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Hallo Chen,
ich habe noch einmal recherchiert. Denn ich kann es eigentlich nur schwer verstehen, dass sich die KV weigert, zumindest die Kosten der Beratung zu übernehmen. Nach meinem Verständnis ist die humangenetische Beratung eine Kassenleistung, sofern eine Indikation und natürlich eine Überweisung des behandelnden Arztes vorliegt. Deutsche Gesellschaft für Humangenetik (GfH) und Berufsverband Deutscher Humangenetiker e.V. (BVDH) geben verschiedene Leitlinien heraus, u.a. eine Leitlinie "Genetische Beratung", zu finden unter: http://www.gfhev.de/de/leitlinien/LL...e-Beratung.pdf Darin wird die Indikation für eine genetische Beratung wie folgt definiert: "1.1 Die Indikation zu einer genetischen Beratung ist gegeben, wenn Fragestellungen auftreten, die mit dem Auftreten oder der Befürchtung einer angeborenen und/oder genetisch (mit-)bedingten Erkrankung oder Behinderung zusammenhängen. Genetische Beratung soll einem Einzelnen oder einer Familie helfen, medizinisch-genetische Fakten zu verstehen, Entscheidungsalternativen zu bedenken und individuell angemessene Verhaltensweisen zu wählen." Die Interdisziplinäre S3-Leitlinie für die Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms (1. Aktualisierung 2008) (http://www.senologie.org/leitlinien.php) definiert die Indikationen für eine Analyse der Gene BRCA-1 und BRCA-2 Familienkonstellationen, bei denen in der deutschen Bevölkerung eine Mutation im BRCA-1- oder BRCA-2-Gen mit einer Wahrscheinlichkeit von mindestens 10% zu erwarten ist, wie folgt: - Familien mit mindestens drei an Brustkrebs erkrankten Frauen - Familien mit mindestens zwei an Brustkrebs Erkrankten, davon eine unter 51 Jahren - Familien mit einer an Brustkrebs Erkrankten, die jünger als 36 Jahre ist - Familien mit einer an beidseitigem Brustkrebs Erkrankten, die jünger als 51 Jahre ist - Familien mit einer an Brust- und einer an Eierstockkrebs erkrankten Frau - Familien mit einer an Brust- und Eierstockkrebs Erkrankten unabhängig vom Alter - Familien mit zwei an Eierstockkrebs erkrankten Frauen unabhängig vom Alter - Familien mit einem an Brustkrebs erkrankten Mann und einer Frau mit Brust- oder Eierstockkrebs Außerdem habe ich im Bayrischen Ärzteblatt 5/2008 einen interessanten Leserbrief zum Thema "Moderne Brustkrebsdiagnostik" entdeckt: "Die genetischen Beratungen und eventuellen DNA-Testungen werden von den privaten und gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Sie sind nicht budgetiert und werden deshalb nicht vom (Labor-)Budget des überweisenden Arztes abgezogen." Hier geht es im Weiteren auch um die Früherkennung durch Magnetresonanz-Mammographie (MRM) bei spezieller Indikation bei Frauen mit hoher erblicher Disposition. Quelle: http://www.blaek.de/presse/aerztebla...08_339_343.pdf Ich hoffe, das hilft dir und allen anderen Interessierten weiter! LG, Anne Mamma Mia! Geändert von Anne Mamma Mia! (27.05.2010 um 14:17 Uhr) Grund: Formatierung |
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Hallo Chen,
wie ist es bei Dir weitergelaufen? Lässt Du diesen Test jetzt machen? Bekommst Du Ihn bezahlt? Ich kann auch nur allen beipflichten, dass am Telefon kurz die zuletzt genannten Fälle kurz abgefragt wurden. Danach bekam ich die Unterlagen und den Termin. Ich hatte Überweisung und Chipkarte zur Beratung mit. Jetzt brauchen wir nur noch die Chipkarte. Das gilt im Übrigen auch für jeden Angehörigen. Bei uns wechselt das im Moment immer, da ich die Beratung angestossen habe, dann stand meine Mutter im Mittelpunkt, da sie als Indexpatientin getestet wurde, jetzt bin ich dran, da ich getestet werde. Wir melden uns immer beide mit Chipkarte an, da wir dann alle Möglichkeiten haben. Braucht das einer nicht, wird das hinterher wieder gelöscht. Liebe Grüße, Chris |
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