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  #1  
Alt 21.10.2010, 13:11
Benutzerbild von blueblue
blueblue blueblue ist offline
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Standard AW: 1.Reha nach AHB

Hallo Altmann,

ich habe dir mal etwas als PN geschickt.

Grüßele Heike
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  #2  
Alt 27.10.2010, 14:40
Det55 Det55 ist offline
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Standard AW: 1.Reha nach AHB

So nun möchte ich mich wieder mal bei Euch melden.Ich war für ein paar Tage bei meiner Tochter,wo ich mich mal so von meinen Sorgen und Gedanken los kam.
Heute kam nun endlich eine Nachricht von der DRV und was haben die mir natürlich mitgeteilt?Meine Reha wurde natürlich abgelehnt
Begründung: Irgend so ein Mist nach § 12 Abs 2 des Sechsten Buchs (SGB VI)

Tja das ist natürlich gleich wieder Aufbauend.Zumal ich am Freitag auch noch zum Orthopäden muss,wegen meiner Schmerzen.Das rechte Schultergelenk ist gerade noch so zu gebrauchen.Zum Röntgen musste ich schon.Auf der Überweisung stand -klinisch Impingement -.Je nach Befund müsste da wohl was am Schultergelenk gemacht werden.Das Doofe ist noch,ich glaube das Linke fängt auch schon an.Aber im Prinzip ist glaube ich,ist mein ganzer Bewegungsapparat im Ar... und der Seele geht es da nicht anders.Man spricht kaum noch und lässt seinen Gedanken freien Lauf.Ihr Beide werdet mich da schon richtig verstehen,da bin ich mir ziemlich sicher.
Ich hatte es doch tatsächlich mal geschafft 3 Tage nichts zu essen,nur Kaffee und Zigaretten.Das Verrückte war dabei,es hat mir nichts aus gemacht.Nur meiner LG.
So nun werde ich dann wohl doch in Widerspruch gehen müssen,wegen der Reha,aber nur wie?Reicht da ein formloser Widerspruch,mit oder ohne Begründung?Eventuell,als Einschreiben?Habe von so etwas doch keinen blassen Schimmer.

LG Detleff
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  #3  
Alt 27.10.2010, 20:38
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blueblue blueblue ist offline
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Standard AW: 1.Reha nach AHB

Hallo Detlef,

wende dich doch an den Sozialverband oder such dir den Rentenältesten in deiner Stadt. Die Rentenältesten können dir nämlich auch gut helfen.

Hast du eine onkologische Reha beantragt oder eine zur Teilhabe am Arbeitsleben? Das kann nämlich unter Umständen sehr wichtig sein. Mein Hausarzt hat es damals bei mir so gemacht, dass er eine Reha zur Teilhabe am Arbeitsleben vorgeschlagen hat. In die Begründung hat er dann onkologische und psychosomatische Erkrankungen sowie die Vollständige Erschöpfung und Depression geschrieben.

Und ja, wir verstehen dich ganz sicher. Ich hatte eben vor einer Stunde auch mal wieder einen totalen Heulkrampf und konnte mich nicht beruhigen und habe angefangen zu hyperventilieren. Mein Mann und meine Tochter sind ganz schön am Rennen gewesen deswegen.

Der eine holt eine Tüte, der andere die Tabletten. Zum Glück hab ich die beiden. Ich darf mir gar nicht vorstellen, was passiert, wenn sie nicht da sind.

Einen schönen Abend euch beiden

Heike
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  #4  
Alt 28.10.2010, 10:31
Det55 Det55 ist offline
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Standard AW: 1.Reha nach AHB

Moin,ist die Welt nicht schön besch....

@Mimmi54
Danke aber das hatte ich mir auch schon durch gelesen und fast das Gleiche schrieb mir auch die DRV.
Wenn ich mir das so alles mal durch den Kopf gehen lasse,muss ich ja der DRV noch dankbar sein und auf die Knie fallen,das ich überhaupt nach meiner Ektomie ein AHB bekommen habe.Ist denn eine AHB gleich zu setzen mit einer Reha?Nach 36 Arbeitsjahren,da habe ich aber viele Rehas(Kuren) verpasst.

@Heike
Danke für deine lieben Worte.Ich hoffe dir geht es nun etwas besser und hast einen guten Rückhalt von deiner Familie.
Deinen Rat,mit dem Versicherungsältesten werde ich heute gleich in Angriff nehmen.Im Prinzip,kam mir die Absage erstmal gelegen.So kann ich das mit meiner Schulter erst mal abklären.Was wäre gewesen,wenn ich wegen der Schulter ins KH müsste und in der Zwischenzeit,käme die Zusage der DRV.Vielleicht brauche ich auch garnicht ins KH und die bekommen alles eventuell noch mit Spritzen oder sonst in den Griff.
Was bleibt mir also weiter übrig?Waaaarten,ist das eine Sch....

LG an auch Beide
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  #5  
Alt 28.10.2010, 13:48
Heike57 Heike57 ist offline
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Standard AW: 1.Reha nach AHB

Hallo,


komme geade aus der 3. Reha aus Bad Homburg zurück. War alles super dort, vorallem der Chefarzt hat da mal Klartext gesprochen. Er sagte, dass es grundsätzlich bei der DRV( Bund) keine Wartezeiten für eine Reha gibt. Angeblich wird nur der Gesundheitszustand geprüft, wenn man davon ausgeht, dass die Reha sich positiv auswirkt, kann man die Bewilligung auch mehrfach bekommen. Ich selbst habe dieses Jahr schon 2 mal eine bekommen. Jan-Febr. 2010 Borkum für 4 Wochen und Sept. bis Okt. 2010 5 Wochen Bad Homburg. Habe auch einige dort kennen gelernt, die ebenfalls schon mehrfach zur reha waren.
Im übrigen hat man auch ein Wahl- und Wunschrecht. Sofern die Klinikeinrichtung Kapazitäten frei hat und die Indikation stimmt, hat man sehr gute Aussichten dort hin zu kommen, wo man hin möchte.
Ja man lernt halt nie aus.

In ganz schwierigen Fällen, sollte man mal über der VDAK nachdenken, die boxen auch viel für die Mitglieder durch.

Lieben Gruß
Heike
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  #6  
Alt 28.10.2010, 15:34
Det55 Det55 ist offline
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Standard AW: 1.Reha nach AHB

Hallo Heike
Ich habe noch nicht mal einen Wunsch geäussert,in welche Klinik ich möchte.Man könnte auf den Gedanken kommen,das es bei der Bewilligung einer Reha durch die DVR mit dem Zufallsprinzip gemacht wird (Du ja,du nicht usw.).
Ich will damit um Gotteswillen nicht sagen,das ich dir deine Rehas nicht gönne.Nun werde ich erstmal morgen abwarten,was beim Orthopäden raus kommt und dann einen Versicherungsältesten konsultieren.

LG Detleff

Geändert von Det55 (28.10.2010 um 16:51 Uhr)
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  #7  
Alt 28.10.2010, 23:01
Heike57 Heike57 ist offline
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Standard AW: 1.Reha nach AHB

Hallo Detleff,
tut mir wirklich leid für Dich, gönne Dir jedenfalls die reha, hätteDir vor Antritt auch meine abgetreten,da ich eigentlich nicht wollte, aber die KK hatte da ein Mitspracherecht. Im Nachhinein, hat es wir aber wirklich gefallen. Leider kommt man dannnach Hause und der Alltag hat einen wieder Rate Dir nur zu kämpfen, es lohnt sich allemal.
LG
Heike
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