#1
|
|||
|
|||
Lohnfortzahlung oder Krankengeld???
Aus persönlichen Gründen gelöscht.
Geändert von holiday1978 (30.10.2011 um 15:45 Uhr) Grund: Aus persönlichen Gründen gelöscht. |
#2
|
|||
|
|||
AW: Lohnfortzahlung oder Krankengeld???
Hallo Holiday,
dieses Problem solltest Du von der Krankenkasse klären lassen - das kannst Du nicht entscheiden. Wenn die Krankenkasse in der Pflicht ist, bekommst Du Krankengeld, wenn nicht, bekommst Du Lohnfortzahlung. Ob die neue OP noch zum BK gehört oder eine neue Krankheit ist, solltest Du die KK/Arzt entscheiden lassen. An diese Entscheidung ist Dein Arbeitgeber oder die KK dann gebunden. Wenn in Deiner Firma weniger als 30 Personen arbeiten, kann der Arbeitgeber einen Teil Deiner evtl. Lohnfortzahlung von der KK im Rahmen der "Erstattung der Aufwendungen für Lohnfortzahlung (U 1) erstattet erhalten, so dass ein evtl. Ausgleich stattfindet. Grüssle Barbara |
#3
|
||||
|
||||
AW: Lohnfortzahlung oder Krankengeld???
Hallo Holyday,
Deine Krankenkasse hat Recht, denn Du bist wegen einer anderen Krankheit in Behandlung und Krank geschrieben. Nur wenn Du wegen der ersten Krankheit erneut krank geschrieben bist spart Dein Arbeitgeber die Lohnfortzahlung. Alles Liebe Wolfgang
__________________
Die im Krebs-Kompass von mir verfassten Texte dürfen auf anderen Homepages und in anderen Foren ohne meine Zustimmung nicht verwendet oder veröffentlicht werden. Das gilt auch für Auszüge aus meinen Texten. Hilfe für Kehlkopfoperierte gibt es auch unter: Bundesverband der Kehlkopflosen und Kehlkopfoperierten e. V. www.kehlkopfoperiert-bv.de |
#4
|
||||
|
||||
AW: Lohnfortzahlung oder Krankengeld???
Hallo Holiday,
Ich hatte das Problem mit der Krankenkasse. Nach ductalen invasiven Ca li. musste ich mich wegen einem lobuläen CA insitu einer subcutanen Mastektomie re. unterziehen. Ich abeite in kleinen Betrieb, da muss die KK 80 % der Lohnkosten erstatten. Wollten die erst nicht. Mussten sie aber dann doch, weil der MDK bestetigt hat, dass es sich um eine andere Krankheit handelt. Ich würde auch sagen, dass der Arbeitgeber zahlen muss, weil du wieder gearbeitet hast. Einziger Knackpunkt könnte sein, dass die OP ursächlich im Zusammenhang mit den BK steht. Ich würde es über den MDK klären lassen. Zahlen muss auf jeden Fall jemand, wobei Lohnfortzahlung natürlich die angenehmere Variante ist. Liebe Grüße Susi |
Lesezeichen |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|