. Aber es geht ja hier um die verlängerung der Rente.
Bist du in einem der Sozialverbände? VDK oder SVOD? Dort bekommst du gute Beratung in sachen Rentenangelegenheiten. Wichtig ist, dass du alles aufführst was du nicht machen kannst und das nicht auf deinen Beruf bezogen, sondern allgemein. denn wer EM rente bekommt ist auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht einsetzbar (bis max 3 Stunden am Tag) ganz unabhängig von deinem Beruf. Deshalb auch im Widerspruch nichts berufsbezogenes schreiben, sondern allgemein ganz wichtig!!!!
Wenn du allerdings vor dem 1.4.60 geboren bist, da gibt es noch die berufsunfähigkeit, aber nur bis zu diesem zeitpunkt (nicht die private BU gemeint)
Hoffe dir trotz meines Chaos was geholfen zu haben

barbaar
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 17.07.2008, 16:57
maxluna maxluna ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 29.01.2008
Ort: Staufen im Breisgau
Beiträge: 291
Standard AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch

Hallo Barbara

Danke für deine Antwort .Bin 1973 geboren bei uns auf den Rathaus kommt einer von der Rentenversicherung am 29.juni der schaut sichs dann an. Die auf dem Rathaus hat zu mir gesagt der kennt sich damit aus und hat beim Rententräger schon gearbeitet er macht es in seiner freizeit und hilft anderen Leuten bei solchen Sachen wie Rentenanspruch oder der gleichen.

Werde erst mal den Wiederspruch heute abend Schreiben beziehungs weise meine Freundin macht mir des den sie Arbeitet bei einen Rechtsanwalt die kann solche Briefe besser Schreiben wie ich.
Muß noch zum Elternabend heute abend da unsere Tochter nach den Sommerferien in die Schule kommt.
Danke dir noch mal für die Antwort

Liebe Grüße

Michaela
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 01.08.2008, 15:22
maxluna maxluna ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 29.01.2008
Ort: Staufen im Breisgau
Beiträge: 291
Standard AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch

Hallo Mädels und Jungs

Hate noch ein mal ein gespräch mit einen Versicherungsältesten wegen den Wiederspruch haben alles richtig gemacht,
haben auch reingeschrieben das mich der Arzt nicht ein mal Untersucht hat.
Frage mich heute noch wie so einen Arzt beim MDK- beim Rententräger Arbeiten kann.
Hat jemand von euch auch mal so einen Erfahrung gemacht beim MDK wen ja wie kommt man an so einer aussage dagegen an ,
gibt es z.B.schon ihrgenwo solche Urteile wo mann zurück greifen kann eventuel.
Der Versicherungälteste probiert am Montag oder am Dienstag noch was zu erreichen bei den Vorgesetsten vom Arzt und vom Sachbearbeiter
er meint es sieht nicht gut aus für mich.
Werde erst mal warten was er mir am Dienstag mitteilt dann werde ich Überlegen was ich weiter hin mache .
Auf jedenfall werde ich an den Vorgesetzten vom MDK noch einen Breif
schreiben wegen der Untersuchung von dem Arzt.
Sind wir nicht genug bei den Ärzten und haben genug Untersuchungen hinter oder noch vor uns .

Möchte mich schon einen mal für eure Antworten bedanken

Mit Liebe Grüße

Michaela
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 02.08.2008, 00:25
Benutzerbild von Rubbelmaus
Rubbelmaus Rubbelmaus ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 07.12.2004
Ort: Schönste Stadt am Rhein
Beiträge: 1.720
Standard AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch

Liebe Michaela,
aus eigenen Erfahrungen kann ich dir nur raten, nichts mehr ohne Anwalt zu machen! Ausserdem, egal was der Versicherungsälteste sagt, nicht aufgeben und immer in den Widerspruch gehen. Wenn nötig bis vor die Gerichte.


Ich war seit Oktober 2000 EU-Rentnerin (BK, unheilbare PNP durch 12 Chemos, Lymphödeme bds, diverse andere chronische Krankheiten) . Die Rentenbescheide wurde immer für ca. 1-2 Jahre verlängert. Der letzte Antrag zur Verlängerung war für den Zeitraum vom 1.1.-30.5.2008, also für ganze 6 Monate, da ich dann sowieso aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig mit 60 Jahren in Rente ging. Ich dachte, dass es nach diesen vielen Jahren kein Problem wäre. Aber falsch gedacht. Ich musste wirklich trotz 100% Schwerbehinderung mit a.G. und B (sitze mittlerweile im Rolli oder kann nur kurze Strecken mit Gehwagen bzw. Stock laufen) zu einem Gutachter. Trotzdem damals schon der Verdacht auf Knochenmetas in HWS, BWS, Rippen, LWS, Kreuzbein, Becken bis in die Oberschenkel bestand. Damals war sich nur die 2 maßgebenden Strahlenärzte nicht einig. Einer sah Metas, der Andere sah Arthrose und ich als Patientin mittendrin.

Ich wurde dann am 24. August 2007 3 Std. und am 27. August 2007 gut 1 Stunde begutachtet.
Ingesamt habe ich in den ganzen Jahren für die Rente und Versorgungsamt 9 verschiedene Gutachter besuchen dürfen!!! Meine Schwerbehinderung musste ich mir sogar über einen Fachanwalt einklagen. Man hat damals nicht eingesehen, warum ich durch meine PNP in Händen und Füßen oft hinfalle, mich mehrfach verletzt hatte und mir dadurch eine Schwerbehinderung zustehen würde. Sie waren der Meinung, ich könne genauso gut am Leben teilnehmen, eben nur mit wichtigen Einschränkungen!!! Das Verfahren hat ingses. 9 Monate gedauert und mich viel Ärger, Wut und wertvolle Lebenszeit gekostet.

Kurz und gut, der letzte Gutachter war selber entsetzt, dass in so einem eindeutigen Fall wir bei mir, ein Gutachten erstellen sollte und nannte es unseriös was die Rentenversicherung Bund in Berlin veranstaltete.

Ich habe meine Rentenverlängerung innerhalb von 14 Tagen erhalten, aber ich frage mich, warum müssen wir Kranken für die Willkür der Versicherungen/Ärzte usw. eigentlich immer herhalten?

Ich kann nur jeden raten einen Anwalt einzuschalten. Ich habe mir damals einen privaten Fachanwalt genommen. Da das Versorgungsamt das damaligen Verfahren verloren hatte (die Gutachterin des VA hat sich damals selber bei mir entschuldigt und mir die 100% G/B innerhalb von 1 Woche gegeben) musste sie auch meine Anwaltskosten bezahlen. Wenn ich selber das Verfahren verloren hätte, hätte unsere Rechtschutzversicherung meinen Anwalt bezahlt.

Ich wünsche euch Allen hier, die so viel Kraft und Lebenszeit dafür verbrauchen müssen, ihre Rechte durchzusetzen, alles Gute und viel Glück,

Jetzt habe ich die nächste Hürde vor mir, denn ich habe Pflegegeld beantragt.
Rubbelmaus
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 18:11 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55