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  #1  
Alt 24.11.2010, 22:39
Gledi Gledi ist offline
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Standard AW: Recht auf ärztliches Gutachten? Oder: Wer darf eine Reha ablehnen?

Hallo!
Das Lymphödem wird leitliniengerecht behandelt. Ob es jemals wieder "weg gehen" wird, wer weiß, die Statistiken sprechen dagegen. Daran ändern auch höherfrequente Lymphdrainagen nicht viel (bzw. würde auch das dann nicht bezahlt). Das Lymphödem war aber sowieso nur der Drittgrund für den Rehaantrag. Hauptprobleme sind definitiv das Erschöpfungssyndrom und die Schmerzen und Bewegungseinschränkungen im Bereich Schulter-Nacken-Region und rechter Arm bei Z.n.Ablatio. Dass ein Erschöpfungssyndrom ambulant nicht wirklich behandelt werden kann, wenn der nächste Psychoonkologe (mit ambulanter Behandlungsermächtigung) 45km einfache Strecke entfernt ist und um 15Uhr (meine Arbeitszeit ist 8:00-17:00) den letzten Therapietermin anbietet steht eigentlich in den Attesten. Und die Psychoonkologen, die in der Nachbarschaft arbeiten, dürfen nicht ambulant behandeln, auch keine Selbstzahler. Und wegen dem Rest bin ich in kontinuierlicher Behandlung. Und aus Budgetgründen bin ich inzwischen vom Hausarzt zum Frauenarzt und von dem wieder zum FA für Physikalische und rehabilitative Medizin weitergeschickt worden.
Es ist echt kein Spaß.
Telefonat mit dem Versorgungswerk folgt morgen. Im Endeffekt geht es um meine Arbeitsfähigkeit, mal schauen ob die dem Versorgungswerk auch so egal ist wie der KK.

LG Gledi
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Gib mir Sonne, gib mir Wärme, gib mir Licht, all die Farben wieder zurück, verbrenn den Schnee. Das Grau muß weg, schenk mir'n bisschen Glück...Rosenstolz-Wann kommt die Sonne?

Geändert von Gledi (24.11.2010 um 22:41 Uhr)
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  #2  
Alt 30.11.2010, 17:52
Gledi Gledi ist offline
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Standard AW: Recht auf ärztliches Gutachten? Oder: Wer darf eine Reha ablehnen?

Das wars wohl mit Reha...
Laut Telefonat mit dem VdK wäre der einzig mögliche nächste Schritt eine Klage vor dem Sozialgericht. Das wäre zwar sinnvoll, kann aber dauern. Die durchschnittliche Verfahrensdauer beträgt zwischen 10 und 24 Monaten weil die Gerichte mit Hartz 4-Anträgen überfüllt sind. Danke auch. Die Behandlung brauche ich "jetzt", was weiß der Geier, was in 2 Jahren los ist.
Das Versorgungswerk zahlt nur wenn andere mögliche Kostenträger endgültig ablehnen. Und dann nur 50% der Kosten. Morgen muß ich dort nochmals anrufen und fragen, was endgültig heisst. Ob der jetztige Status schon endgültig genug ist oder ob es eine Ablehnung vor dem Sozialgericht braucht.

LG Gledi
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  #3  
Alt 06.01.2011, 16:58
Gledi Gledi ist offline
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Standard AW: Recht auf ärztliches Gutachten? Oder: Wer darf eine Reha ablehnen?

Sagt mal, bin ich eigentlich die einzige in einer solchen Situation?
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  #4  
Alt 09.01.2011, 17:46
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Standard AW: Recht auf ärztliches Gutachten? Oder: Wer darf eine Reha ablehnen?

Liebe Gledi!

Es tut mir leid, dass Du Dich mit diesen Sorgen herumplagen musst. Die Deutsche Rentenversicherung ist nun mal einer der großen Kostenträger, wenn es um die Finanzierung von REHA-Maßnahmen geht.

Ich denke, dass es nicht günstig ist, dort keine Beiträge zu bezahlen und sich nur auf das berufsständische Versorgungswerk und die gesetzliche Krankenkasse zu verlassen. Vielleicht besteht die Möglichkeit, den sog. Mindestbeitrag zu zahlen, um sich damit Anwartschaften zu sichern?

Klar dieses Geld muss man erstmal erarbeiten.

Mein Rat an Dich wäre: sich einmal bei der Ärztekammer oder einem Berufsverband umfassend zu Deiner Problematik beraten zu lassen! Vielleicht gibt es doch eine Chance, dass die Kur finanziert wird?

Ich glaube nicht, dass Du mit Deinem Problem allein dastehst.

Zitat:
Ich bin pflichtversicherte Angestellte. Ich habe keine Wahlmöglichkeit wie hoch bzw. wofür ich mich versichern möchte, wie in der PKV.
Die Zugangsbedingungen für die PKV sind in den vergangenen Jahren mehrmals verändert worden.

Bei der Kombination Krankenversicherung in der privaten Kasse und Rentenversicherung in der DRV würde die REHA finanziert werden, da Kostenträger DRV.

Liebe Gledi, ich wünsche Dir alles Gute und viel Kraft für die kommenden Behandlungen!

Tschüß!

Elisabethh.


PS:
In einem anderen Faden habe ich gelesen,dass Dich zur Zeit große Sorgen plagen!

Geändert von Elisabethh.1900 (10.01.2011 um 00:08 Uhr)
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