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  #1  
Alt 01.12.2009, 17:45
wattewuschel wattewuschel ist offline
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Standard AW: Arbeitsunfähigkeit nach AHB

Mit "nach der Krankschreibung Urlaub" meine ich doch nicht, dass ich in Urlaub fahre. Ich habe noch Resturlaub aus 2009 und den muss ich noch nehmen, d.h. in meinem Plan bleibe ich bis Anfang Februar zu Hause, aber nicht als krankgeschrieben sondern wegen Urlaub.

Ich denke mal, dass es bei Brustkrebs (was hier die meisten haben) schlimmer ist. Ich kann jetzt schon wieder arbeiten, mache es nur noch nicht, weil ja die AHB kommt (morgen gehts los) und es nix bringt, mal paar Wochen zu arbeiten und dann wieder nicht.
Ich hatte keine nennenswerte OP, ich kann jetzt wieder alles, was vorher auch ging - nur ich müsste mehr Sport machen (dazu nutze ich die AHB), für die Fitness. Ich arbeite nicht wirklich körperlich (nur manchmal rumlaufen, rumfahren, stehen, tragen) und ob ich zu Hause die ganze Zeit am PC sitze oder auf Arbeit...

Mal schauen, was der Sozialdienst so meint, aber ich werde mich, wenn nix dazwischen kommt, zum 5.1. gesund schreiben lassen (Hausarzt) und danach den Resturlaub nehmen. Anfang Februar steht eine Fortbildung an und zu Karneval gehts wieder los auf Arbeit.

Nach der AHB werde ich am 28.12. zum Hausarzt gehen und mich bis 5.1. weiter krankschreiben lassen.

Ich glaube, dass ich das Übergangsgeld schon eher bekomme, da die ARGE Krebs NRW schon 2x nach meiner Bankverbindung gefragt hat. Naja, ich habs nicht eilig mit dem Übergangsgeld, meinetwegen können die sich Zeit lassen.
__________________
06/09 Diagnose: hochmalignes, großzelliges, diffuses B-Zell NHL, bulky, Stadium IIA, mediastinaler Tumor 10 cm
06/09 - 08/09 Chemo R-CHOP 14 + Neulasta (6x) + 2x Rituximab
08/09 - 11/09: 22 x Bestrahlung
12/09 AHB Bad Kreuznach
12/09 oder 01/10 Abschluss-Staging = Rest (Narbe?) vorhanden, wird jetzt alle 3 Monate beobachtet

02/11 alles in Butter, alle 4 Monate Nachsorge
04/17 weiterhin alles in Butter toi toi toi
09/23
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  #2  
Alt 05.09.2011, 16:35
Julia1983 Julia1983 ist offline
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Beiträge: 25
Standard AW: Arbeitsunfähigkeit nach AHB

Hallo zusammen,

ich hab ein Problem, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen...

ich bin dieses jahr an brustkrebs erkrankt, habe chemotherapie hinter mir und am donnerstag die letzte bestrahlung *freu* am 19.10 gehts dann in reha.
am 09.11. bin ich dann mit der reha fertig.
Wie geht es danach weiter?
Ich würde gerne dieses jahr noch mit meinem mann in die ferne fliegen (asien)...so als abschluss für dieses schlimme jahr...
jetzt weis ich aber nicht, wie das mit der wiedereingliederung ist...ausserdem hab ich ja noch den kompletten urlaub von diesem jahr, den ich auch nehmen müsste!
wenn nach der reha noch krank geschrieben bin, darf ich ja wahrscheinlich nicht weg fliegen oder?
oder kann man die wiedereingliederung verschieben?
ach das ist echt blöd...ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!
Viele liebe Grüße
Julia
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  #3  
Alt 12.09.2011, 12:22
Calypso Calypso ist offline
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Beiträge: 735
Standard AW: Arbeitsunfähigkeit nach AHB

Hallo Julia,
ich wurde aus der AHB als arbeitsfähig entlassen, weil ich das so wollte. In der Klinik war as aber anscheinend nicht üblich, es kostete einige Diskussionen. Die anderen Frauen wurden alle als nicht arbeitsfähig entlassen und waren dann teilweise nch mehrere Wochen krank geschreiben. Ich war aber fit und konnte voll arbeiten, ich hab keinen Grund für eine AU gesehen (außer dass es halt schön ist, noch frei zu haben)

Du hast auf jeden Fall ein Anrecht darauf, direkt nach der AHB Urlaub zu nehmen und danach mit der Wiedereingliederung (soweit dann notwendig) zu beginnen. Ich habe es nicht so gemacht, weil an meiner Arbeitsstelle schon "Land unter" war und ich einfach meinen Kollegen entlasten wollte, der das ganze 5 Monate lang allein gestemmt hatte. Ich bin dann 6 Wochen später in den Urlaub gefahren.

Man kann auch in den Urlaub gehen, wenn man krank geschrieben ist, dann muss allerdings der Arzt bescheinigen, dass das dem Heilungsprozess dient oder wenigstens nicht zuwider läuft. Bei einer Fernreise dürfte das schwieriger sein (ich war mal während der Chemo in Österreich, das ging problemlos).

Ich würde an deiner Stelle mal abwarten, ob du nach der AHB fit genug bist für eine Fernreise. Die würde ich dann mit dem Resturlaub machen und danach entscheiden, ob noch eine Wiedereingliederung nötig ist oder ob du dann so erholt bist, dass du gleich voll einsteigen kannst. Man kann auch voll anfangen, und wenn es zu viel wird, doch noch eine Wiedereingliederung machen. Das muss nur alles mit dem Arzt besprochen werden, denn dessen Attest ist Grundlage für die Bewilligung.

Urlaub wärend der Wiedereingliederung solltest du mal bei der Krankenkasse anfragen. Ein Kollege von mir hat das gemacht, der ist allerdings Beamter und privat versichert, da ist das wahrscheinlich etwas anders.

Liebe Grüße

Calypso
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  #4  
Alt 18.09.2011, 12:37
Zitronengras Zitronengras ist offline
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Ort: Rheinland
Beiträge: 690
Standard AW: Arbeitsunfähigkeit nach AHB

Während der Wiedereingliederung kann man keinen Urlaub nehmen.

Man muss nach der AHB aufpassen. Wird man alsarbeitsfähig entlassen und will trotzdem eine WIedereingliederung machen (was ja generell gut ist), bekommt man kein Krankengeld, sondern nur das Übergangsgeld, was man auch während der AHB bekommen hat. Das ist meist weniger als das Krankengeld. Das Übergangsgeld bekommt man dann bis zum Ende der Wiedereingliederung! Ist man aber nach AHB noch mind. 2 Wochen oder länger krank geschrieben, bekommt man weiter Krankengeld.

Achtung: beides muss versteuert werden!

Für Beamte gilt das nicht, die bekommen kein Krankengeld, sondern weiter ihre Bezüge.
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  #5  
Alt 19.09.2011, 11:10
Julia1983 Julia1983 ist offline
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Registriert seit: 11.08.2011
Beiträge: 25
Standard AW: Arbeitsunfähigkeit nach AHB

Danke für eure Infos

Ich habe gehört, dass das Übergangsgeld 90% vom Brutto sind, stimmt das?
Dann wär das ja mehr wie das Krankengeld...

Ich werde wahrscheinlich nach der AHB ne Wiedereingliederung von 4 Wochen a 4 Std. täglich machen und dann meinen Urlaub nehmen...oder so... keine Ahnung
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