![]() |
![]() |
#2
|
|||
|
|||
![]()
Hallo Sandy,
ich kopiere Dir mal folgendes ein: Verletztengeld Verletztengeld ist das "Krankengeld der Berufsgenossenschaft". Es wird meistens von den Krankenkassen im Auftrag der Berufsgenossenschaft an den Verletzten ausbezahlt, solange unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit durch den behandelnden Arzt festgestellt worden ist. Das Verletztengeld beträgt 80 Prozent des regelmäßigen Bruttoverdienstes, jedoch nicht mehr als das regelmäßige Nettoentgelt. Von dem Verletztengeld muss der Empfänger den halben Beitrag zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen, die andere Hälfte übernimmt die BG. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlt die BG komplett. Das Verletztengeld endet mit dem letzten Tag der Arbeitsunfähigkeit, spätestens jedoch mit dem 546. Tag (= längstens 78 Wochen). Nähere Einzelheiten: Voraussetzungen für das Verletztengeld: § 45 SGB VII Beginn und Ende des Verletztengeldes: § 46 SGB VII Höhe des Verletztengeldes: § 47 SGB VII Verletztengeld bei Wiedererkrankung: § 48 SGB VII Quelle: http://www.bgbau.de/d/pages/wir/unfall/verlgeld.html
__________________
Alle im Forum von mir verfassten Beiträge dürfen ohne meine Zustimmung nicht weiterverwendet werden. |
Lesezeichen |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|