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AW: Wiederspruch beim Versorgungsamt
hallo
also ich bedanke mich jetzt erst einmal für eeure antworten habe mit dem versorgungsamt telefoniert und die sagten mir ich soll jetzt in meinen eigenene worten den wiederspruch begründen,alles andere nehmen sie nicht an und mit dem eigenheim ist das so eine sache, sie hat vor ihrem krankenhasu aufenthalt in einer wohnung mit meiner schwägerin gewohnt,jetzt ist ihr exmann ausgezogen und sie kann wieder ins haus zurück,deswgen die frage ob das arbeitsamt sauch hier für die miete zahlt? den in der jetztigen wohnung wird auch keine miete mehr gezahlt vom amt weil sie haben Sie am 31.01.09 abgemeldet mit der begründung das sie jetzt Krankengeldanspruch hätte was sie aber bis zum heutigen zeitpunkt immer noch nicht bekommen hat den bei der KK weiß der andere nicht was der andere macht deswegen hatte ich in den letzten monaten eine verdammte rennerei |
#2
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AW: Wiederspruch beim Versorgungsamt
Hallo, habe gerade Deinen heutigen Beitrag gelesen. Es ist sicher günstig, wenn Du Dich an einen Rechtsanwalt (wie Wolfgang es vorschlug) oder eine Beratungsstelle wendest und Dir helfen läßt. Die Situation Deiner Schwiegermutti ist nicht einfach, da kann man bei den komplizierten deutschen Gesetzen schnell einen Fehler machen, der dann nur mit großem Aufwand wieder in Ordnung gebracht werden kann. Denn wenn ich alles richtig verstanden habe, habt Ihr mehrere verschiedene Baustellen, die alle bearbeitet werden müssen und auch miteinander zusammenhängen. Es besteht sicher die Möglichkeit, Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen. Die Mitarbeiterinnen der Rechtsanwälte oder auch des Gerichts wissen, wie die Bedingungen hierfür sind und helfen Euch dann weiter.Es ist richtig, dass man den Widerspruch an das Versorgungsamt begründen muss, nur kommt es ebend auf die richtigen Worte und die entsprechenden Belege (ärztliche Befunde) an.
Liebe Grüße! elisabethh.1900 |
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