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#1
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AW: Behindertenausweis - Einstufung
Guten Morgen,
ich bin etwas verunsichert, was die Einstufung angeht. Mir wurde gesagt, ich bekomme 50 %. In meinen Unterlagen steht: pT 3b pN 0 (sni-) R 0. Kann mir hier einer weiterhelfen? Besten Dank und einen schönen sonnigen Tag LG rita |
#2
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AW: Behindertenausweis - Einstufung
Hallo Rita,
dein Sentinel Node war negativ ohne Lymphknotenmetastasen, somit zählt nur das Melanom mit 50 % GdB. Beim Behindertenausweis zählt nicht die Eindringtiefe und der Clark Level ohne Metastasen sind es immer nur 50 % GdB. Beim Melanom in situ gibt es garnichts, da mit dem Nachschnitt es zur kompletten Heilung kommt. Schaue bitte hier, da sind die Stadien drinnen: http://www.melanom.net/index.php/tumor/tnm-stadium.html Stadium 3 hast du wegen des dicken Melanoms bekommen. Sonniger Tag, aber bitte mit hohem Lichtschutzfaktor in der Natur! LG -babs_Tirol-
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"Die Hoffnung aufgeben bedeutet, nach der Gegenwart auch die Zukunft preisgeben" Pearl S. Buck, 1892-1973, Literatur-Nobelpreisträgerin 1938 -Meine im Krebskompass verfassten Beiträge dürfen in anderen Foren, oder HP’s nicht ohne meine persönliche Zustimmung kopiert oder veröffentlicht werden- |
#3
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AW: Behindertenausweis - Einstufung
Liebe Babs,
vielen Dank für die Auskunft. Du bist immer wieder eine grosse Hilfe. Ich wünsche Dir ein sonniges wunderschönes Wochenende. LG rita |
#4
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AW: Behindertenausweis - Einstufung
Zitat:
Hi Babs, Öhm deine Aussage verwirrt mich etwas. mein Melanom wurde ja auch rausgeschnitten, und Lymphknoten hatte nichts. Der Soziale dienst hat mir nun gesagt ich solle so ein Antrag stellen und wennn die nächsten 5 Jahre nichts mehr auftritt ist der Behindertenausweis wieder weg. Ist dass jetzt doch nicht so ? Schöne Grüße |
#5
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AW: Behindertenausweis - Einstufung
Hallo Tom,
ich gehe davon aus, dass du für dein MM 50 % GdB bekommst. Sollte in 5 Jahren nichts mehr dazukommen -so wird der Behindertenausweis nicht mehr verlängert. LG -babs_Tirol-
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"Die Hoffnung aufgeben bedeutet, nach der Gegenwart auch die Zukunft preisgeben" Pearl S. Buck, 1892-1973, Literatur-Nobelpreisträgerin 1938 -Meine im Krebskompass verfassten Beiträge dürfen in anderen Foren, oder HP’s nicht ohne meine persönliche Zustimmung kopiert oder veröffentlicht werden- |
#6
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AW: Behindertenausweis - Einstufung
Ah okay, naja schauen wir mal ich freu mich auf jedenfall wenn ich ihn nach 5 Jahren abgeben darf :-)
Wie issn dass beim Arbeitgeber? Muss ich da hin mit meinem Ausweis zu der personaltante und sagen: so hier mein Behindertenausweis ? |
#7
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AW: Behindertenausweis - Einstufung
Hallo Tom,
leider kenne ich mich mit den deutschen Sozialgesetzen für Behinderte nicht aus, daher kann ich dir keine weiteren Auskünfte geben. Bei uns in Österreich gibt es zu den steuerlichen Vorteilen auch Sonderurlaub für Behinderte, teilweise auch vergünstigte Eintrittspreise bei versch. Veranstaltungen. Ob du es deinem Arbeitgeber sagst, mußt du selbst entscheiden. Vielleicht vorher den Betriebsrat fragen. Wenn man es nicht sagt, bekommt man natürlich auch nicht mehr Urlaubstage. LG -babs_Tirol-
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"Die Hoffnung aufgeben bedeutet, nach der Gegenwart auch die Zukunft preisgeben" Pearl S. Buck, 1892-1973, Literatur-Nobelpreisträgerin 1938 -Meine im Krebskompass verfassten Beiträge dürfen in anderen Foren, oder HP’s nicht ohne meine persönliche Zustimmung kopiert oder veröffentlicht werden- |
#8
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AW: Behindertenausweis - Einstufung
Wenn Du Deinen Arbeitgeber Deine SBH wissen lassen möchtest um in den Genuß der arbeitsrechtlichen Vorteile zu kommen: ganz klar JA. Bringt ja auch einen verbesserten Kündigungsschutz mit sich ;-)
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#9
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AW: Behindertenausweis - Einstufung
Also bei (deutsche Großbank) steht in der Betriebsordnung, dass der AN dem AG unverzüglich Mitteilung macht, falls er schwerbehindert ist/wird/war.
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Liebe Grüße Pavot ------------------------------------------------ 29.09.2008 SMM 0,5mm Clark Level II pT1a 22.02.2017 SMM 0,4mm Clark Level III pT1a |
#10
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AW: Behindertenausweis - Einstufung
Ich habe gerade meinen Abhilfe-Bescheid bekommen ich wurde nun von meinen 50 % auf 80% hoch gesetzt.
Jetzt muss ich mich erst einmal schlau machen, was ich dadurch für Vergünstigungen habe und wie ich den Steuerfreibetrag eintragen lassen kann. |
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