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AW: Generalvollmacht
Hallo zusammen,
also ich kenne das so, weil ich es schon ein paarmal erlebt habe. Beim Tod eines Menschen, stellt der Arzt den Totenschein aus und dieser wird in der Zentrale vom Arzt gemeldet, ab diesem Zeitpunkt sind die Banken dicht und es kann keiner mehr an Geld heran. Es gilt dann keine Vollmacht mehr, über den Tod hinaus gibts nicht. Der Stand der Konten wird dann erbschaftlich behandelt und es muß abgewartet werden bis Amtsgerichttermin bzw. Testamenteröffnung. Ich hoffe mein Beitrag war jetzt hilfreich, ich hab nämlich nicht alle Beiträge gelesen. Gruß Altmann |
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