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  #1  
Alt 19.08.2009, 08:43
Iris13Evi Iris13Evi ist offline
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Standard AW: Kündigung und Brustkrebs zeitgleich wie gehts weiter nach dem Krankengeld???

Hallo Jessi,

hier noch eine Ergänzung.

Vom Krankengeld werden Sozialversicherungsbeiträge abgezogen und somit erwirbst Du (für die Monate Deines Krankengeldbezuges) auch Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wenn Du also z.B. 10 Monate Krankengeld-Bezug hattest, brauchst Du nur noch 2 Monate vorher versicherungspflichtig gearbeitet zu haben, um die Mindestanspruchsdauer vom Arbeitslosengeld zu erreichen.

Liebe Grüße
Iris
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  #2  
Alt 19.08.2009, 14:08
Benutzerbild von jessi266
jessi266 jessi266 ist offline
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Standard AW: Kündigung und Brustkrebs zeitgleich wie gehts weiter nach dem Krankengeld???

Hallo Ihr lieben,
anscheinend habe ich nur so lange Anspruch auf Krankengeld weil ich auch nur so lange Arbeitslosengeld bekommen hätte,
habe im mai 2007 eine Arbeitsstelle nach meiner Elternzeit wieder aufgenommen war dort bis ende Feb 08 beschäftigt, dann 3 mon arbeitslos und ab Anfang Juni 08 wieder beschäftigt bis Dez. 08
lg Jessi
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  #3  
Alt 19.08.2009, 15:54
Iris13Evi Iris13Evi ist offline
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Standard AW: Kündigung und Brustkrebs zeitgleich wie gehts weiter nach dem Krankengeld???

Hallo Jessi,

krankengeld und arbeitslosengeld haben nichts miteinander zu tun (außer das von Deinem Krankengeld auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgezogen werden).

Liebgrüß
Iris
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  #4  
Alt 25.08.2009, 14:23
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jessi266 jessi266 ist offline
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Standard AW: Kündigung und Brustkrebs zeitgleich wie gehts weiter nach dem Krankengeld???

Hallo Iris
habe heute mit der Krankenkasse telefoniert, und die meinten dasselbe wie Du Arbeitslosengeld hat nichts mit krankengeld zu tun , das heißt ich bekomme das Krankengeld noch bis nächstes Jahr im Sommer,Gottseidank wenigstens die Sorge weniger
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