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AW: ärztliche Befundberichte
Hallo I.J.,
jeder Arzt ist gesetzlich verpflichtet, Diagnosen und Untersuchungen zu dokumentieren, sonst könnte er die entsprechenden Ziffern gar nicht abrechnen. Und da heute alles über PC laufen muß, kann er da auch nicht mauscheln, sonst bekommt er sein Geld nicht.......und eine AU oder ein Rezept wird beim Ausdrucken automatisch gespeichert. Du mußt bei den Ärzten, bei denen du länger nicht warst, auch keine Praxisgebühr bezahlen, sondern lässt dir dort, wo du die 10 Euro bezahlt hast, Überweisungen geben. Aber eigentlich musst du nicht unbedingt selber hin, sondern kannst das auch deine "Hauptpraxis" machen lassen...wird nur sicher erst im Januar klappen, dieses Jahr wird kaum noch eion Arzt da sein..... Liebe Grüße Petra |
#2
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AW: ärztliche Befundberichte
Liebe I.J.!
Die Ärzte bei denen Du in den vergangenen Jahren in Behandlung gewesen bist, werden alle mit einem speziellen Fragebogen von der Deutschen Rentenversicherung oder Deinem Rentenversicherungsträger angeschrieben. Auf diesen Bögen werden auch Fragen zur Arbeitsunfähigkeit in der vergangenen Zeit (Zeitraum genau eingegrenzt) gestellt. Man will natürlich nicht die genauen Daten wissen, sondern es sind Zeiträume angegeben (mehr als 3 Monate, mehr als 6 Monate). Die DRV bittet den Arzt um Epikrisen von Krankenhausaufenthalten oder Reha-Maßnahmen, da diese sehr viele Informationen enthalten. Es ist allerdings so, dass man diese Epikrisen nicht unbegrenzt weitergeben darf, da einige Kliniken selbst entscheiden wollen, welcher Institution sie ihre Berichte geben. Die Ärzte erhalten für den Bericht an die DRV ein Honorar, außerdem wird das Porto bezahlt, es gibt einen bestimmten Satz pro Kopie. Ich verstehe nicht, dass Du extra Praxisgebühren bezahlen sollst, die Rentenversicherungsträger honorieren die Leistungen der Ärzte. Tschüß! Elisabethh. |
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