Hallo Doro,
ich kann zwar nicht aus persönlicher Erfahrung berichten, dir aber gerne meine Rechercheergebnisse weitergeben:
Nähere Infos rund um das Thema Versorgungsmedizin findest beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unter
http://www.bmas.de/portal/14534/versorgungsmedizin.html
In den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen (
http://www.bmas.de/portal/30626/prop...undsaetzen.pdf) findest auf Seite 70 konkrete Informationen. Ich lese das so, dass die Folgen des Verlustes der Brust (Mastektomie) und die Aufbauplastik zur Wiederherstellung der Brust grundsätzlich mit einem bestimmten GdB bewertet werden - unabhängig davon, ob ein maligner Brustdrüsentumor entfernt wurde oder nicht. In letzterem Fall gibt es eine Heilungsbewährung von 5 Jahren bzw. 2 Jahren bei einem DCIS. Während dieser Zeit beträgt der GdB mind. 50%, ist also in jedem Fall höher als die Bewertung des Verlustes der Brust und damit die Grundlage der Gesamtbeurteilung. Ich verstehe es im Ergebnis so, dass dir dieser GdB während der Dauer der Heilungsbewährung mindestens zusteht, unabhängig von der Art der Brust-OP. Diese und vor allem ihre Auswirkungen werden dann nach Ablauf der Heilungsbewährung relevant. Vor diesem Hintergrund kann ich eine Mitteilungs
pflicht nicht erkennen. Vielleicht wirkt sich die Art der OP aber auch mit einer Erhöhung des GdB aus - das kann ich nicht sagen. Die Sozialberater deines Brustzentrums können dich da aber sicherlich kompetenter beraten und vielleicht macht es ja sogar Sinn, einen Verschlechterungsantrag zu stellen!?! Ich bin ebenfalls gespannt auf die Erfahrungsberichte der anderen.
Liebe Grüße,
Anne Mamma
Mia!