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#1
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Hallo Rhinorinchen,
ich weiß ehrlich gesagt auch nicht, was ich Dir raten soll. Wenn sie ihm die Vollmacht über das Geld übertragen hat, dann weiß ich nicht, wie man sich da Einblick in die Sache verschaffen könnte. Und Deine Freundin würde ich damit jetzt auch nicht mehr belasten. Vielleicht ihn mal nebenbei fragen, ob schon für den Sohn vorgesorgt wurde? Ob z.B ein Betrag der Rentenrückzahlung für ihn vorgesehen ist? Oder so etwas in der Art.
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Einen schönen Tag wünsche ich euch! Nicole ![]() Mein Mann: NHL Diagnose 31.10.2007 / Glioblastom Diagnose 31.10.2008 Zur Zeit geht es uns gut. |
#2
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Hallo Rhinorienchen,
frage doch mal in dem Hospiz nach. Wenn deine Freundin diesen Mann nicht als Betreuer bestellt hat, hat der kein Recht über das Geld zu verfügen. Hat der überhaupt Kontovollmacht? Ich nehme aber an, daß sie momentan alles unterschreibt. Es müßte veranlaßt werden, daß ein amtlich bestellter Betreuer für deine Freundin zuständig wäre. Wenn du nichts machen kannst, dann nimm doch den Sohn deiner Freundin mit oder geh mit ihm zum Vormundschaftsgericht. Diese Beträge gehören doch zum Erbe und darauf hat der Sohn Anspruch. Es ist doch unmöglich, wie die Menschen sind. Die sogenannten "Lieben" sind nicht mal unter der Erde und die machen sich schon über das Geld her, es ist doch immer das gleiche. Gruß Altmann |
#3
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also ich war ja gestern da, hab mich aber nicht getraut das Thema direkt anzusprechen, ich habe nur den riesen Karton gesehen vom neuen Fernsehrer und der hat Schlappe 1000 Euro gekostet, hat er mir erzählt....
ich werde mit dem Vater von ihren Sohn nochmal sprechen, da es noch so einige Unstimmigkeiten mit der Mutter meiner Freundin gibt, diese möchte das ihre Tochter, wenn es soweit ist ein ein anonymes Grab kommt in ihren Heimatdorf...( damit wir keine Last haben)... aber nun lebt meine Freundin hier schon über ihr halbes Leben, ihr Kind, ihr Freund ihr Lebensmittelpunkt ist alles hier und nun soll sie in der Wallachei beerdigt werden? |
#4
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sie hat bisher nichts unterschrieben, er soll sich nur kümmern auch wunsch der Mutter... meine Freundin dürfte eh nichts mehr unterschreiben...es wäre nicht mehr rechtens bei ihren geistigen und gesundheitlichen Zustand....
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#5
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es ist alles geklärt mit dem Sozialamt, das Geld kommt komplett auf ihr Konto und wird erst für künfitge Zahlung mit angerechnet....
der Sohn lebt beim Vater, es ist alles geklärt mit de JA....nichts mit Vormund und so... er lebt da schon seit 6 Monaten auch hier vor Ort... |
#6
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natürlich kommt er an ihr Geld, er hat doch die EC Karte und das online Banking...
ich habe doch geschrieben, das ich niemanden was unterstellen möchte oder so... nur bin ich nicht die einzige hier von den Freunden die so denken... |
#7
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Hallo Silleke,
ja sehe ich auch so. Der Erbe kann dann bei Ungereimtheiten und wenn er will, verlangen, daß Kontodaten Zu-und Abgänge offengelegt werden und ich denke der Vater des Sohnes wird ihn schon unterstützen. Selbst das Sozialamt kann Ungereimtheiten aufdecken und Nachforschungen anstellen. Trotzdem möchte ich nicht wissen, was in solchen Fällen auch bei alten pflegebedürftigen Menschen so abläuft, ich habe da in Heimen/Rehas etc. so meine Erfahrungen gemacht Nur als Freundin kann man da eben schwer Einfluß nehmen und man gute Miene zum bösen Spiel machen. Vielleicht ist aber alles wirklich ganz anders. Gruß Altmann |
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