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#1
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Hallo Jessi,
hier noch eine Ergänzung. Vom Krankengeld werden Sozialversicherungsbeiträge abgezogen und somit erwirbst Du (für die Monate Deines Krankengeldbezuges) auch Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wenn Du also z.B. 10 Monate Krankengeld-Bezug hattest, brauchst Du nur noch 2 Monate vorher versicherungspflichtig gearbeitet zu haben, um die Mindestanspruchsdauer vom Arbeitslosengeld zu erreichen. Liebe Grüße Iris |
#2
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Hallo Ihr lieben,
anscheinend habe ich nur so lange Anspruch auf Krankengeld weil ich auch nur so lange Arbeitslosengeld bekommen hätte, habe im mai 2007 eine Arbeitsstelle nach meiner Elternzeit wieder aufgenommen war dort bis ende Feb 08 beschäftigt, dann 3 mon arbeitslos und ab Anfang Juni 08 wieder beschäftigt bis Dez. 08 lg Jessi
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Das Leben ist ein Kampf ums Überleben, jeden Tag aufs neue !! Von mir selbst geschrieben |
#3
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Hallo Jessi,
krankengeld und arbeitslosengeld haben nichts miteinander zu tun (außer das von Deinem Krankengeld auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgezogen werden). Liebgrüß Iris |
#4
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Hallo Iris
habe heute mit der Krankenkasse telefoniert, und die meinten dasselbe wie Du Arbeitslosengeld hat nichts mit krankengeld zu tun , das heißt ich bekomme das Krankengeld noch bis nächstes Jahr im Sommer,Gottseidank wenigstens die Sorge weniger
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