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#1
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AW: Erwerbsminderungsrente
Hallo, es ist erlaubt, eine Begleitperson mitzunehmen. Ob sie bei der Untersuchung und dem Gespräch mit anwesend sein kann, musst Du mit dem jeweiligen Arzt abstimmen.
Ich rate Dir, auf dem Notizzettel alle Dinge zu schreiben, die für Dich wichtig sind und die Du dem Gutachter mitteilen möchtest. Die Gutachter bekommen die medizinisch wichtigen Berichte von Deinen behandelnden Ärzten zugeschickt. Liebe Grüße! Elisabethh. |
#2
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AW: Erwerbsminderungsrente
O.k. -danke nochmal.
LG I.J. |
#3
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AW: Erwerbsminderungsrente
Hallo I.J.
ich würde mir besser vom Hausarzt alle wichtigen Befunde in Kopie geben lassen. Denn es ist nicht gesagt, daß der Gutachter alles hat. Als ich vor vier Wochen beim Gutachter war hatte der grade mal einen Reha-Entlassungsbericht von 2003! vorliegen!!!!! Und sonst Nichts!!! Und wir haben in der Zwischenzeit Ende 2009! Der war ganz erstaunt was ich mittlerweile alles für Befunde hatte, weil er davon ja nun nichts wußte. Also besser alles mitnehmen was du hast oder vom Arzt bekommen kannst. Liebe GRüße Montana |
#4
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AW: Erwerbsminderungsrente
Hallo
ich hatte keine Probleme meine Begleitpersonen bei den Untersuchungen dabeizuhaben. Sicherheitshalber habe ich schriftlich den Arzt von der Schweigepflicht entbunden für den Tag meiner Begleitperson gegenüber, so dass er rechtlich abgesichert ist, (wollte er aber bie haben). Für die Form halber hatte ich das Schreiben dabei. Alles Gute barbaar
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Liebe Grüße Barbara |
#5
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AW: Erwerbsminderungsrente
Huhu,
das mit der Begleitperson ist abhängig vom jeweiligen Gutachter. Ich habe ja in den 8 Jahren seit der Krebsdiagnose sehr viel mit Gutachtern zu tun gehabt und noch viel mehr von anderen mitbekommen. Zumindest in NRW scheint es äußerst schwierig zu sein, eine Begleitperson ins Sprechzimmer mitnehmen zu dürfen. Im Wartezimmer war bisher jedes mal Schluss... Ja; es scheint Strategie zu sein, zu mehreren Gutachtern geschickt zu werden. Viel Glück! LG Norma |
#6
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AW: Erwerbsminderungsrente
Hallo Ihr Lieben, (besonders Norma),
ich klink mich hier einfach mal ein, weil das Thema passt: Also, ich hatte 2001 das erste Mal Brustkrebs, hatte damals eine teilzeitstelle und bin nach der Behandlung wieder arbeiten gegangen. Aus betrieblichen Gründen wurde ich Ende 2002 entlassen (bin Arzthelferin). Erst im Januar 2004 fand ich eine neue Stelle, musste dort aber 30 statt vorher 20 Stunden arbeiten. Im Laufe der Monate bekam ich immer mehr Beschwerden (laut meiner Ärzte alles Spätfolgen der krebstherapie) und wurde im Februar 2005 wieder entlassen. reha wurde abgelehnt und da ich kaum noch was machen konnte, stellte ich im September 2005 einen Antrag auf Teilerwerbsminderungsrente (mit Hilfe des VdK). Es folgten 2 Gutachter, Ablehnung, Widerspruch, Klage vorm Sozialgericht, wieder 2 andere Gutachter, endlich im Dezember 2007( nach über 2 Jahren!) dann die Gerichtsverhandlung mit dem Ergebnis : voll arbeitsfähig.......Da ich aber das Geld brauchte und keine Anspruch auf ALG mehr hatte, hatte ich im Januar 2007 eine neue Stelle angenommem, aber nur 16-18 Stunden wöchentlich. Aber Ende letzten Jahres hab ich auch das nicht meht gepackt und wurde wieder entlassen. Gottseidank konnte ich mich ja aber wieder arbeitslos melden (1.Februar 2009). Aber durch die ganzen Umstände ging irgendwie gar nichts mehr und ich wurde Ende februar krankgeschrieben, bis jetzt durchgehend. Leider hatte ich dann im Mai ein Rezidiv in der gleichen Brust wie damals und ich musste mich ganz von ihr trennen.....Bei der anschließenden AHB wurde mir vom Sozialarbeiter gesagt, dass ich Erwerbsminderungsrente vergessen könne, jedenfalls wegen der Brustkrebserkrankung. Nun hatte ich aber im März (also vor der Neuerkrankung) eine orthopädisch-psychosomatische Reha bei der DRV beantragt, die sogar genehmigt wurde. Der Termin war dann aber leider direkt nach der Brust-OP, und mir wurde von allen geraten, lieber eine AHB in einer onkologischen Klinik zu machen. Jetzt behauptet die DRV aber, das ich dadurch keinen Anspruch auf die eigentliche Reha habe, erst wieder in 4 Jahren.... In der Klinik wurde mir empfohlen, mich so lange wie möglich krankschreiben zu lassen und mich dann wieder arbeitslos zu melden und erst dann wieder einen Rentenantrag zu stellen, aber ich hatte hier jetzt irgendwo gelesen, dass man das lieber noch während der Krankschreibung machen soll?!?... Hat hier vielleicht jemand einen Tipp für mich oder eigene Erfahrungen? Nach diesen ganzen schlechten Erfahrungen hab ich einfach nur noch Angst, alles falsch zu machen... Meine behandelnden Fachärzte unterstützen mich übrigens, aber das hat ja damals auch nichts genützt. Inzwischen hab ich übrigens einen Schwerbehindertenausweis mit 90%.. Liebe Grüße Petra |
#7
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AW: Erwerbsminderungsrente
Liebe Petra,
ich kann mich noch sehr gut an deinen RV-Leidensweg erinnern! Ist schwierig zu sagen, was nun sinnvoller wäre. So aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass ein Rentenantrag während des Krankengeldbezuges sinnvoller wäre. Aber mein Bauch kann sich auch irren. Es ist übrigens auch meine Erfahrung, dass man auf rein körperliche Erkrankungen keine EM-Rente mehr erhält. Selbst bei Krebs nicht; solange er nicht gestreut hat. Bei gleichzeitig auftretenden psychischen Problemen (die ja wohl jeder Krebskranke hat) scheinen die Gutachter etwas großzügiger mit ihrer Beurteilung sein. Egal, wann du nun den Antrag stellst: ich wünsche dir ganz viel Glück! LG Norma |
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