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  #1  
Alt 01.12.2009, 10:40
eyesonfire eyesonfire ist offline
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Registriert seit: 05.11.2009
Beiträge: 5
Standard AW: Thaliodomid in Berliner Apotheke

Hallo Maya,

danke erstmal für Deine Antwort.

Also ein T-Rezept hat er. Wir mussten bzw. er musste sich auch sehr lange aufklären lassen, weil hier ja gesonderte Restriktionen sind.
Es läuft bisher seinen richtigen Weg.

Die Krankenkasse hat es noch nicht schriftlich, jedoch mündlich mitgeteilt, dass der Kasse die neuen Studien (Krebsforschungszentrum Heidelberg) nicht reichen, da Thaliodomid für seine Krankheit ja nicht 'zugelassen' ist. es handelt sich um eine 'experimentelle' Therapie, die jedoch sehr gute Ergebnisse hatte bis jetzt (USA, Heidelberg).

Hoffe dass sich hier noch jmd findet, der die Apotheke vll kennt

Danke und LG

Leyla
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  #2  
Alt 01.12.2009, 11:57
silverlady silverlady ist offline
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Registriert seit: 13.03.2006
Beiträge: 1.973
Standard AW: Thaliodomid in Berliner Apotheke

hallo Leyla

im sogenannten Label_off- mudus darf dieKrankenkasse sehr wohl die Kosten übernehmen.
Beri meinem Männe hat damals der Onkologe schriftlich gemacht, weshalb er diese Therapie als sinnvoll erachtet. ( war zwar eine andere Krebsart und ein anderes Medikament aber die KK wollte anfangs auch nicht zahlen)
Ich habe damals immer wieder bei der KK angerufen, habe denen gesagt, ich bringe meinem Mann vorbei, die sollten ihm persönlich sagen das er sterben muss aus Kostengründen, habe mit der Öffentlichkeit gedroht, sprich Zeitung , wollte Anwaltr einschalten usw. Und es war kein Bluff. Am Ende wurden dann die Kosten vollständig übernommen.

viel Glück
silberlady
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  #3  
Alt 01.12.2009, 14:10
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 08.04.2009
Beiträge: 2.242
Standard AW: Thaliodomid in Berliner Apotheke

Liebe Leyla, es gibt auch die Möglichkeit, dass ein Richter eine sog. einstweilige Verfügung erläßt und danach muss die Krankenkasse bis zur Verhandlung erstmal das Medikament bezahlen.
Dies ist hilfreich, wenn mit dem Behandlungsbeginn nicht bis zur Entscheidung der Krankenkasse gewartet werden kann.
Du musst Dich hierfür an einen Rechtsanwalt oder die Unabhängige Patientenberatung Deutschlands wenden. Diese Organisation hat in vielen Städten Deutschlands Beratungsstellen, welche auch zu rechtlichen Problemen zwischen Krankenkasse und Patient kostenfrei beraten.

Wenn es um die Bezahlung eines sog. Off-label-us Medikaments geht, ist eine sehr intensive Zusammenarbeit zwischen Patient und Arzt bei der Antragstellung erforderlich. Ansonsten erreicht man da nichts.

Die Unabhängige Patientenberatung hat die URL http://www.unabhaengige-patientenberatung.de

Ich wünsche Euch viel Kraft und das die Behandlung den gewünschten Erfolg bringt!

Elisabethh.1900
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