Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Allgemeine Themen > Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.)

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 01.12.2009, 02:04
Norma Norma ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 06.11.2005
Beiträge: 1.157
Standard AW: MD Arbeitsamt gegen Gutachter RV?

Ach ihr Lieben, ich danke euch!

Leider handelt es sich NICHT um die Nahtlosigkeitsregelung nach § 125.
Im aktuellen ALG 1-Bewilligungsbescheid ist der § 117, III. SGB angegeben.

Warum weshalb wieso... weiß ich nicht.
Vielleicht, weil Frau XYZ damals übergangslos von Krankengeld in die Zeitrente gegangen ist und die alte Firma ihr erst kurz vorher gekündigt hat (während der AU)!?

Ich sag ja... das ist alles soooo verzwickt.

Bei Nahtlosigkeit würde sie wohl auch nicht sofort zum Medizinischen Dienst des Arbeitsamtes zitiert werden (denke ich).
Jedenfalls war es mal bei mir so... da wurde auch auf den Amtsarzt verzichtet.

Worüber ich auch erstaunt bin:
Frau XYZ hat insgesamt 6 Jahre lang (immer mit Verlängerung) eine Zeitrente erhalten; so lange ist sie auch arbeitslos.

Laut Sachbearbeiter steht ihr nun für ein volles Jahr ALG 1 zu.
Eigentlich hatte ich damit gerechnet, dass sie nun sofort in Hartz IV rutscht... aber na ja, man lernt halt immer noch dazu.

Dafür hat man das Arbeitslosengeld nicht nach dem letzten Arbeitsverdienst berechnet, sondern nach der Rentenhöhe... und die finanzielle Einbuße ist doch sehr erheblich.

Wenn jetzt auch noch die Untersuchung ergibt, dass sie nur (wie bisher) zwischen 3 und unter 6 Stunden erwerbsfähig ist und sie dadurch nur noch die Hälfte des ALG I erhält... dann Prost Mahlzeit.

Ich kann vollends verstehen, dass Frau XYZ sehr verzweifelt ist und schlimme finanzielle Sorgen befürchtet.

Vielleicht hat ja doch noch jemand einen Tipp!?

Leider ist der Termin auch schon morgen, 01.12.2009... viel Zeit für aufbauende Gespräche bleibt nicht mehr.

Man sagt, es gibt für jedes Problem eine Lösung... hier allerdings muss ich passen.

Liebe Grüße
Norma
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 01.12.2009, 02:56
Norma Norma ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 06.11.2005
Beiträge: 1.157
Standard AW: MD Arbeitsamt gegen Gutachter RV?

Ich muss mich noch einmal melden.

Soeben habe ich im Netz gefunden, WARUM die Nahtlosigkeit nicht greift.

Es handelt sich ja um einen Widerspruch gegen eine Rentenablehnung.
Der Ablehnungsbescheid ist (natürlich) VOR der Arbeitslosmeldung im Briefkasten gewesen.

In einem solchen Fall greift der § 125 nicht mehr.
Die Rentenversicherung hat eine Entscheidung getroffen (Ablehnung)... und das bedeutet das Ende der Nahtlosigkeit.

Wenn jetzt nicht noch ein Wunder geschieht, landet Frau XYZ in Hartz IV.

Wisst ihr, was ich Frau XYZ von ganzem Herzen wünsche?

Dass dem Renten-Widerspruch letztendlich abgeholfen wird (werden muss, denn die Erkrankungen haben sich nachweislich nicht gebessert!) und sie eine dicke fette Rentennachzahlung erhält.
Zurückzahlen braucht sie ja schließlich nur DIE Leistungen, die sie bis dahin erhalten hat.
Und das ist so oder so verdammt wenig...

Tief seufzende Grüße
Norma, die heilfroh ist, dass sie ihre unbefristete Rente nach langem Kampf bewilligt bekommen hat
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 01.12.2009, 11:05
Altmann Altmann ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 22.02.2007
Beiträge: 605
Standard AW: MD Arbeitsamt gegen Gutachter RV?

Hallo Barbara,
was ist den bitte die Arbeitsmarktrente. Die gibt es definitiv nicht!!
Gruß Altmann
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 01.12.2009, 12:37
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 25.12.2003
Ort: Alfter
Beiträge: 1.152
Standard AW: MD Arbeitsamt gegen Gutachter RV?

Hallo Altmann

ich weiß nicht den korrekten Namen
die DRV hält dich für teilweise erwerbsgemindert, jedoch zusätzlich aufgrund von deiner Erkrankung nicht vermittelbar auf dem Arbeitsmarkt, ... dann bekommst du die volle Erwerbsminderungsrente..... das ist die sog. Arbeitsmarktrente

Barbaar
__________________
Liebe Grüße
Barbara
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 01.12.2009, 13:20
Montana Montana ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 14.10.2008
Beiträge: 34
Standard AW: MD Arbeitsamt gegen Gutachter RV?

@Silleke

Zitat:
Bei befristeter Rente erwirbt man einen neuen ALG 1-Anspruch.
Ich glaub das ist so nicht ganz richtig. Wer hat Dir das erzählt? Kannst Du da vielleicht nochmal genauer nachfragen?

Mir wurde nämlich gesagt, daß die Zeit des Rentenbezugs als Anwartschaft mitgerechnet wird, aber alleine keinen Anspruch auf ALG1 begründet.

So, jetzt hab ich nochmal beim Arbeitsamt geschaut

Zitat:
Zeiten zur Erfüllung der Anwartschaftszeit

Auch durch folgende Zeiten kann die Anwartschaftszeit erfüllt werden:

* Zeiten, in denen Sie als Wehr- oder Zivildienstleistender in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden haben,
* Zeiten, für die wegen des Bezuges von Mutterschaftsgeld, Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld wegen medizinischer Rehabilitation oder Krankentagegeld eines Unternehmens der privaten Krankenversicherung Beiträge zur Bundesagentur für Arbeit zu zahlen waren,
* Zeiten, für die Sie von einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezogen haben, wenn Sie unmittelbar vor Beginn der Leistung versicherungspflichtig waren oder eine laufende Entgeltersatzleistung nach dem SGB III bezogen haben,
* Zeiten, in der Sie ein Kind, das das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erzogen haben, wenn Sie unmittelbar vor der Kindererziehung versicherungspflichtig waren oder eine laufende Entgeltersatzleistung nach dem SGB III bezogen haben
* Zeiten einer freiwilligen Weiterversicherung,
* Zeiten einer beitragspflichtigen Beschäftigung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz.

Voraussetzung für die Anerkennung der Zeiten aus EU- beziehungsweise EWR-Mitgliedstaaten ist im Allgemeinen aber, dass vor der Arbeitslosmeldung und Antragstellung zuletzt eine versicherungspflichtige Beschäftigung im Bundesgebiet ausgeübt worden ist.
Der ganze Artikel ist hier zu lesen
http://www.arbeitsagentur.de/nn_2563...haftszeit.html

Wenn jemand aber bessere Infos dazu hat, das würde mich zur Zeit auch brennend interessieren, da meine Rente nun nach vier Jahren auch nicht mehr verlängert werden soll. Widerspruch läuft zwar, aber für den gibts ja nun kein Geld


Liebe Grüße

Montana

Geändert von Montana (01.12.2009 um 13:24 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 01.12.2009, 18:59
Norma Norma ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 06.11.2005
Beiträge: 1.157
Standard AW: MD Arbeitsamt gegen Gutachter RV?

Nochmals ganz lieben Dank, ich wusste doch, auf euch kann ich mich verlassen!

Ja Silleke, du hast vollkommen recht. Ich wusste auch nicht, dass es einen ALG 1 Anspruch gibt, wenn man Zeitrentner gewesen ist.

Ich kann mich erinnern, dass man mir (Zeitrente lief aus und der neue Bescheid ließ auf sich warten) 2005 beim Arbeitsamt erzählt hat, ich hätte keinen Anspruch auf ALG 1... obwohl ich ebenfalls noch NIE in so einem Bezug gewesen bin.
Heute weiß ich, dass diese Auskunft falsch gewesen ist.
Ich war nur unendlich dankbar, dass letztendlich doch noch der Rentenbewilligungsbescheid der RV rechtzeitig eintraf.

Ich hätte damals auch keinen Anspruch auf Hartz IV gehabt, da mein Mann noch voll berufstätig war.

So, jetzt möchte ich mich aber entschuldigen, dass ich gestern nacht von dem 01.12.2009 geschrieben habe... als Amtsarzt-Termin.
Dem ist nicht so... richtig muss es heißen: Mittwoch, 02.12.2009... also morgen früh.

Konnte heute noch einmal mit Frau XYZ telefonisch sprechen. Sie ist sehr dankbar, dass sie sich bei mir verstanden fühlt und ich auch mit überlege.

Ja, Silleke, die Wahrheit ist immer das Beste.
Es nutzt überhaupt nichts, sich zu verstellen oder wegen des Geldes auf Vollzeit zu pochen.

Die ganze Geschichte ist alles andere als schön und noch läuft ja auch der Widerspruch bei der Rentenversicherung... das ist der Rettungsanker, an dem sie sich momentan festhält.

Mal sehen, was morgen der Amtsarzt sagt... ich berichte dann weiter.

Ich hoffe, dieser Thread wird von vielen ähnlich Betroffenen gelesen... kann ja zur eigenen Situation vielleicht verwendet werden.

Liebe Grüße
Norma
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 02.12.2009, 11:02
Altmann Altmann ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 22.02.2007
Beiträge: 605
Standard AW: MD Arbeitsamt gegen Gutachter RV?

Hallo Barbara,
hab ich mir schon gedacht, drumm hab ich ja so blöd gefragt.
Nur diese Rente wird scheinbar nicht mehr oder zumindest sehr reduziert
gegeben. Darum wurde ich auch nicht teilerwerbsgemindert einge-
stuft, sonst hätte ja die Möglichkeit dieser Rente gehabt. Wie gesagt,
es ist die Ermessensfrage, auf welche es ankommt.
Gruß Altmann
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 23:02 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55