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#1
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Hallo Yuliya!
Den Ausführungen von Wattewuschel zwecks Zuzahlung usw. ist von meiner Seite nichts mehr hinzuzufügen. An deiner Stelle würde ich es mir aber noch einmal überlegen, ob du nicht doch eine Kur machen möchtest. Die DRV kann einem später nämlich Zahlungen verweigern, wenn auch nur der Verdacht bestehen sollte, dass man mit einer Reha diese Beschwerde hätte vermeiden können. Und warum soll man nicht 3 Wochen "Urlaub" auf Kosten der DRV machen? Ansonsten wünsche ich dir alles Gute für deine weitere Behandlung |
#2
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Hallo
Also ich bin der Meinung , wir zahlen ja net umsonst Beiträge, da fordere ich auch die Zahlungen. Fahrtkosten, Zuzahlungen und auch die Kur. Glaub mir ich hab mich auch gesträubt, aber nun bin ich erst den ersten Tag da und ich muß sagen es tut mal gut aus der gewohnten umgebung zu kommen. also, ab zur Kasse und sämtliche Formulare holen. Die können dir auch sagen was noch alles kommt und wie du was ausfüllen mußt.
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Viele Grüße aus dem Bayernland ![]() ![]() hochmallignes großzellig diffuses Non-Hodgin-Lymphom B-Typ .....6x R-chop21 seit ende Mai 2009 seit anfang August komplette Remission und hoffe des bleibt auch so. ![]() |
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