#1
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GdB
Hej
ich frage für eine Bekannte. Die hat Brusktkrebs und hat 50% Schwerbehinderung bekommen. Ist das immer so ? Ich habe mit meinem Bauchspreicheldrüsentumür 100% bekommen und wundere mich . Über Antworten würde ich sehr freuen. Lieben Gruss aus der Reha von Wilka |
#2
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AW: GdB
Hallo,
bei mir ist Brusterhaltend operiert worden. Ich habe 50 % für 5 Jahre. Das scheint der Standart zu sein. Liebe Grüße Sahife
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Tumor ist wenn man trotzdem lacht! <---- Zitat von Bernd meinem Frisör, und lässt mich immer schmunzeln |
#3
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AW: GdB
Hi,
warum wunderst du dich? Lieber Gruss mischmisch |
#4
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AW: GdB
Hallo Wilka,
50% für 5 Jahre ist das Minimum für ein Mamma Ca (Ausnahme DCIS 2 Jahre). Je nach Tumorstadium/Tumorformel (Tumorgröße, befallene Lymphknoten) und anderen Begleiterkrankungen oder Therapiefolgen liegt der GdB höher. Der VdK kann im Zweifelsfall wohl helfen, habe ich gehört. Ich habe mit meinem Stadium3 Mamma Ca auch gerade den Bescheid über 50% bekommen und Widerspruch eingelegt, denn schon aufgrund meiner Tumorformel müßte mein GdB/GdS bei 80% liegen. Näheres dazu findest du auch hier (ab Seite 70): http://www.gesetze-im-internet.de/no...j2412_0010.pdf oder hier: http://www.betanet.de/download/betan...ehinderung.pdf Alles Gute Dolphin Geändert von gitti2002 (05.10.2009 um 21:29 Uhr) |
#5
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AW: GdB
Ich bin auch Brusterhaltend operiert worden allerdings mussten auch ein paar Lymphknoten weggenommen werden.Habe 80%,allerdings weiss ich nicht was ich damit anfangen soll.Bettsche
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#6
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AW: GdB
Hallo bettsche,
mein Mann konnte z.B. statt mit 63 Jahren schon mit 60 Jahren in Rente gehen. LG Brigitte |
#7
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AW: GdB
hallo,
also ich hatte brustamp.rechts und bekam 60% für 5 jahre. danach wird glaube ich neu eingestuft und es werden weniger % te. als ob die brust nachwächst und der zustand sich von alleine wiederherstellt!!!!voll der aufreger aber so ist es nun mal! und was man bzw frau davon hat-chronich krank,statt 2% des brutto-Ek zahlst du nur noch 1% brutto-Ek als zuzahlung im jahr-wenn es so geblieben ist!? allen viel kraft lg bluestone |
#8
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AW: GdB
Hallo,
ich hab da auch mal eine Frage - von wem "bekommt" man denn den GdB? Muß man seinen Arzt deswegen ansprechen? Oder wie läuft das? LG I.J. |
#9
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AW: GdB
Danke Petra.
LG I.J. |
#10
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AW: GdB
Auszug aus dem Schwerbehindertengesetz
Operation eines malignen Brusttumors: Stadium I / 50 Stadium II / 60 in anderen Stadien =/> 80 __________________________________________________ __ Die in dieser Tabelle niedergelegten Sätze der GdB berücksichtigen bereits die üblichen seelischen Begleiterkrankungen. Funktionseinschränkungen, Schultergürtel oder Arm, als Operations- oder Bestrahlungsfolge (zum Beispiel Lymphödem, Muskeldefekte, Nervenläsionen) sowie außergewöhnliche psychoreaktive Störungen sind gegebenenfalls zusätzlich zu berücksichtigen: http://www.med.uni-magdeburg.de/fme/...ma_ca11.html#2 |
#11
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AW: GdB
Hallo,
ich hatte vor dem Brustkrebs bereits 40 % wegen Bandscheiben etc. Nach der BK-OP wurde ich dann auf 70 % hochgestuft. Weil ja die Prozente nicht addiert werden, sondern der Gesamtbehinderungsgrad gerechnet wird. Also rein theoretisch habe ich dann für den Krebs grad mal 30 % bekommen. Aber mir gings eigentlich nur um die Steuerfreibeträge, und da bin ich mit den 70 jetzt ganz zufrieden. Und beantragt habe ich das beim Zentrum für Familie und Soziales (Bayern). Liebe Grüße Montana |
#12
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AW: GdB
Hallo Ihr,
ich hab gerade bei meiner AHB einiges über den GdB gelernt. So ist die Regelung wohl auch von Bundesland zu Bundesland leicht unterschiedlich und es kommt auch manchmal auf den Sachbearbeiter an.....Es ist auch nicht so, dass andere Krankheiten, die man außer BK hat, nicht gewertet werden, es geht darum, wie sehr sie behindern....Es gibt da eine Berechnungsformel, wie z.B. Depressionen den Grad zusätzlich erhöhen. Was mich persönlich aufgeregt hat, dass man nach Ablatio weniger Prozente bekommt, wenn man einen Aufbau machen lässt...... Ansonsten kann mit genügend Prozenten an vielen Stellen sparen, dass wurde hier unter "Soziales" schon öfter erklärt.. Liebe Grüße Petra |
#13
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AW: GdB
Hallo I.J. und alle anderen,
ich habe meinen Schwerbehindertenausweis beim Versorgungsamt selbst beantragt und mir die nötigen Adressen und Formulare aus dem Internet herausgezogen. Habe sofort ein Foto mit beigelegt und bekam dann mit dem Bescheid auch gleich den Ausweis. Ich hätte es aber auch im Bürgerbüro unserer Stadt beantragen können oder Hilfe in der Sozialstaion des Krankenhauses bekommen. Was ich selbst an Unterlagen hatte, habe ich beigelegt, meine Ärzte angegeben, und die restlichen Infos haben die dann direkt bei meiner FÄ angefordert. Meinen Einspruch jetzt habe ich auch selbst eingestielt, Infos dazu habe ich im Internet gefunden. Alles Gute euch allen, Dolphin |
#14
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AW: GdB
Hallo zusammen,
ich habe damals aus dem Stand 90% bekommen. Hatte Ablatio, 5 befallene Lymphknoten, G2 und außerdem einen bereits operierten Bandscheibenvorfall in die Schale zu werfen. Anfangs war ich über diese Einstufung eher geschockt als erfreut. Inzwischen habe ich doch so einige Vorteile davon. Neben dem 1% Zuzahlung bei der Krankenkasse habe ich Steuervergünstigungen, zusätzlich 5 Tage Urlaub im Jahr und muss wöchentlich 4 Stunden weniger arbeiten, die ich aber bezahlt bekomme. Ich bin angestellte Lehrerin beim Freistaat Thüringen. Ich hoffe doch sehr, dass ich nach 5 Jahren nicht heruntergestuft werde. Das mit der Prozenteinbuße bei Aufbau war mir neu. Viele Grüße Claudia |
#15
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AW: GdB
Hallo zusammen,
sorry, wenn ich mal ein wenig moralisch werde : Oft höre ich das Argument, dass die "Brust ja nicht nachwachse und dadurch kein Grund bestünde, den GdB zu verringern". Es gibt die Schwerbehinderung nicht für die fehlende Brust, denn das wäre ein Affront gegen die vielen Behinderten, die sich trotz starker Beschwerden manchmal mit einen GdB 30, 40 oder max. 50 zufrieden geben müssen. Es ist der Krebs, der das möglich macht. Und wenn der nach 5 Jahren (DCIS 2) nicht wiederkehrt oder es sonst keine größeren Komplikationen gibt, können wir nur glücklich sein. Wenn er dann doch wiederkommen sollte (und das ist leider häufig so), kann man ohne Komplikationen einen neuen Antrag stellen. Gruß Karin |
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