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#1
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AW: Rentenbeantragung
. . . . . und das mit der Rente könnt ihr euch abschminken.
Die schicken deine LG oder Frau? zum Arbeitsamt. Z.B. als Pförtnerin oder in ihrem erlernten Beruf, mit 50, sogar mit 59 geht das noch. Gruß Altmann |
#2
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AW: Rentenbeantragung
......warum auch nicht,
wenn sie mit 50 Jahren noch arbeitfähig ist? TCMPET schreibt ja nicht WARUM er, bzw. seine Frau/Partnerin Rente beantragen will. Er/sie will Erfahrungen und sonst nix., Welche Erfahrungen er konkret meint sagt er nicht. Gruss mischmisch |
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