|
#1
|
|||
|
|||
AW: Fragen bzgl. Krankengeld und Kündigungsschutz
Lieber Minio, Du kannst gegen die Kündigung eine Kündigungsschutzklage einreichen, allerdings hat Du dazu nur 3 Wochen Zeit, gerechnet ab dem Zugang des Kündigungsschreibens vom Arbeitgeber! Lass Dich also unbedingt von einem Anwalt oder der Gewerkschaft oder einem Berufsverband, wenn Du Mitglied bist, beraten.
Ein Schwerbehinderter Mitarbeiter kann ohne Zustimmung des Integrationsamtes nicht gekündigt werden. Elisabethh. |
Lesezeichen |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|