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  #11  
Alt 15.10.2003, 20:32
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Wie soll es weiter gehen?

Liebe Dagi,

an den Überbginger heißt, der Versicherer kann an den, der die Police vorlegt auszahlen, wenn er keine Zweifel hat, daß andere Personen auch empfangsberechtigt sind. Müßte auch in den Bedingungen so stehen. Problem: Fällt in die Erbmasse

Besser ist das Bezugsrecht auf Dich. Vermute Dein Mann ist Versicherungsnehmer und versicherte Person.

Setze ein Schreiben auf: Ich, Versicherungsnemer ..(Name).. bestimme mit sofortiger Wirkung, daß im Todesfall meine Frau .. (Name) .., geboren am ...., die Leistung aus der Versicherung mit der Nr. .... erhalten soll.

Datum und Unterschrift des Versicherungsnehmers nicht vergessen.

Weitere Fragen beantworte ich gerne.

Herzliche Grüße an Dich und Edith.
Silke
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