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#1
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AW: MD Arbeitsamt gegen Gutachter RV?
Ach ihr Lieben, ich danke euch!
Leider handelt es sich NICHT um die Nahtlosigkeitsregelung nach § 125. Im aktuellen ALG 1-Bewilligungsbescheid ist der § 117, III. SGB angegeben. Warum weshalb wieso... weiß ich nicht. Vielleicht, weil Frau XYZ damals übergangslos von Krankengeld in die Zeitrente gegangen ist und die alte Firma ihr erst kurz vorher gekündigt hat (während der AU)!? Ich sag ja... das ist alles soooo verzwickt. Bei Nahtlosigkeit würde sie wohl auch nicht sofort zum Medizinischen Dienst des Arbeitsamtes zitiert werden (denke ich). Jedenfalls war es mal bei mir so... da wurde auch auf den Amtsarzt verzichtet. Worüber ich auch erstaunt bin: Frau XYZ hat insgesamt 6 Jahre lang (immer mit Verlängerung) eine Zeitrente erhalten; so lange ist sie auch arbeitslos. Laut Sachbearbeiter steht ihr nun für ein volles Jahr ALG 1 zu. Eigentlich hatte ich damit gerechnet, dass sie nun sofort in Hartz IV rutscht... aber na ja, man lernt halt immer noch dazu. Dafür hat man das Arbeitslosengeld nicht nach dem letzten Arbeitsverdienst berechnet, sondern nach der Rentenhöhe... und die finanzielle Einbuße ist doch sehr erheblich. Wenn jetzt auch noch die Untersuchung ergibt, dass sie nur (wie bisher) zwischen 3 und unter 6 Stunden erwerbsfähig ist und sie dadurch nur noch die Hälfte des ALG I erhält... dann Prost Mahlzeit. Ich kann vollends verstehen, dass Frau XYZ sehr verzweifelt ist und schlimme finanzielle Sorgen befürchtet. Vielleicht hat ja doch noch jemand einen Tipp!? Leider ist der Termin auch schon morgen, 01.12.2009... viel Zeit für aufbauende Gespräche bleibt nicht mehr. Man sagt, es gibt für jedes Problem eine Lösung... hier allerdings muss ich passen. Liebe Grüße Norma |
#2
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AW: MD Arbeitsamt gegen Gutachter RV?
Ich muss mich noch einmal melden.
Soeben habe ich im Netz gefunden, WARUM die Nahtlosigkeit nicht greift. Es handelt sich ja um einen Widerspruch gegen eine Rentenablehnung. Der Ablehnungsbescheid ist (natürlich) VOR der Arbeitslosmeldung im Briefkasten gewesen. In einem solchen Fall greift der § 125 nicht mehr. Die Rentenversicherung hat eine Entscheidung getroffen (Ablehnung)... und das bedeutet das Ende der Nahtlosigkeit. Wenn jetzt nicht noch ein Wunder geschieht, landet Frau XYZ in Hartz IV. Wisst ihr, was ich Frau XYZ von ganzem Herzen wünsche? Dass dem Renten-Widerspruch letztendlich abgeholfen wird (werden muss, denn die Erkrankungen haben sich nachweislich nicht gebessert!) und sie eine dicke fette Rentennachzahlung erhält. Zurückzahlen braucht sie ja schließlich nur DIE Leistungen, die sie bis dahin erhalten hat. Und das ist so oder so verdammt wenig... Tief seufzende Grüße Norma, die heilfroh ist, dass sie ihre unbefristete Rente nach langem Kampf bewilligt bekommen hat |
#3
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AW: MD Arbeitsamt gegen Gutachter RV?
Hallo Barbara,
was ist den bitte die Arbeitsmarktrente. Die gibt es definitiv nicht!! Gruß Altmann |
#4
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AW: MD Arbeitsamt gegen Gutachter RV?
Hallo Altmann
ich weiß nicht den korrekten Namen die DRV hält dich für teilweise erwerbsgemindert, jedoch zusätzlich aufgrund von deiner Erkrankung nicht vermittelbar auf dem Arbeitsmarkt, ... dann bekommst du die volle Erwerbsminderungsrente..... das ist die sog. Arbeitsmarktrente Barbaar
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Liebe Grüße Barbara |
#5
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AW: MD Arbeitsamt gegen Gutachter RV?
@Silleke
Zitat:
Mir wurde nämlich gesagt, daß die Zeit des Rentenbezugs als Anwartschaft mitgerechnet wird, aber alleine keinen Anspruch auf ALG1 begründet. So, jetzt hab ich nochmal beim Arbeitsamt geschaut Zitat:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_2563...haftszeit.html Wenn jemand aber bessere Infos dazu hat, das würde mich zur Zeit auch brennend interessieren, da meine Rente nun nach vier Jahren auch nicht mehr verlängert werden soll. Widerspruch läuft zwar, aber für den gibts ja nun kein Geld Liebe Grüße Montana Geändert von Montana (01.12.2009 um 13:24 Uhr) |
#6
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AW: MD Arbeitsamt gegen Gutachter RV?
Nochmals ganz lieben Dank, ich wusste doch, auf euch kann ich mich verlassen!
Ja Silleke, du hast vollkommen recht. Ich wusste auch nicht, dass es einen ALG 1 Anspruch gibt, wenn man Zeitrentner gewesen ist. Ich kann mich erinnern, dass man mir (Zeitrente lief aus und der neue Bescheid ließ auf sich warten) 2005 beim Arbeitsamt erzählt hat, ich hätte keinen Anspruch auf ALG 1... obwohl ich ebenfalls noch NIE in so einem Bezug gewesen bin. Heute weiß ich, dass diese Auskunft falsch gewesen ist. Ich war nur unendlich dankbar, dass letztendlich doch noch der Rentenbewilligungsbescheid der RV rechtzeitig eintraf. Ich hätte damals auch keinen Anspruch auf Hartz IV gehabt, da mein Mann noch voll berufstätig war. So, jetzt möchte ich mich aber entschuldigen, dass ich gestern nacht von dem 01.12.2009 geschrieben habe... als Amtsarzt-Termin. Dem ist nicht so... richtig muss es heißen: Mittwoch, 02.12.2009... also morgen früh. Konnte heute noch einmal mit Frau XYZ telefonisch sprechen. Sie ist sehr dankbar, dass sie sich bei mir verstanden fühlt und ich auch mit überlege. Ja, Silleke, die Wahrheit ist immer das Beste. Es nutzt überhaupt nichts, sich zu verstellen oder wegen des Geldes auf Vollzeit zu pochen. Die ganze Geschichte ist alles andere als schön und noch läuft ja auch der Widerspruch bei der Rentenversicherung... das ist der Rettungsanker, an dem sie sich momentan festhält. Mal sehen, was morgen der Amtsarzt sagt... ich berichte dann weiter. Ich hoffe, dieser Thread wird von vielen ähnlich Betroffenen gelesen... kann ja zur eigenen Situation vielleicht verwendet werden. Liebe Grüße Norma |
#7
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AW: MD Arbeitsamt gegen Gutachter RV?
Hallo Barbara,
hab ich mir schon gedacht, drumm hab ich ja so blöd gefragt. Nur diese Rente wird scheinbar nicht mehr oder zumindest sehr reduziert gegeben. Darum wurde ich auch nicht teilerwerbsgemindert einge- stuft, sonst hätte ja die Möglichkeit dieser Rente gehabt. Wie gesagt, es ist die Ermessensfrage, auf welche es ankommt. Gruß Altmann |
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