Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Allgemeine Themen > Umgang mit Krebs und Krankheitsbewältigung

 
 
Themen-Optionen Ansicht
  #8  
Alt 24.01.2010, 11:32
Stefans Stefans ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 27.01.2007
Beiträge: 425
Standard AW: Sterbehilfe - was meint ihr dazu ?

Hallo,

Zitat:
Zitat von Pfalzadler Beitrag anzeigen
Sterbehilfe ist in Deutschland verboten.
Ist sie nicht generell. Und ich finde die Formulierung etwas unglücklich undifferenziert gewählt.

Wenn es um Sterbehilfe geht, welche meinst du dann? Passive Sterbehilfe von privat ist in Deutschland nicht strafbar, genausowenig wie Suizid. Aktive Sterbehilfe ist grundsätzlich strafbar. Sowas gibt es in Europa meines Wissens nur in Holland und der Schweiz, und auch da nach sehr strengen Kriterien.

Passive Sterbehilfe bei Patienten, die sich selbst nicht mehr äußern und ihr Leben nicht mehr selbst beenden können, ist von medizinischer Seite nur erlaubt, wenn der Patient das in einer Patientenverfügung wünscht _und_ seine Krankheit zwangsläufig zum Tod führt.

Soweit ist die Rechtslage ziemlich klar. Welche Sterbehilfe meinst du? Grundsätzlich geht es bei der Diskussion natürlich immer nur um die Sterbehilfe, die der Patient ausdrücklich wünscht. Er muss diesen "letzten Willen" schriftlich niedergelegt haben, sonst wird er selbstverständlich medizinisch versorgt und am Leben erhalten. Die Panikmache von wegen "aber da könnte ja Missbrauch getrieben werden" finde ich nicht ganz nachvollziehbar. Das haben die Holländer auch in den Griff bekommen, dafür macht man Gesetze.

Es geht _niemals_ um Sterbehilfe in dem Sinne "Ach, der ist todkrank, hat aber nichts festgelegt - töten wir den jetzt oder nicht?". Das fordert niemand, auch wenn bestimmte Politiker und Kirchen die Diskussion gerne unlauter in diese Richtung diffamieren wollen, indem sie die Horrorvision einer Euthanasiebewegung wie im 3. Reich beschwören. Wobei man vielleicht nicht vergessen sollte: es waren damals Politiker, Ärzte, Philosophen und auch Theologen, die Euthanasie toll fanden. Nicht die Betroffenen.

Meine Meinung dazu: ich bin für die (auch aktive) Sterbehilfe, wenn der Patient das wünscht. Egal, ob er tödlich krank oder "nur" chronisch krank ist. Das Argument, das heute immer herangezogen wird, um Patientenverfügungen zu ignorieren, ist: ach, das hat der ja vor 15 Monaten geschrieben. Vielleicht hat er seine Meinung geändert oder sich das schlecht überlegt. Fragen können wir ihn nicht mehr, also ignorieren wir seinen Wunsch.

Was soll das? Wenn ich ein Testament mache, kann das 28 Jahre alt sein, selbstverständlich wird es befolgt. Und mein Organspendeausweis kann auch so alt sein, wie er will. Klar hält man sich dran. Halten Ärzte, Politiker und Pfaffen die Menschen wirklich für so blöd, dass sie nicht in der Lage sind, eine Entscheidung zu treffen, die ihr Leben betrifft? Scheinbar ja

Meine Frau ist an BK gestorben, und sie wollte keinesfalls als Pflegefall enden. Also waren wir, ausgiebig besprochen, in Sachen Sterbehilfe vorbereitet. Und ich hätte sie getötet, wenn sie das gewünscht hätte. Ungeachtet der Rechtslage (wo kein Kläger, da kein Richter). Zum Glück ist uns das erspart geblieben.

Viele Grüße,
Stefan
 

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 11:59 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55