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  #1  
Alt 07.07.2009, 21:23
Benutzerbild von salsagirl
salsagirl salsagirl ist offline
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Registriert seit: 05.07.2009
Ort: oberhausen
Beiträge: 8
Böse AW: Wiederspruch beim Versorgungsamt

hallo

also ich bedanke mich jetzt erst einmal für eeure antworten
habe mit dem versorgungsamt telefoniert und die sagten mir ich soll jetzt in meinen eigenene worten den wiederspruch begründen,alles andere nehmen sie nicht an

und mit dem eigenheim ist das so eine sache, sie hat vor ihrem krankenhasu aufenthalt in einer wohnung mit meiner schwägerin gewohnt,jetzt ist ihr exmann ausgezogen und sie kann wieder ins haus zurück,deswgen die frage ob das arbeitsamt sauch hier für die miete zahlt?

den in der jetztigen wohnung wird auch keine miete mehr gezahlt vom amt weil sie haben Sie am 31.01.09 abgemeldet mit der begründung das sie jetzt Krankengeldanspruch hätte was sie aber bis zum heutigen zeitpunkt immer noch nicht bekommen hat den bei der KK weiß der andere nicht was der andere macht deswegen hatte ich in den letzten monaten eine verdammte rennerei
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  #2  
Alt 07.07.2009, 21:36
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Registriert seit: 08.04.2009
Beiträge: 2.242
Standard AW: Wiederspruch beim Versorgungsamt

Hallo, habe gerade Deinen heutigen Beitrag gelesen. Es ist sicher günstig, wenn Du Dich an einen Rechtsanwalt (wie Wolfgang es vorschlug) oder eine Beratungsstelle wendest und Dir helfen läßt. Die Situation Deiner Schwiegermutti ist nicht einfach, da kann man bei den komplizierten deutschen Gesetzen schnell einen Fehler machen, der dann nur mit großem Aufwand wieder in Ordnung gebracht werden kann. Denn wenn ich alles richtig verstanden habe, habt Ihr mehrere verschiedene Baustellen, die alle bearbeitet werden müssen und auch miteinander zusammenhängen. Es besteht sicher die Möglichkeit, Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen. Die Mitarbeiterinnen der Rechtsanwälte oder auch des Gerichts wissen, wie die Bedingungen hierfür sind und helfen Euch dann weiter.Es ist richtig, dass man den Widerspruch an das Versorgungsamt begründen muss, nur kommt es ebend auf die richtigen Worte und die entsprechenden Belege (ärztliche Befunde) an.

Liebe Grüße!

elisabethh.1900
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