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#1
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Hallo,
ich möchte mich mal unbekannterweise in das Gespräch einklinken! Da ich selber in einem Krankenhaus arbeite kann ich nur sagen, ich spreche jetzt nur für unser Krankenhaus, dass einer Patientenverfügung IMMER oberste Priorität eingeräumt wird. Bei jeder Übergabe wird bekannt gegeben, dass der Patient diese Verfügung hat, sie liegt dann in der Akte. Als meine Mutter nach ihrer schweren Krebserkrankung eines Tages nicht mehr erweckbar war, ließen mein Bruder und mein Stiefvater sie ins Krankenhaus einweisen. Ich erfuhr es erst später, da ich leider nicht erreichbar war. Meine Mutter hatte keine Patientenverfügung und trotzdem wurde ich von der Ärztin gefragt (unter vier Augen), ob sie noch operieren sollen und einen Shunt setzen. Allerdings riet sie mir davon ab, überließ aber mir die Entscheidung. Meiner Mutter ging es schon sehr lange sehr schlecht und einen Tag vorher sagte sie mir definitiv, dass sie nicht mehr möchte, dass sie endlich einschlafen möchte. Also entschied ich ganz alleine, dass meine Mutter nicht mehr operiert wird. Mein Bruder und mein Stiefvater wissen bis heute nchts davon. Drei Stunden später schlief sie ganz sanft ein, die Operation hätte sie gar nicht mehr überlebt. Damit möchte ich nur sagen, dass die Mediziner heute viel humaner mit den Sterbenden umgehen, als noch vor 10 Jahren. Damals wurden die kranken Menschen, egal wie schlecht es ihnen ging, unbedingt am Leben erhalten. Es wurden noch quälende Untersuchungen bei sterbenden Menschen durchgeführt. Heute ist Schmerzfreiheit das oberste Gebot, nicht mehr das künstliche Verlängern um ein paar Stunden! Hoffentlich kommt das auch richtig rüber. Sollte ich mich falsch ausgedrückt haben, dann fragt gerne nach. Ich wünsche Allen einen schmerz- und sorgenfreien Tag! Liebe Grüße Sanne |
#2
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Hallo Helmut L, hallo an alle,
bei uns ist beides mit abgedeckt - Patientenverfügung und Betreuungsvollmacht. Mich hat das, so erschreckend es zunächst war, sich damit beschäftigen zu müssen, sehr beruhigt, und meine Ma sowieso. @ Regina: denke, dann ist das doch völlig ok, wenn das Hospiz es abgezeichnet hat! Mir ging, nach dem Lesen hier gestern, eine Sache im Kopf herum. In der Verfügung steht formuliert (sorry, zitiere mal): "Für den Fall, daß durch ärztliche Diagnose feststeht, daß mein Tod nicht mehr zu verhindern ist, bestimme ich, daß an mir keine lebensverlängernden Maßnahmen das Sterben oder Leiden ohne Aussicht auf erfolgreiche Behandlung verlängern würde, oder daß es zu einem nicht behebbaren Ausfall lebenswichtiger Funktionen meines Körpers kommt....usw." Entschuldigt, wenn das eine ganz blöde Frage ist aber.... ![]() Das Krankenhaus kennt diese Verfügung nicht. Zählt palliative Chemo nicht auch im weitesten Sinne zu lebensverlängernden Maßnahmen, ohne Aussicht auf "Erfolg" (ist ja nun relativ, denn Erfolg IST ja hier ein längeres Leben.) Sanne2 hat ja schon schön beschrieben, daß die Behandlung und Abstimmung mit den Angehörigen ja viel einfühlsamer geworden ist. Aber müssten wir da doch noch was klären...? Meiner Ma gehts allerdings eher wie von Annika beschrieben - glaube nicht, daß sie da jetzt nochmal ins Detail gehen möchte. Und irgendwie möchte ich auch lieber die schöne Zeit geniessen...oder ist das kurzsichtig? ![]() Grüsse an alle Blume
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In uns allen findet sich die Quelle höchster Weisheit - die Quelle der Liebe. (Thich Nhat Hanh) |
#3
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Hallo Blume 68
Ich denke mal das diese Formulierung zu erheblichen juristischen Auseinandersetzungen führen kann. Jede ärztliche Leistung ist auf Lebensverlängerung bzw Steigerung der Lebensqualität ausgelegt. LG Alex |
#4
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Hallo, ihr Lieben.
Zitat:
Gibt es dann nicht eher „entweder – oder“? Ich denke, dass ist es grade, was dieses Thema diskutabel macht. Oder versteh ichs grade falsch (wenn ja: sorry ![]()
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Alles Liebe. ********************** Papa, für immer in meinem Herzen - 31.12.2007 |
#5
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hallo Annika
Hast Recht müsste heissen und/oder LG Alex |
#6
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Oje, jetzt bin ich irgendwie doch sehr verwirrt...
![]() LIEBE Christel - heißt das, daß du es in der Schublade liegen hast, damit die Maßnahmen im Bedarfsfall ergriffen werden können...? Und daß dem nicht so wäre, bliebe die von mir genannte Formulierung in der Verfügung drin, und die Ärzte wüssten davon? ...wenn ich nochmal fragen darf...ja, is heiss heute... ![]() ganz liebe Grüsse! Blume
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In uns allen findet sich die Quelle höchster Weisheit - die Quelle der Liebe. (Thich Nhat Hanh) Geändert von Blume68 (29.05.2008 um 15:47 Uhr) |
#7
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Liebe Blume,
ich weiß nicht, was die Ärzte täten, wenn sie die Patientenverfügung gehabt hätten. Wahrscheinlich hätten sie genauso gehandelt. Ich weiß es nur nicht. Habe nicht gefragt. In der Schublade liegt das Ding deswegen, weil ich meinem Mann völlig vertraue, es erst dann rauszuholen, wenn es an der Zeit ist. Wann die Zeit da ist, darüber haben wir gesprochen. Hier ist es nur warm 26 ° und angenehm, noch! Liebe Grüße Christel |
#8
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Liebe Blume,
Deine Frage was die palliative Behandlung angeht, ist nicht ganz unberechtigt. Deswegen bin ich auch froh, dass meine Patientenverfügung zu Hause in der Schublade liegt. Denn als ich meine Lungenentzündung hatte, wurde ja reichlich lebensverlängernde Maßnahmen durchgeführt. Zum Glück. Ich hing am Tropf, ich bekam Sauerstoff und reichlich Antibiotika. Ansonsten gebe ich Sanne recht. Ich habe auch erlebt, dass den Angehörigen einer Mitpatientin gerne die gewünschten Auskünfte gegeben wurden und mein Mann hätte wohl auch welche bekommen. Und man verlängert das Leben nicht mehr um jeden Preis. Ganz liebe Grüße Christel |
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