#16
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AW: Zuzahlung Taxikosten
Hallo,
ich bin bei der Taunus BKK, mußte für die Chemo 6x 20 Euro bezahlen ( je 10 für Hin-u.Rückfahrt, war fast 100km entfernt) und für die Bestrahlungen 36x 6 Euro bezahlen( ca. 45 km). Transportscheine und Genehmigung der Kasse hatte ich auch, mußte aber trotzdem zuzahlen. Kann jetzt alle Rechnungen abgeben und kriege dann evtl. was zurück. Es muß das Bruttoeinkommen angegeben werden und davon 2 % muß ich zuzahlen( für das 1. Jahr) ab dies Jahr gelte ich als chron. krank und brauch dann nur noch 1 % bezahlen. Befreiung wird es bestimmt für mich nicht geben, mein Mann ist berufstätig und ich werde März auch wieder mit arbeiten anfangen. viele Grüße von Renate! |
#17
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AW: Zuzahlung Taxikosten
Hallo,
hatte einen Transportschein für die Chemo, habe für die 1. Fahrt 5 € bezahlt und für die letzte Fahrt 5 € gezahlt. Wurde als Serienfahrt berechnet. Nach Genehmigung des Transportscheines hat mir die Krankenkasse nur 1 Taxiunternehmen vorgegeben. Zur Bestrahlung bin ich mit der Bahn und einer Wochenkarte gefahren. Die Kosten habe ich komplett ersetzt bekommen. Liebe Grüße, Lilli, die eigentlich Eva heißt |
#18
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AW: Zuzahlung Taxikosten
Da bin ich ja froh, nicht die einzige hier zu sein. Ich kam mir damals schon von der Kasse vera.... vor, obwohl die mir über eine Seite Gesetzestext geschickt haben, warum sie das nicht zahlen müssen. Ehrlich gesagt bin ich immer noch ziemlich sauer darüber, denn ich hatte dile meiste Zeit niemanden, der mich hingefahren hat, und allein die Monatsmarke für den Bus hat schon 90 Euro gekostet.
Geändert von gitti2002 (21.06.2012 um 14:50 Uhr) Grund: Zitat |
#19
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AW: Zuzahlung Taxikosten
@all:
Hallöle, ich war damals bei der AOK versichert und mußte auch pro Fahrt, 5 EUR dazuzahlen. D.h, (Hin- u. Rückfahrt), also pro Tag EUR 10,00. Als ich damals dann bestrahlt wurde, u. jeden Tag nach Tübingen mußte, bin ich ca. bei der Hälfte der Therapie selbst gefahren. Ansonsten wären dass bei mir auch ca. EUR 400,00 (nur bei der Bestrahlung) gewesen ! LG Chris |
#20
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AW: Zuzahlung Taxikosten
Hallo
ich war und bin immer noch AOK versichert. Bei den Chemo-Fahrten stellten sie sich erst ein wenig an und wollten das ich mit Bus, Bahn oder Privat fahre, aber nach Erklärung meiner Onkologin in der Klinik: mir war schlecht vor der Chemo und danach erst Recht haben sie auch diese Fahrten mit dem Taxi übernommen und ich brauchte wie bei den Bestrahlungsfahrten nur für die erste und letzte Fahrt je 5 € zahlen. Also für 6x Chemo 10€ und 33x Bestrahlungen 10€ Liebe Grüße
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Evelin |
#21
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AW: Zuzahlung Taxikosten
Hallo,
bei mir ist es ähnlich. Allerdings bezahle ich 10 Euro bei der ersten Fahrt zur Chemo und weitere 10 Euro bei der letzten Fahrt von der Chemo zurück. Hatte einen Taxi Beförderungsschein von der onkologischen Ambulanz bekommen, den ich zur Bewilligung bei der Krankenkasse eingereicht habe. Anschließend bekam ich den zurück und habe ihn bei der ersten Fahrt im Taxi abgegeben. Darauf quittiere ich jede Hin- und Rückfahrt und mir entstehen keine anderen Kosten. Zerst bekam ich seitens der Krankenkasse aber eine Falschauskunft, daß ich zu jeder Fahrt 10 Euro zuzahlen müsste. Das kam mir selsam und sehr teuer vor. Eine erneute Anfrage meinerseits brachte dann die richtige Auskunft. Geht doch! L.G. |
#22
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AW: Zuzahlung Taxikosten
Ich bin bei der BKK versichert.
Ich fragte ganz unbedarft an, ob sie die Fahrten in die Klinik zur Bestrahlungstherapie übernehmen. Es kam ein : Ja natürlich übernehmen wir das!!! Ich müßte für jede Fahrt, (Hin+Zurück) jeweils 5 € dazu bezahlen. Diese Auskunft bekam ich vor ca 4 Wochen. Ich werde da nächste Woche mal genauer nachhaken, denn es geht bald mit der Bestrahlung los!
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______________________________________ Liebe Grüße Erika Ich liebe das Leben, darum lebe ich es! (Keßler) |
#23
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AW: Zuzahlung Taxikosten
Hallo an Alle,
auch ich kämpfe gerade mit meiner Krankenkasse (BKK Gesundheit). Die wollen doch tatsächlich auch zu jeder Fahrt diese Zuzahlung kassieren. Und das bei 33 Bestrahlungen, da muss ich ja in der Fußgängerzone singen gehen... Meinen ersten Widerspruch haben sie abgelehnt, jetzt habe ich gerade einen verfasst, der dann vor den Widerspruchsausschuss geht. Ich finde einfach, wir Krebspatienten sind schon genug gestraft. Es geht um's Prinzip. So. Ich habe mich stundenlang dumm und dusselig gegoogelt und möchte meine Ergebnisse gerne mit Euch teilen, damit ihr nicht die gleiche Arbeit machen müsst. Des weiteren stelle ich meinen Text ein, vielleicht hilft er Euch in dem ein oder anderen Fall weiter. Ich halte Euch auf dem Laufenden, wie das bei mir weiter geht. Viele Grüße Martina ************************************************** * Hier mein Text an meine Krankenkasse mit den Links: Sehr geehrte Frau XXX, ich habe heute Ihr Schreiben vom 17. Februar 2009 erhalten. Hierin geben Sie an, den Sachverhalt geprüft zu haben und teilen mir mit, dass Sie meinem Widerspruch nicht abhelfen können. Ich halte nach wie vor an meinem Widerspruch fest und bitte darum, meinen Widerspruch mitsamt den von mir angeführten Begründungen (inkl. der Artikel, die ich per Link angegeben habe) an den Widerspruchsausschuss weiter zu leiten. Vielen Dank. Die Klinik für Strahlentherapie der Universität Magdeburg schreibt folgendes: "...Die Krankenkassen übernehmen in der Regel die Fahrkosten einer ambulanten Serienbehandlung, d.h. Sie müssen nur bei der ersten und letzten Fahrt eine Zuzahlung leisten..." Hier der Link: http://www.med.uni-magdeburg.de/fme/...ten/fragen.htm Der VdK schreibt: "Fahrten zu ambulanten Behandlungsmaßnahmen... Zuzahlungen Die Höhe der Zuzahlung zu Fahrkosten beträgt 10 Prozent der Kosten, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro, allerdings nicht mehr als die tatsächlichen Kosten... Die Zuzahlung ist grundsätzlich je Fahrt zu entrichten. Nach Auffassung der Spitzenverbände der Krankenkassen kann es bei Fahrten zu Behandlungen, durch die stationäre Krankenhausbehandlungen vermieden oder verkürzt werden, bei der bisher vom Gesetzgeber offensichtlich gewollten Gleichbehandlung der Versicherten im Hinblick auf die Fahrkostenübernahme - einschließlich der daraus abgeleiteten Begrenzung der Zuzahlung auf die erste und letzte Fahrt - verbleiben. ... In Fällen einer Chemo- oder Strahlentherapie kann allerdings unterstellt werden, dass eine an sich gebotene voll- oder teilstationäre Krankenhausbehandlung durch die ambulante Behandlung vermieden oder verkürzt wird oder diese nicht ausführbar ist." Hier der Link zum kompletten Artikel: http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID...IBq5GfKq8ewJN0 Die DAK äußert sich wie folgt: "... Der Versicherte zahlt eine Eigenbeteiligung von mindestens 5,00 €, höchstens 10,00 € je Fahrt. Bei Serienbehandlungen (onkologische Chemo-Strahlentherapie) nur für die erste Hin- und letzte Rückfahrt der Serie...." Hier die Links zu den kompletten Artikeln: http://www.presse.dak.de/ps.nsf/sbl/...B002D55B8?open http://www.presse.dak.de/ps.nsf/sblA...B002C761E?open Und, wie bereits erwähnt, weiß ich nicht nur von einigen meiner Mitpatientinnen, sondern auch von den Taxifahrern, dass andere Kassen (z. B. Barmer, Techniker, AOK) die Zuzahlung nur für die erste Hinfahrt und die letzte Rückfahrt verlangen. Eine Patientin gab an, dass sie bei ihrer Krankenkasse (in diesem Fall die AOK) darauf hingewiesen hat, dass es sich um eine Krebsbehandlung handelt und dann wurden die Kosten übernommen. Insofern bitte ich darum, meinen Widerspruch an den Widerspruchsausschuss weiter zu leiten, damit dort der Sachverhalt geprüft wird. In der Anlage habe ich die Inhalte meines Mails nochmals als Dokument mit meiner Unterschrift. Mit freundlichen Grüßen ****************************** |
#24
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AW: Zuzahlung Taxikosten
Hallo Martina,
als chronisch Kranke fällst du unter die 1% Klausel. Solltest du die Kosten nicht vorstrecken wollen/können, so kannst du bei der KK einen Antrag stellen auf Befreiung, d. h. sie rechnen dir deine 1% aus, hast du sie noch nicht erreicht bezahlst du die Differenz ein und bekommst einen "Zuzahlungsbefreiungausweis" (weiss nicht wie man das richtig nennt), so dass du dann im laufenden Jahr k e i n e Zuzahlungen mehr leisten musst. Wäre das keine Alternative für dich? Ich selbst habe in meiner Chemo-Strahlezeit alles bezahlt, dann am Jahresanfang alles eingereicht und einen schönen Batzen zurück erhalten. Falls du die Klausel noch nicht haben solltest, bei der KK den Antrag/Vordruck abholen/schicken lassen und vom Hausarzt/Gyn. ausfüllen lassen. Viel Glück und alles Gute Rosita |
#25
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AW: Zuzahlung Taxikosten
Hi,
also bei mir ist es so: Ich zahlte bei der ersten Fahrt 5 eu und werde bei der letzten wahrscheinlich nicht zuzahlen, da ich ja inzwischen befreit bin. Übrigens ab 60% Schwerbehinderung (und mit Krebs geht das ganz schnell) ist man ohnehin befreit, allerdings muss man das der Kr.kasse mitteilen, den Bescheid vorlegen und dann zahlt man auch zu Praxisgebühr und Kr.Aufenthalt oder Rezepten nix mehr. Mein Taximensch sagte mir, dass ich zu den Fahrten nichts zahlen muss, solange ich mit der gleichen Erkrankung unterwegs bin. D.h. ich fahre mit dem Taxi auch zur zwischenzeitlichen Blutbildktr. 'gratis' denn die ist ja nur nötig weil eine Chemo läuft. Es hat sich bewährt, dass ich von Anfang an denselben Taximenschen gewählt habe und der kümmert sich sogar um den ganzen Kr.kassenkram. Der hat mehr Ahnung als ich oder google Liebe Grüsse Beate |
#26
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AW: Zuzahlung Taxikosten
Hallo Beate,
weißt Du ob das bei allen krankenkassen so ist, dass man ab 60% Schwerbehinderung befreit ist? Habe im Dezember meinen Ausweis mit 80% rückwirkend ab September erhalten und habe seit dem einiges an Zuzahlung gehabt. Wäre ja interessant. LG andrea |
#27
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AW: Zuzahlung Taxikosten
Ich bin bei der Techniker Krankenkasse. Sie zahlen ALLE Taxifahrten zum Onkologen, also zur Chemo und zu den Blutuntersuchungen (je nachdem 1-2 mal pro Woche). Zur 1. und letzten Fahrt muss ich dann 5 Euro zuzahlen.
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#28
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AW: Zuzahlung Taxikosten
Hallo zusammen zu eurer Info,
ich habe diese Woche mit meiner KK (Techniker) wegen der 1% Regel für Chroniker gesprochen. Diese Regelung greift erst nach einem Jahr nach der Erkrankung. Da wir ja jetzt diesen tollen Gesundheitsfonds haben, sollten die Kassen doch auch die gleichen Leistungen bringe. Liebe Grüße AngieM |
#29
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AW: Zuzahlung Taxikosten
Zitat:
liebe Grüsse Beate |
#30
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AW: Zuzahlung Taxikosten
Hallo Beate
Wegen der Zuzahlungsbefreiung bin ich so informiert: Es gibt keine generelle Befreiung. Wurde wohl abgeschafft. 1% des Jahreseinkommens ist das mindeste, was chronisch Kranke zu zahlen haben, alle anderen 2%. Auch Behinderte und auf Sozialleistungen angewiesene Menschen sind von einer Zuzahlung nicht befreit. Liebe Grüßle Meg |
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