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#1
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Liebe Sandy, unter http://www.wohngeldantrag.de/geld/katalog_p.htm ist angegeben, dass das Pflegegeld (also die Leistung für Stufe 2), welches Du erhältst zu 50 Prozent auf das Wohngeld angerechnet wird.
In der von mir zitierten Übersicht heißt dies konkret:Pflegegeld für Pflegehilfe nach § 37 SGB XI Vielleicht habt Ihr auch Anspruch auf andere Sozialleistungen? Habt Ihr Euch schon einmal unabhängig beraten lassen? Liebe Grüße! Elisabethh. |
#2
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Was gibts noch für Sozialleistungen? Was meinst Du?
Kennen uns damit absolut nicht aus, und haben zur Zeit auch nicht die Kraft irgendwo eine Beratungsstelle zu besuchen. LG Sandy |
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