|
#1
|
|||
|
|||
AW: Was passiert nach Wegfall des Krankengeldes?
Hallöchen Heike,
bei mir ist vor kurzen auch das Krankengeld eingestellt worden. Seitdem bekomme ich Arbeitslosengeld, was 60% des verdienstes sind, für längstens 15 Monate.Das alles ging schnell und reibungslos. Mitte Juli habe ich einen Antrag auf EU - Rente gestellt und hoffe das ich ihn durchbekomme. Nach meiner Erkrankung ( begann im April 2007) habe ich nach der zweiten Reha wieder angefangen zu arbeiten. Ein halbes Jahr habe ich durchgehalten, dann ging nichts mehr und seit Mai diesen Jahres bin ich nun zu hause. Ich hoffe ich konnte dir helfen.l.g.Gussi |
#2
|
||||
|
||||
AW: Was passiert nach Wegfall des Krankengeldes?
Hallo,
ich wurde im Mai 2008 operiert und hatte bis jetzt Chemo und Bestrahlung, d.h. die Chemo wurde in Tablettenform eingenommen. Dabei kann ein Hand-Fuss-Syndrom entstehen - die Füße und Hände werden brüchig - das wiederum kann mit einer von Roch empfohlenen Heilsalbe - Noggi Salben suuuper wieder hergestellt werden. In den Zeiten wo man keine CHEMO oral einnehmen kann um das Hand-Fuss-Syndrom wieder auszukurieren, wird die Chemo Zeit unterbrochen, d.h. das Krankengeld wird länger gezahlt - so lange, wie eben die CHEMO dauert - der Patient kann das selbst nach seinen Symptomen bestimmen ! Längstens jedoch für 78 Monate mit REHA usw. Vorteil bei der oralen CHEMO: sie dockt nur an den befallenen Zellen an und nicht an den gesunden Zellen - kein Haarausfall usw. !! |
#3
|
|||
|
|||
AW: Was passiert nach Wegfall des Krankengeldes?
Hallo Heike,
bei allem was hier so von 78 Wochen erzählt wird (78 Wochen Höchstanspruchsdauer innerhalb von drei Jahren) musst Du jetzt schnell in die Gänge kommen, sonst bist Du tats. ein Fall für HartzIV,k so hart das klingt. Außer Du hast Haus und Vermögen, dann zahlst Du alles alleine und bekommst nichts!! So nüchtern muss man es betrachten. Möglichkeit: Stell einen Antrag auf Rente wg. verminderter Erwerbsunfähigkeit. Das Problem aktuell bei Dir ist folgendes. Wenn Du jetzt diesen Antrag stellst und es würde tatsächlich festgestellt, dass Du erwerbsgemindert bist, bekommst Du erst sechs Monate nach Antragsstellung frühestens Rente. Diese ist in der Regel zeitlich begrenzt. Leider weiß ich nicht wie alt Du bist. Zu prüfen wäre ebenfalls, ob Du die Zeit bis zu einer Alterrente erreichen könntest. Lass Dir von Deiner KK alles Zeiten aufstellen, die auf die 78 Wochen angerechnet wurden. Es muss sich dabei nicht um ein und diesselbe Krankheit handeln, es könnte auch sein, dass diese nur als Nebendiagnose auftaucht. Auch das wird leider auf die 78 Wochen angerechnet. Das Problem ist tats. dass es schwierig ist Dich hier vernünftig zu beraten, da spielen zu viele Faktoren eine Rolle. Also nochmal, wenn man Dir helfen soll: Alter? letzte Tätigkeit? (erlernt oder nicht erlernt) das spielt u.U ein ganz entscheidende Rolle könntest Du wieder eine Tätigkeit aufnehmen? Auch spielt die Blockfrist bei der KK eine Rolle. Es heißt 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren. Also auch die Mögl. nachzudenken, ob Du Dich nicht mind. 6 Monate arbeitslos meldest. Bist Du in dieser Zeit nicht behandlungsbedürftig wg. Deiner Krebserkkrankung, könnte ein neuer Anspruch entstehen. Es ist echt komplizierter als man als Außenstehender denkt. Frag was Du nicht verstehst!! Gruß Berthold Geändert von Berthold (19.10.2009 um 16:25 Uhr) |
#4
|
|||
|
|||
AW: Was passiert nach Wegfall des Krankengeldes?
Hall Berthold,
danke für Deine Info- ist ja alles ziemlich kompliziert. DIE KV hat mir jetzt Unterlagen zukommen lassen, wo ich erneut eine Reha beantragen soll. Bin jetzt 52 Jahre und vor der Erkrankung war ich 7 Monate arbeitslos. Hätte am 01.08.2008 ine neue Stelle antreten können, aber wie gesagt hätte, der Krebs war schneller. Mein Anspruch auf Arbeitslosengeld ist noch nicht erschöpft. Mir sollen insgeamt 15 Monate zustehen. Allerdings weis ich nicht, ob die 6 Wochen (Lohnfortzahlung durch das Arbeitsamt da mit angerechnet werden. So langsam habe ich es wirklich satt mit der Bürokratie, da soll man noch durchfinden. Nächste Woche habe ich einen Termin beim Arbeitsamt, als ich dort angerufen habe, hatte ich das Gefühl, die wissen auch nicht sehr viel, zumindest die Dame am Telefon. Nochmals vielen Dank LG Heike |
#5
|
|||
|
|||
AW: Was passiert nach Wegfall des Krankengeldes?
Hallo Heike,
ja ist alles echt kompliziert. Dann schauen wir mal. Die 6 Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitsamt werden tats. auf die Dauer Deines Anspruches angerechnet. Leider! Du hast grds. einen Anspruch von 78 Wochen Krankengeld innerhalb einer Blockfrist von drei Jahren. Ich weiß nicht, ob die die KK Dich bereits zur Stellung eines Rentenantrages nach §51 SGBV aufgefordert hat? Hier wird Dir 10 Wochen Zeit gegeben einen entsprechenden Antrag zu stellen. Der erneute Antrag auf REHA könnte auch darauf hindeuten, dass ein sog. 51iger Gutachten durch den Med. Dienst der Krankenkassen bereits vorliegt und die KK bei Ablehung der Reha durch den DRV vom sog. Disporecht gebraucht macht und diese Ablehung aus vermutl. gesundl. Gründen in einen Rentenantrag umdeuten lässt. Egal wie, die Zeit rennt. Geh am besten mal zu Deiner KK die kann Dir sicherlich weiterhelfen. Wenn Du nicht zurecht kommst, schreib mir eine Mail. LG Berthold |
#6
|
|||
|
|||
AW: Was passiert nach Wegfall des Krankengeldes?
Hallo, besten Dank ich werde mich sputen.
LG Heike |
#7
|
|||
|
|||
AW: Was passiert nach Wegfall des Krankengeldes?
Hallo,
ich habe auch mal einen Frage. Ich werde am 21.12.2009 ausgesteuert. War schon beim Areitsamt und habe dort eine Menge Papier zum Ausfüllen bekommen. Mein nächster Termin ist aber erst im Januar 2010 dort zur Abgabe. Bin ich bis dahin eigentlich weiter Mitglied in meiner Krankenkasse oder verlischt die Mitgliedschaft? |
Lesezeichen |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|