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AW: Teilerwerbersminderungsrente
Es gibt eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, wenn man nur noch drei bis unter sechs Stunden täglich arbeiten kann, 5 Jahre Rentenversicherungsbeiträge gezahlt hat und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre aufgrund einer Beschäftigung versichert war. Einen Berufsschutz gibt es für ab 1961 geborene nicht mehr.
Dafür wird ein medizinisches Gutachten durch die Rentenversicherung erstellt. Meistens wird die Rente befristet für drei Jahre gewährt und dann nochmal überprüft, wie es weitergehen soll. Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung kann auch als Vollrente gezahlt werden, wenn der Arbeitsmarkt verschlossen ist, das heißt, dass keine Chance besteht einen Teilzeitatbeitsplatz zu bekommen. Wenn du maximal 6 Std täglich arbeiten gehst, musst du aufpassen, dass der Verdienst nicht auf die Rente angerechnet wird. Die Grenzen werden individuell berechnet. Das kann man vorher bei der Rentenversicherung erfragen. Am besten du ruftst mal dort an und vereinbarst einen Termin in einer Auskunfst- und Beratungsstelle. Ich arbeite selber in der Rentenversicherung. Wenn du noch Fragen hast, kannst du mir eine PN schicken. |
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