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#1
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Hallo Silli,
hatte mal diesen interessanten Artikel gefunden: http://koeln-bonn.business-on.de/eu-...n_id15711.html Danach solltest Du Anspruch haben. LG Schmatte |
#2
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Hi Silli,
Du hast einen Anspruch, Dir den Urlaub auszahlen zu lassen. Allerdings kannst Du Dir nur maximal den gesetzlichen Urlaub auszahlen lassen + den Urlaub für Deine Schwerbehinderung, wenn Du auf diesen Anspruch hast. Ein Beispiel: Du hast tariflich 30 Tage Urlaub + 5 Tage Sonderurlaub = 35 Tage, davon hast Du 3 Tage Urlaub genommen. Du kannst Dir dann 20 Tage gesetzlichen Urlaub + 2 Tage Sonderurlaub auszahlen lassen. Ich habe dies gerade von meiner Gewerkschaft klären lassen. Liebe Grüße Tine |
#3
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ich hatte mir auch Urlaub aus 2008 ausbezahlen lassen, zum Glück kam ja im März das Gesetz raus, das der alte Urlaub nicht verfällt wenn dieser durch Krankheit nicht genommen werden kann,
hier nun noch eine andere Frage: ich bekomme durch meine 50% Behinderung (Gebärmutterhalskrebs) 5 Tage Sonderurlaub. in 2009 hatte ich meine Wiedereingliederung von Februar bis Juni. Nun meinte die Geschäftsführung ich würde den Sonderurlaub nur Anteilsmäßig bekommen, da die Wiedereingliederung nicht mitzählt ![]() also würd ich nur 3 Tage kriegen? Können die das machen? in der Wiedereingliederung ist man doch krank?! Für eine Auskunft wäre ich Euch dankbar |
#4
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Dein Zusatzurlaub dürfte Dir nicht genommen werden! Du bist ja auch in der Zeit Deiner Erkrankung Mitarbeiterin Deines Betriebes gewesen!
Ich habe hier einen ganz interessanten Link zum Thema "Zusatzurlaub" gefunden, die Dir vieleicht weiterhilft! http://www.schwbv.de/zusatzurlaub.html Liebe Grüße Tine |
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