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Alt 03.05.2009, 11:53
Altmann Altmann ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 22.02.2007
Beiträge: 605
Standard AW: Generalvollmacht

Hallo zusammen,
also ich kenne das so, weil ich es schon ein paarmal erlebt habe.
Beim Tod eines Menschen, stellt der Arzt den Totenschein aus und
dieser wird in der Zentrale vom Arzt gemeldet, ab diesem Zeitpunkt sind
die Banken dicht und es kann keiner mehr an Geld heran. Es gilt dann
keine Vollmacht mehr, über den Tod hinaus gibts nicht.
Der Stand der Konten wird dann erbschaftlich behandelt und es muß
abgewartet werden bis Amtsgerichttermin bzw. Testamenteröffnung.
Ich hoffe mein Beitrag war jetzt hilfreich, ich hab nämlich nicht alle
Beiträge gelesen.
Gruß Altmann
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